Is wie bei Handwerkern: manche verlangen was für den KV, manche nicht, manche schreiben die Kosten des KV bei Auftragserteilung dann wieder gut.

RA oder STB, es ist bei beiden das gleiche: er kann dir die Aufnahme des Sachverhaltes in Rechnung stellen, er muß es aber nicht. Manche tun es nicht, sehr viele aber schon.
Das Erstgespräch beschränkt sich sinnvoller Weise ja nicht auf "aha, so ist das, ja, da können wir was tun" sondern es geht ja dann weiter WAS kann man tun. Und spätestens da rennt bei jedem der Taxameter, egal ob nach 15min oder 1,5h.

Es gibt dann auch Leute, die stellen dir die Wegzeit pauschal in Rechnung oder mit einem reduzierten Regiekostensatz oder mit dem vollen Stundensatz. alles legal, alles möglich.

Mir gings auch nicht darum, deine Erfahrungen zu widerlegen, sondern nur darauf hinweisen, daß das weit verbreitete Gerücht "das Erstgespräch sei gratis" so pauschal falsch ist. (nicht daß du das behauptet hättest, ich wollte nur die Gelegenheit nutzen)