Ich verstehe eines nicht: der ÖAMTC schrieb mir in einer Mail über NoVa-Auskünkfte folgendes:
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung in der EU vor dem Stichtag 01.03.2014 wird auf die NoVA noch ein Aufschlag von 20% Ust. (bzw. 20% Erhöhungsbetrag) aufgerechnet.

Aber wenn man als Privatkäufer ein gebrauchtes Auto aus dem Ausland kauft, kann das ja nicht stimmen oder? Das wären ja dann monströse Summen