
Zitat von
rotti
Servus Bertl!
Hast du dich vielleicht mit dem Beamten bzgl. Überladung unterhalten? Was sagen die, wie wird die 2%ige Überladung gehandhabt? Fragen über Fragen...
Hallo Mathias!
Also die 2 % gibt es so offiziell nicht, was aber abgezogen werden muss, sind die Eichfehlergrenzen. Der Wert beträgt für eine Brückenwaage 50 kg, wenn mit den Platten räderweise verwogen wird, dann sind für JEDE Platte 50 kg abzuziehen. Info stammt von der Schwerlastgruppe der Landesverkehrsabteilung NÖ.
LG
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447