Hallo,
Achslasten, zulässige Massen usw.
Ist meistens am Typenschild fabrikmäßig drauf.
Angaben über den Zulassungsbesitzer sind sowieso schon lange Geschichte. (Sehr sinnvoll bei WOWA :D)
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Hallo,
Achslasten, zulässige Massen usw.
Ist meistens am Typenschild fabrikmäßig drauf.
Angaben über den Zulassungsbesitzer sind sowieso schon lange Geschichte. (Sehr sinnvoll bei WOWA :D)
Hallochen an alle,
zu bertl27 der Traktor muß aber zugelassen sein und kostet Geld.
Die Idee finde ich trotzdem super und mußte lachen.
zu abo
ja, im internationalen Recht müßte man mal forsten, evtl. EU-Kommission oder sowas ähnliches.
In Deutschland darf man 14 Tage abkuppeln, dann ww versetzen. Es ist wenigstens ein
Lösung, wenn auch nicht besonders glücklich.
zu derfranze
Fahrbahn für den ruhenden Verkehr das gibts gar nicht. Vielleicht meinst du Fahrbahnen
ohne Parkverbot. Entweder Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr , das sind Parkplätze, oder für den Fahrverkehr sind es Fahrbahnen.
Wir sollten uns nicht jeden Blödsinn der Machthaber gefallen lassen.
So denke ich.
Seid gegrüßt vom Winfried
Das ist ein Irrtum. Frei nach der Definition gem. §2 StVO ist auch ein Parkplatz ein Teil der Straße der für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Das kannst jetzt samt deinem ganzen Ärger ned ändern.
Da man beim Führerscheinkurs diese Vorschriften lernt, sehe keinen Grund warum man es dir bei der Zulassung nochmals sagen sollte (oder würdest nach Auffrischung deiner Kenntnisse, dann auf den WoWa verzichten?)Zitat:
zu Bertl27
vor dem Kauf und während der Zulassung wird man auf das Abkuppelverbot nicht hingewiesen.........
Zu Tommy1424
Das dämliche Gesetz kennen wir alle.
hi
naja, nebenbei steht im KFG glaub ich aber auch dass diese nicht zum verkehr zugelassenen traktoren ja nur im rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen betriebes so fahren/ stehen duerfen.
dann musst also vorher noch a landwirtschaft gruenden
auch ka hexerei, aber am ende kostet des ganze dann schon auch was ..
lg
g
Also das gescheiteste ist, dass sich Winfried eine einstell Möglichkeit sucht, denn alles andere bringt nix und unterm strich gratis sind die angeführten Ideen auch nicht! ;):):):):)
offtopic: Eine billige Lösung wäre noch eine Einachszugmaschine bis 25 km/h, keine Pickerlpflicht, müßte in der Anmeldung billigst sein und mit dem WoWa zusammenhängen. Die darf nämlich alleine Parken.Und mit einem Schneeschild ist sie noch den ganzen Winter wirklich praktisch verwendbar Ein paar Beispiele als Bilder verlinkt.
http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=73498
http://www.suchebiete.com/details_Tr...6,8092297.html
:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
lg Franz
...und wie sichert man das ding gegen unbefugte inbetriebnahme? dauerpanne? :D :D
ja. deswegen frag ich ja... aber da es sowieso offtopic war, will ich die quasi aufforderung zum diebstahl, die so ein "schloss" darstellt, nicht weiter vertiefen.
anhängerversicherung kostet nur ein paar euro (ich müsst jetzt nachschauen wie
viel ich für den bootshänger bezahl, aber es ist nicht vergleichbar mit kfz). diese
versicherung zahlt ja auch nur schäden die der hänger verursacht wenn er nicht
angehängt ist! also welche? keine! sobald er am auto hängt haftet die autoversicherung.
Solche Geräte sind Einachszugmaschinen und mit Schneeschild kann ich die auch für mein Haus/Grundstück geltend machen. Die meisten bei uns vertriebenen haben halt nur 10 km/h Bauartgeschwindigkeit und fallen damit nicht unter kraftfahrrechtliche Vorschriften (10 km/h und kein Kennzeichen). Im Regelfall haben die landwirtschaftlichen Fahrzeuge nur Erleichterungen, die für den Nichtlandwirt dann halt wegfallen. Du kannst gewerbliche Güterbeförderung auch mit Traktor und Anhänger durchführen und mußt halt die strengeren Auflagen, wie z.b. Wirkung der Betriebsbremse muß der eines Lkw entsprechen - Landwirtschaft braucht nur 2m/sec².
lg Franz