
Zitat von
grisu
die Überprüfungspflicht von Fahrzeugen mit Gasanlage hat grundsätzlich nichts damit zu tun ob man mit dem Campingfahrzteug fix steht oder mobil unterwegs ist.
Haftungsrechtlich muss sobald eine Gasanlage (also eine technische Anlage) verbaut ist, diese auch gemäß den gültigen Normen überprüft werden..
juristisch hast du da natürlich absolut recht.
Aber ich seh es pragmatisch:
wenn er dauercampt, braucht er kein Pickerl, also wird ihn keiner jemals danach fragen.
Könnte also maximal noch den Platzbetreiber interessieren. Eine eher theoretische Möglichkeit, wenn wir ehrlich sind.
Praktisch gesehen hingegen: da er die Anlage (nach Eigenangabe) eh nicht betreibt, kann von ihr auch keine Gefahr ausgehen. Wo kein Gas, da kein Leck. egal ob überprüft/dicht oder nicht.
Versteh mich nicht falsch: ich mach bei unserem Altem JEDE Gasüberprüfung. Und wenn er seine Anlage nützen würde, wär ich der 1., der zu einer Überprüfung rät. Rein aus Selbstschutz und aus Haftungsgründen. Aber eine Gasleitung ohne Gas ist wie ein Wasserschlauch ohne Wasser: nix.
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD