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Thema: Wohnwagen darf man nicht abkuppeln

  1. #21
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    dem schönen Tullnerfeld
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    Hallo,
    Achslasten, zulässige Massen usw.
    Ist meistens am Typenschild fabrikmäßig drauf.
    Angaben über den Zulassungsbesitzer sind sowieso schon lange Geschichte. (Sehr sinnvoll bei WOWA )
    Gute Reise,
    __________________________________________________
    Thomas und Karin aus dem Tullnerfeld,
    unterwegs mit Ford Galaxy und Bürstner Ventana 500TS.


    Meine Beiträge spiegeln meine persönlichen Erfahrungen wider und müssen nicht immer mit der aktuellen Lehrmeinung übereinstimmen. Weiters können sie auch Ironie enthalten.

  2. #22
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    Hallochen an alle,

    zu bertl27 der Traktor muß aber zugelassen sein und kostet Geld.
    Die Idee finde ich trotzdem super und mußte lachen.

    zu abo
    ja, im internationalen Recht müßte man mal forsten, evtl. EU-Kommission oder sowas ähnliches.
    In Deutschland darf man 14 Tage abkuppeln, dann ww versetzen. Es ist wenigstens ein
    Lösung, wenn auch nicht besonders glücklich.

    zu derfranze
    Fahrbahn für den ruhenden Verkehr das gibts gar nicht. Vielleicht meinst du Fahrbahnen
    ohne Parkverbot. Entweder Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr , das sind Parkplätze, oder für den Fahrverkehr sind es Fahrbahnen.

    Wir sollten uns nicht jeden Blödsinn der Machthaber gefallen lassen.

    So denke ich.

    Seid gegrüßt vom Winfried

  3. #23
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Sie geniessen sogar ein kleines Privileg, dass sie keine seitlichen Aufschriften haben müssen so wie alle anderen Anhänger.

    lg. Franz
    Was bitte für Aufschriften sollen das sein?
    lg
    Ernstl aus Wien
    Unterwegs mit 5 Kindern,
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  4. #24
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    Zitat Zitat von winfried Beitrag anzeigen
    ......
    In Deutschland darf man 14 Tage abkuppeln, dann ww versetzen. Es ist wenigstens ein Lösung, wenn auch nicht besonders glücklich.
    hi

    naja, dort hat der WW ja auch eine eigene haftpflichtversicherung soviel ich weiss
    die kostet dort ned viel weniger wie die eines PKW, oder?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  5. #25
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    Zitat Zitat von winfried Beitrag anzeigen

    zu derfranze
    Fahrbahn für den ruhenden Verkehr das gibts gar nicht. Vielleicht meinst du Fahrbahnen
    ohne Parkverbot. Entweder Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr , das sind Parkplätze, oder für den Fahrverkehr sind es Fahrbahnen.
    Das ist ein Irrtum. Frei nach der Definition gem. §2 StVO ist auch ein Parkplatz ein Teil der Straße der für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Das kannst jetzt samt deinem ganzen Ärger ned ändern.

    zu Bertl27
    vor dem Kauf und während der Zulassung wird man auf das Abkuppelverbot nicht hingewiesen.........

    Zu Tommy1424
    Das dämliche Gesetz kennen wir alle.
    Da man beim Führerscheinkurs diese Vorschriften lernt, sehe keinen Grund warum man es dir bei der Zulassung nochmals sagen sollte (oder würdest nach Auffrischung deiner Kenntnisse, dann auf den WoWa verzichten?)
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  6. #26
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Was bitte für Aufschriften sollen das sein?
    Hersteller, höchstzulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast, (beide Gewichte bei O2 Anhängern variabel möglich), Achslast(en), Länge, sowie das Maß a und b.
    Diese Angabe ist zwingend vorgeschrieben.

    lg Franz

  7. #27
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    Zitat Zitat von winfried Beitrag anzeigen
    der Traktor muß aber zugelassen sein und kostet Geld.
    hi

    zugelassen muss er nicht sein wenn er eine 15km/h (?) tafel hat
    aber natuerlich kostet er was, logisch ..
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  8. #28
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    zugelassen muss er nicht sein wenn er eine 15km/h (?) tafel hat
    aber natuerlich kostet er was, logisch ..
    Die Zulassung tut nicht weh!
    Es fällt nur die Haftpflichtversicherung an und die kostet für einen
    kleinen Traktor so um die 100 €.
    Eher das Problem bei so einem alten Scheit sind die Ölflecken!
    Günter aus Tirol

  9. #29
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    Zitat Zitat von winfried Beitrag anzeigen
    Was sagt ihr dazu ?
    Daß die Frage wohl nur scherzhaft gemeint sein kann. Daß man Anhänger außer in ganz speziellen Fällen (be/entladen zb) nicht ohne Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund abstellen darf, lernt man in der Fahrschule. Seit mindestens 50 Jahren.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
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  10. #30
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    Zitat Zitat von saltun Beitrag anzeigen
    Die Zulassung tut nicht weh!
    Es fällt nur die Haftpflichtversicherung an und die kostet für einen
    kleinen Traktor so um die 100 €.
    Eher das Problem bei so einem alten Scheit sind die Ölflecken!
    hi

    naja, nebenbei steht im KFG glaub ich aber auch dass diese nicht zum verkehr zugelassenen traktoren ja nur im rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen betriebes so fahren/ stehen duerfen.

