Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
hi

abstellen von anhaengern ohne zugfahrzeug ist auf oeffentlichem grund nicht gestattet
quelle: StVo

und auf privatem grund eigentlich auch ned wenn man(n)s genau nimmt..
quelle : jeweilige bauordnung

lg
g
Also ich hab die NÖ-Bauordnung durchgelesen hab nix gefunden!
Wir selbst hatten unseren WOWA im Garten abgestellt, auf der Gemeinde nachgefragt keinerlei Auflagen!