Zitat Zitat von berghamer Beitrag anzeigen
Da muß ich auch meinen Senf dazugeben.

In der "Tiroler Campingverodnung" steht unter § 3, dass das "Kampieren außerhalb genehmigter Campingplätze" verboten ist.

§ 3
Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen
(1) Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten, ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung nach Abs. 6 erlassen worden ist.



Unter Campieren verstehe ich, dass ich meine Campingmöbel aufstelle, die Markise ausfahre, eventuell noch den Griller dazustelle.

Nicht verboten ist das Nächtigen im Fahrzeug. Außerdem greift dieses Landesgesetz nicht für gewerbliche und private Flächen, wie zB Seilbahngesellschaften und deren Parkplätze.

Bin heuer im Frühjahr und im Herbst einige Tage frei gestanden und habe keine Probleme bekommen.
Da muss ich dir leider wieder sprechen,
es zählt nicht wie Du das verstehst,
es zählt nur, wie der Polizist das sieht, der dir die Anzeige schreibt bzw. die Rechtsabteilung der BH.