du kannst ein zugelassenes KFZ (also mit Versicherung, Pickerl und Kennzeichen) so lange abstellen wie du möchtest. Es gibt in Ö keine maximale Parkdauer.
du kannst ein zugelassenes KFZ (also mit Versicherung, Pickerl und Kennzeichen) so lange abstellen wie du möchtest. Es gibt in Ö keine maximale Parkdauer.
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD