stimmt fast:
Wohnmobile der Aufbauart "SA"
Es kann der CO2-Emissionswert, der der Berechnung des Steuersatzes für Personenkraftwagen zugrunde liegt, wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Der Mindeststeuersatz beträgt in diesem Fall 16%.
quelle: bmf


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