
Zitat von
abo
hallo
das mit der vollkasko bei der unterführung hab ich aus einem recht aktuellen OGH urteil aus deutschland
übliche vollkasko, neues wohnmobil
bei strömenden regen wegen gut 25cm zu hohem womo eine unterführung mit 2,90 durchfahrhrtshöhe gerammt
schaden wenn ich mich recht erinnere um die 40.000,-
da 10m vor der unterführung eine schild mit der höhenangabe stand hat das dortige urteil der versicherung recht gegeben: grobe fahrlässigkeit und verstoss gegen die obligenheitsverpflichtungen, denn beim fahren mit groesseren fahrzeugen muss man diesbezüglich besonders aufmerksam sein
war im mai diesen jahres oder so
allerdings eine übliche private vollkasko, nix gewerbe ...
lg
g