wir reden hier vom Führerscheingesetz!
lt. diesem darfst eben zB auch einen leeren 08/15-Forstinger/Obi/Hornbach-750kg-Anhänger (ungebremst und "leicht") ziehen, auch wenn du "nur" 450kg Anhängelast eingetragen hast.
was der Fahrzeughersteller vorschreibt kann aber mitunter auch deutlich weniger als "die Hälfte der um 75kg erhöhten Eigenmasse des Zugfahrzeuge sein" die du lt. Führerscheingesetz ziehen dürftest
wenn das bei dir theoretisch 800kg wären (was ja dann eig. schon wieder ein "schwerer" und damit zwangsläufig gebremster Hänger wäre), dann hat der Autohersteller zB bei den Bremsen gespart und erlaubt daher nur 450kg ungebremste Anhängelast

alles klar?