
Zitat von
MatteM
Aber vielleicht ist ja jemand im Forum, der das zu 100% beantworten kann.
hab ich dir doch schon. Beim steuerlichen bin ich mir sicher.
Beim Gewerberecht bin ich mir nicht ganz sicher, aber das sagt dir die WKÖ, wenn du sie fragst bzw ist das echt das geringste Problem.
Denn Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung ist ein reines Verwaltungsdelikt, da zahlst a kleine Strafe und das wars. Aber das müßte erst einmal verfolgt werden, was bei dir ausgesprochen unwahrscheinlich ist.
MfG
Alex (AVS)
--------------------------------------------
unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD