Nicht kompliziert denken ist ganz einfach, Da brauchst gar nix eidestattlich oder ähnlich.
Gasflasche rausnehmen, die Armaturen (Schlauch und Regler) vollständig entfernen und wenn du es wirklich ganz vorschriftsmäßig machen willst die Gasleitung beim Anschluss vorne abknicken - fertig.
Damit ist die Gasanlage stillgelegt bzw. technisch nicht betriebsbereit.
Da du keine betriebsfähige Anlage mehr im Fahrzeug hast gibts nix zu prüfen und du könntest auch nur nach neuerlicher Montage von Armaturen usw. überhaupt wieder den Gasbetrieb aufnehmen.
Nur der Ordnung halber, da gibt es kein neues Gesetz sondern es gilt seit 2005 die ÖNORM EN 1949 und die Prüfrichtlinie G107:
Damit ist und war die Gasprüfung bereits seit 2005 haftungsrechtlich immer ververpflichtend ( nicht fürs Pickerln), außerdem gilt sie immer für zwei Jahre.
Alle Infos dazu gibts ja im Campingwiki ...


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