Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
es gibt CO2-Werte für JEDES Fahrzeug. Zur Not wird von Amts wegen geschätzt (wie bei LKW: PS mal 2 = Gramm CO2)

Wohnmobile sind PKW, also gilt die PKW Formel.

Das alles gilt aber nur für KFZ, die NACH dem 1.10.2020 NEU zugelassen werden!!!
stimmt fast:
Wohnmobile der Aufbauart "SA"

Es kann der CO2-Emissionswert, der der Berechnung des Steuersatzes für Personenkraftwagen zugrunde liegt, wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Der Mindeststeuersatz beträgt in diesem Fall 16%.

quelle: bmf