Ja so "einfach'" ist unser Steuersystem. Die Einkünfte (Einzahlungen d.h Umsatz minus Auszahlungen) unterliegen dem Einkommensteuergesetz als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dabei ist es egal ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt oder nicht. Der Vermieter haftet jedenfalls als Unternehmer gegenüber einem Konsumenten. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Gewerbeberechtigung erforderlich sein könnte (freies Gewerbe). Auch die Sozialversicherung wird sich melden. In der Einkommensteuererklärung sind ja die Augaben anzugeben. Weiters ist die Kfz Haftpflichtversicherung zu informiere, d.h. Vermietung ist eine Gefahrenerhöhung und die V könnte vom Vertrag zurücktreten.