ich bin durch halb europa(d/h/nmd/serb/gr/i/hr...) mit über 3,5t gespann mit 100km/h gefahren und strafe hab ich bis dato nur in österreich bezahlen dürfen...
mit 90 km/h überholen dich die lkw,s...
lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga
seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....
Ich hänge mich meistens hinter einem Laster an und rodle ihm nach. Ich bin ja im Urlaub und nicht auf der Flucht. Sprit spare ich so auch. Damit habe ich bislang noch nie Strafe bezahlt und halte niemanden auf.
lg!
georgf.
Waren jetzt wieder unten, bis nach Jesolo nichts besonderes aufgefallen.
lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1
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Was erwartest du dir? Eine Detailbeschreibung über die Einstellung und Kalibrierung von Radargeräten. Und das mehrsprachig? In Österreich gibt es vor der Einfahrt in die Section Control Abschnitte auch keine Erklärung ab welcher Überschreitung der Geschwindigkeit das Blitzlicht auslöst.
lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1
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Geseztlich vorgeschrieben ist der Hinweis: „Controllo della velocita“. Ob es sicher um Tutor 1, 2 oder 3 handelt, muss nicht erkennbar gemacht werden. Jetzt steht auch nicht „Tutor 2.0“ auf der Anzeigetafel.
By the way: Tutor 3.0 ist aktuell weder auf der A23 noch auf der A4 im Einsatz.
lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1
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Servus
in Italien darf ich doch mit Wohnanhänger nur 80 km/h fahren - ebenso in Österreich > 3.5 to jewels auf der Autobahn .
Wo kommen die 100km/h her - habe ich etwas übersehen ?
Ich habe in Kalabrien anstatt 60 km für 64 km/h letztes Jahr 120 € bezahlt …
Gute Idee - kommt per Postzustellurkunde , ist völlig legal nach Auskunft der ÖAMTC Anwälte , empfehlen zu zahlen .
was soll das sein? Sowas wie ein Einschreiben? Na gut, das sagt nur, dass ich den Schrieb bekommen hab.
no na, jemanden einen Brief zu schreiben ist grundsätzlich sehr selten illegal
die sagen IMMER: zahlen's. Ich hab von denen echt NOCH NIE was anderes gehört. Egal wie falsch es auch war. Die Rechtsauskünfte des ÖAMTC zu Strafen aus dem Ausland sind schlichtweg für'd Fisch!
Und der Rat IST FALSCH!
Denn deinen Worten entnehme ich: der Brief (die Zahlungsaufforderung) kam direkt aus Italien, oder? Und damit ist er rechtlich völlig wertlos, weil IT hat in AT keine Befugnis zur Strafverfolgung. Und damit ist die Sache auch schon wieder gegessen.
Merke: in Österreich kann NUR der Staat Österreich von seinen Bürgern Strafen einheben. Und sonst keiner! Der korrekte Weg wäre: IT stellt ein "Rechtshilfeansuchen" an Ö, die Polizei in Ö schickt dir einen Strafbescheid mit Zahlschein. DAS wäre richtig und den müsstest du dann, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche und Rechtsmittel dagegen vermutlich auch zahlen. Aber das machen die ausländischen Behörden nicht, weil bei dem Verfahren dürfte das vollstreckende Land (in dem Fall eben Ö) den größten Teil der eingetriebenen Strafe (glaub 90%) behalten und nur 10% würde an IT weitergeleitet. Die Italiener wollen aber 100% der Strafe kassieren und versenden daher direkt an dich. Aber das ist "illegal" und rechtlich unwirksam.
Kassieren könnten sie das nur, wenn sie dich nochmal und direkt in IT erwischen und anhalten. Aber auch nur, wenn du dann immer noch die gleiche Nummer hast. Weil Zugriff auf die österreichische Zulassungsdatenbank hat der Polizist vor Ort in IT ja nicht. Eine neue Nummer kostet nach meinem letzten Wissensstand glaub ich ~17€ (jetzt sicher etwas mehr, weil ja alle Gebühren gestiegen sind).