Auch wenn es in Campergehirne schwer reingeht - Wohnwagen(anhänger) sind das allerkleinste Anhängerproblem im öffentlichen Verkehr und werden so wie allen anderen Anhänger behandelt. Sie geniessen sogar ein kleines Privileg, dass sie keine seitlichen Aufschriften haben müssen so wie alle anderen Anhänger.
Bei Parkplätzen ist es so, dass der Besitzer des Parkplatzes bestimmt, wer dort stehen darf und auf öfffentlichen Parkplätzen = Fahrbahn für den ruhenden Verkehr - gilt das schon oben geschriebene Parkverbot nach § 23/6 StVO.

lg. Franz