    dann musst also vorher noch a landwirtschaft gruenden
    auch ka hexerei, aber am ende kostet des ganze dann schon auch was ..

    lg
    g
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  11. #31
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    Also das gescheiteste ist, dass sich Winfried eine einstell Möglichkeit sucht, denn alles andere bringt nix und unterm strich gratis sind die angeführten Ideen auch nicht!
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
    Pendeln zwischen Sardinien, Austria und Kalabrien mit Mercedes ML 280 CDI und Tabbert Comtesse 560E
    Der Kluge macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

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  12. #32
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    offtopic: Eine billige Lösung wäre noch eine Einachszugmaschine bis 25 km/h, keine Pickerlpflicht, müßte in der Anmeldung billigst sein und mit dem WoWa zusammenhängen. Die darf nämlich alleine Parken.Und mit einem Schneeschild ist sie noch den ganzen Winter wirklich praktisch verwendbar Ein paar Beispiele als Bilder verlinkt.


    http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=73498

    http://www.suchebiete.com/details_Tr...6,8092297.html


    lg Franz

  13. #33
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    ...und wie sichert man das ding gegen unbefugte inbetriebnahme? dauerpanne?
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  14. #34
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    Zitat Zitat von STO Beitrag anzeigen
    ...und wie sichert man das ding gegen unbefugte inbetriebnahme? dauerpanne?
    Im Regelfall mit einem ZkW - Schloss mit intergriertem Batteriehauptschalter. Auch einen Oldtimer Traktor kannst nicht ohne weiteres (ZkW-Schlüssel) starten. es gibt aber auch normale Schlüsselschalter für Zündung.

    lg Franz
    Geändert von derfranze (28.02.2013 um 15:21 Uhr)

  15. #35
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    ja. deswegen frag ich ja... aber da es sowieso offtopic war, will ich die quasi aufforderung zum diebstahl, die so ein "schloss" darstellt, nicht weiter vertiefen.
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  16. #36
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    offtopic: Eine billige Lösung wäre noch eine Einachszugmaschine bis 25 km/h, keine Pickerlpflicht, müßte in der Anmeldung billigst sein und mit dem WoWa zusammenhängen. Die darf nämlich alleine Parken.Und mit einem Schneeschild ist sie noch den ganzen Winter wirklich praktisch verwendbar Ein paar Beispiele als Bilder verlinkt.


    http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=73498

    http://www.suchebiete.com/details_Tr...6,8092297.html


    lg Franz
    hi

    weisst du zufaellig ob das zutrifft von wegen nur "im rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen betriebes" ?

    oder darf den wirklich jeder frei parken ..?

    lg
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  17. #37
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    naja, dort hat der WW ja auch eine eigene haftpflichtversicherung soviel ich weiss
    die kostet dort ned viel weniger wie die eines PKW, oder?

    lg
    g
    anhängerversicherung kostet nur ein paar euro (ich müsst jetzt nachschauen wie
    viel ich für den bootshänger bezahl, aber es ist nicht vergleichbar mit kfz). diese
    versicherung zahlt ja auch nur schäden die der hänger verursacht wenn er nicht
    angehängt ist! also welche? keine! sobald er am auto hängt haftet die autoversicherung.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
    --------------------------------------------------
    keep it simple

  18. #38
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    weisst du zufaellig ob das zutrifft von wegen nur "im rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen betriebes" ?

    oder darf den wirklich jeder frei parken ..?

    lg
    g
    Solche Geräte sind Einachszugmaschinen und mit Schneeschild kann ich die auch für mein Haus/Grundstück geltend machen. Die meisten bei uns vertriebenen haben halt nur 10 km/h Bauartgeschwindigkeit und fallen damit nicht unter kraftfahrrechtliche Vorschriften (10 km/h und kein Kennzeichen). Im Regelfall haben die landwirtschaftlichen Fahrzeuge nur Erleichterungen, die für den Nichtlandwirt dann halt wegfallen. Du kannst gewerbliche Güterbeförderung auch mit Traktor und Anhänger durchführen und mußt halt die strengeren Auflagen, wie z.b. Wirkung der Betriebsbremse muß der eines Lkw entsprechen - Landwirtschaft braucht nur 2m/sec².

    lg Franz

  19. #39
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    Zitat Zitat von gary Beitrag anzeigen
    anhängerversicherung kostet nur ein paar euro (ich müsst jetzt nachschauen wie
    viel ich für den bootshänger bezahl, aber es ist nicht vergleichbar mit kfz). diese
    versicherung zahlt ja auch nur schäden die der hänger verursacht wenn er nicht
    angehängt ist! also welche? keine! sobald er am auto hängt haftet die autoversicherung.

    hi

    in DEUTSCHLAND haben anhaenger eine eigene haftpflicht ..

    und die ist viel teuerer als die paar euro bei uns soweit ich weiss ..

    lg
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  20. #40
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Hersteller, höchstzulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast, (beide Gewichte bei O2 Anhängern variabel möglich), Achslast(en), Länge, sowie das Maß a und b.
    Diese Angabe ist zwingend vorgeschrieben.

    lg Franz
    Das Typenschild.
    Das hatte mein alter Wohnwagen und auch mein derzeitiger hat es oben.
    lg
    Ernstl aus Wien
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