Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist FALSCH!
Er MUSS NICHT garantieren, Garantie ist freiwillig.
Was er muss: Gewährleistung geben. Die er bei Gebrauchtware auf 1J reduzieren kann. Um die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate kommt er damit aber nicht herum.
Du hast natürlich recht, es heißt nicht Garantie. Blöd ist, dass er bei einem Gebrauchten "normale Abnützung" geltend machen kann. Und dann ist plötzlich ziemlich viel einfach "Abnützung". Wenn die Summe nicht sehr hoch ist, lehnt er sich gemütlich zurück und wartet, ob der Käufer klagt. Was sich, siehe oben, in den meisten Fällen nicht lohnt. Denn ich muss nachweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufes schon bestanden hat. Bei einem sehr teurem Schaden lohnt sich der mögliche Streitweg dann vielleicht schon.

Wir hatten einmal bei einem Auto eine kaputte Zylinderkopfdichtung mit noch ein paar Schäden, die ich reparieren ließ. Bald nach der Reparatur zeigte sich, dass der Zylinderkopf selbst einen Riss hatte, den sie übersehen hatten. Der Werkstattchef wollte mir den Großteil der nun folgenden Kosten auf laden, weil ich "in der Preisklasse eh nichts Besseres bekomme". Erst auf meinen Hinweis, dass wir, wenn wir ein anderes Auto kaufen, ein neues nehmen, ließ ihn ein lenken. Bei Leuten, die es nicht so dick haben, kann man es ja versuchen, würde ich sagen.

Die Tatsache, dass sich Händler bei Gebrauchten auf die Abnützung ausreden können (teilweise ja auch zu recht), macht die Gewährleistung zu einer eher labbrigen Sicherheit.

lg!