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Also ich kann mich nur erinnern dass es früher mal in Wien hieß, man darf ein Fahrzeug nicht länger als (ich glaub es waren) 72 Std am gleichen öffentlichen Platz stehen lassen. Anderenfalls wäre es Gewohnheitsrecht und das war zu verhindern. Aber ich glaube diese Regelung war auf Wien beschränkt und auch kaum judiziert - zumindest solang niemand den anderen angezeigt hat - und dürfte zwischenzeitlich auch gefallen sein. Ich will nur sichergehen dass ich bei meinen Überlegungen nichts übersehe. Man kann ja nicht alles wissen ��
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