
Zitat von
AVS
nachdem er schreibt
Kauf über Händler (verkauft jedoch auf Kommission für einen Kunden)
gehe ich davon aus, daß der Privatverkäufer die USt NICHT ausweisen kann. Also 40k als Berechnungsbasis.
Also das ist so nicht richtig, wenn Fahrzeug > 7 Monate und > glaube 7000 km (hier Bj.2016 ) dann ist die im jeweiligen Land gültige Mwst abzuziehen.
Also Berechnungsbasis NOVA jeweils 40k - jeweiliger Mwst.
Wenn Neufahrzeug bzw. <7 Mon. ab Erstzulassung < glaube 7000 km ist di Mwst in A zu bezahlen (vom jeweiligen Land wir dir dortige Mwst zurückgezahlt (Mwst ausweisbar)) Dann wird ebenfalls der Kaufpreis - Mwst als Nova Grundlage genommen.
zweigerl
Martha und Alfred unterwegs mit Chausson 708