Danke für die vielen Antworten.
Ich mache das deswegen so kompliziert, da ich mit dem CP-Betreiber schon einige Reibungsflächen habe und nicht noch eine weitere brauche.
Er schrieb:"Lt. dem neuen GASÜBERPRÜFUNGS-GESETZ ist ab 1.1.2018 die Gasanlage bei Wohnwagen und Mobilheimen jährlich überprüfen zu lassen".
Mir kommt das auch sehr eigenwillig vor, daher meine Fragen.
Ich werde also vorerst nichts machen (Gasflasche und Regler sind sowieso entfernt) und mir die Gesetze bzw Vorschriften nennen lassen.
Gruß
Frank
aus Wien,
Renault Scenic Diesel 2.0dCi, Automatik
mit Sterckeman 390CP, 900kg