wenn du fix wo stehst, ist das für dich uninteressant.
kann ich so nicht ganz bestätigen bzw. stehen lassen .....

die Überprüfungspflicht von Fahrzeugen mit Gasanlage hat grundsätzlich nichts damit zu tun ob man mit dem Campingfahrzteug fix steht oder mobil unterwegs ist.
Haftungsrechtlich muss sobald eine Gasanlage (also eine technische Anlage) verbaut ist, diese auch gemäß den gültigen Normen überprüft werden..

Die Prüfpflicht und auch die gesamten Ausstattungsvorschriften (nach ÖNORM EN 1949/ G 107) gelten seit 2005 für alle Fahrzeuge die " zu bewohnbaren Zwecken" und nicht gewerblich genutzt werden (Wohnwagen, Reisemobile, Aufbauten, Kabinen usw. usw. ) ganz unabhängig davon ob im Fahrtbetrieb, als Dauercamper oder sonstiger Einsatz ..
Rechtlich wird hier nicht unterschieden ob ich fahre oder fix stehe, sondern nur ob eine technische Anlage verbaut ist, diese entspricht und ( auch nur theoretisch ) in Betrieb genommen werden könnte.

Aber auch die Stilllegung ist relativ einfach möglich (siehe oben), falls diese nicht gebraucht wird ...