
Zitat von
abo
mir kommt trotzdem beim durchlesen das fruehstueck hoch
Ah geh ;-)

Zitat von
abo
alleine schon der erste satz
"....In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. .."
irgendwie glaube ich ich bin im falschen film
bisher war ich immer der meinung die basis unserer gesetzessprechung ist dass grundsaetzlich alles erlaubt ist was nicht ausdruecklich verboten ist
hab ich da was verpasst
da schwadroniert eine gesetzlich legitimierte kommisssion davon das es jetzt ungekehrt waere?
Hat sich nix geändert, Gerhard. Da aber jeder von uns ein von der Verfassung gewährleistetes Recht auf den Schutz der eigenen Daten hat, darf dieses Recht nur dort durchbrochen werden, wo ein Gesetz es zulässt.
Da es in unserer Rechtsordnung keine Bestimmung gibt, die zulässt, dass jedermann jeden immer und überall filmen darf, ist es so, wie in dem Artikel ausgeführt. Ist ja mal nicht so schlecht.
Ich mag es zum Beispiel nicht, dass mein Nachbar meine Kinder in deren Zimmer filmt, oder auf der Straße einfach so, weil er Kinder liebt - tut er eh nicht, aber sollte er auf die Idee kommen, dann kriegt er Probleme.

Zitat von
abo
nach einem haufen kruder rechjtfertigungsversiuchen kommt dann gegen ende in einem halbsatz doch auch der eigentlich grund vor:
"...Die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrssündern ist nach wie vor Aufgabe der Sicherheitsbehörden - nicht von Privatpersonen. ..."
Und das ist gut so. In der heutigen Zeit ist es sehr einfach, jemanden zu denunzieren - die Zahl der bei den Sicherheitsbehörden einlangenden E-Mails spricht da Bände. Manche wären gerne IMs oder Blockwarte könnte man da meinen.
Bitte nicht falsch verstehen: wenn eine Straftat vorliegt, sollte man das anzeigen, aber nicht wegen jedem Schmarrn, wo man nur jemandem was auswischen will, die Behörden einschalten.
LG
-----------------------------------------------------
Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447