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Thema: On Board Kameras verboten

  1. #21
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    Hallo!

    Bitte lest Euch diesen Beitrag durch:

    http://www.argedaten.at/php/cms_moni...TEN&s=63365rsl

    Keine Rede davon, dass man als Tourist nicht mehr filmen darf und ähnliche Legenden. In der Entscheidung der Datenschutzkommission ging es um dauernde Überwachung des öffentlichen Raumes mit Video.

    Meinen Privatgrund/Haus darf ich weiterhin überwachen, wenn ich nicht auch noch den Gehsteig oder die Straße davor mitfilme.

    LG
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  2. #22
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Bitte lest Euch diesen Beitrag durch:
    http://www.argedaten.at/php/cms_moni...TEN&s=63365rsl

    allo johann

    danke fuer den link

    mir kommt trotzdem beim durchlesen das fruehstueck hoch

    "...In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse, sämtliche Verkehrsteilnehmer rund um das eigene Fahrzeug zu filmen, nur weil diese unter Umständen an einem Unfall beteiligt sein könnten, besteht ebenfalls nicht. Videoüberwachungen zu diesem Zweck sind daher unzulässig. ...!"

    alleine schon der erste satz
    "....In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. .."

    irgendwie glaube ich ich bin im falschen film
    bisher war ich immer der meinung die basis unserer gesetzessprechung ist dass grundsaetzlich alles erlaubt ist was nicht ausdruecklich verboten ist
    hab ich da was verpasst
    da schwadroniert eine gesetzlich legitimierte kommisssion davon das es jetzt ungekehrt waere?

    absurder gehts wohl nicht

    ahja
    geht ja doch

    auch videokamera - attrappen sind ja von dem verein kuerzlich verboten worden ....

    lg
    g

    edit:

    na logisch
    nach einem haufen kruder rechjtfertigungsversiuchen kommt dann gegen ende in einem halbsatz doch auch der eigentlich grund vor:
    "...Die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrssündern ist nach wie vor Aufgabe der Sicherheitsbehörden - nicht von Privatpersonen. ..."
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #23
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    mir kommt trotzdem beim durchlesen das fruehstueck hoch
    Ah geh ;-)

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    alleine schon der erste satz
    "....In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. .."

    irgendwie glaube ich ich bin im falschen film
    bisher war ich immer der meinung die basis unserer gesetzessprechung ist dass grundsaetzlich alles erlaubt ist was nicht ausdruecklich verboten ist
    hab ich da was verpasst
    da schwadroniert eine gesetzlich legitimierte kommisssion davon das es jetzt ungekehrt waere?
    Hat sich nix geändert, Gerhard. Da aber jeder von uns ein von der Verfassung gewährleistetes Recht auf den Schutz der eigenen Daten hat, darf dieses Recht nur dort durchbrochen werden, wo ein Gesetz es zulässt.

    Da es in unserer Rechtsordnung keine Bestimmung gibt, die zulässt, dass jedermann jeden immer und überall filmen darf, ist es so, wie in dem Artikel ausgeführt. Ist ja mal nicht so schlecht.
    Ich mag es zum Beispiel nicht, dass mein Nachbar meine Kinder in deren Zimmer filmt, oder auf der Straße einfach so, weil er Kinder liebt - tut er eh nicht, aber sollte er auf die Idee kommen, dann kriegt er Probleme.

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen


    nach einem haufen kruder rechjtfertigungsversiuchen kommt dann gegen ende in einem halbsatz doch auch der eigentlich grund vor:
    "...Die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrssündern ist nach wie vor Aufgabe der Sicherheitsbehörden - nicht von Privatpersonen. ..."

    Und das ist gut so. In der heutigen Zeit ist es sehr einfach, jemanden zu denunzieren - die Zahl der bei den Sicherheitsbehörden einlangenden E-Mails spricht da Bände. Manche wären gerne IMs oder Blockwarte könnte man da meinen.

    Bitte nicht falsch verstehen: wenn eine Straftat vorliegt, sollte man das anzeigen, aber nicht wegen jedem Schmarrn, wo man nur jemandem was auswischen will, die Behörden einschalten.

    LG
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  4. #24
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Ah geh ;-)
    Hat sich nix geändert, Gerhard. Da aber jeder von uns ein von der Verfassung gewährleistetes Recht auf den Schutz der eigenen Daten hat, darf dieses Recht nur dort durchbrochen werden, wo ein Gesetz es zulässt.
    Da es in unserer Rechtsordnung keine Bestimmung gibt, die zulässt, dass jedermann jeden immer und überall filmen darf, ist es so, wie in dem Artikel ausgeführt. Ist ja mal nicht so schlecht.
    Ich mag es zum Beispiel nicht, dass mein Nachbar meine Kinder in deren Zimmer filmt, oder auf der Straße einfach so, weil er Kinder liebt - tut er eh nicht, aber sollte er auf die Idee kommen, dann kriegt er Probleme.
    servus

    ich weiss ned
    ich finde darum geht es doch ned

    aus meiner sicht geht es darum dass man versucht mir das recht zu nehmen beweise fuer den fall von straftaten zu sichern welche mir einen nachteil bereiten

    straftaten wie im wesentlichen zb
    - verkehrsunfaelle
    - taetliche angriffe
    - amtsmissbrauch

    da ich mich mit einem fahrzeug immer im oeffentlichen raum bewege ist es unvermeidlich dass auch dritte gefilmt werden, was aber komplett unerheblich ist weil die speicherkarte nach drei bis vier stunden filmmaterial sowieso wieder vom neuen material ueberschrieben wird

    mit derselben logik kannst sofort saemtliche webcams abschalten lassen, und die krude begruendung dass action-cams ned gelten weil sie ja nur bei der schieabfahrt eingeschalten sind und sonst nicht ist jedenfalls unhaltbar, denn die crash-cam im auto laeuft auch nur wenn die zuendung eingeschalten ist

    wie gesagt
    leider null zeit fuer sowas
    und keinen anwalt an der hand der sich a haufen geld verdienen will

    aber fuer mich unvorstellbar dass so ein urteil bis zum EugH halten wuerde wenn man es drauf anlegt ...

    lg
    g
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  5. #25
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    alleine schon der erste satz
    "....In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. .."
    Na Hauptsache die *piep* Bures will permanent alle Autofahrer wegen ihrer Rettungsgasse überwachen (welche zu blockieren nur so nebenbei erwähnt, nicht einmal eine STRAFtat sondern nur eine Verwaltungsübertretung ist)
    MfG
    Alex (AVS)
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  6. #26
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    Hallo

    Und was sagt ihr zu einer Sonnenbrille, welche Filmaufnahmen macht. Da bekommt man nicht einmal mehr mit, dass (M)an(n) (Frau) gefilmt wird - z.B. am Pissoir. Diese Brille kannst du überall tragen, ohne dass es auffällt. Wahrscheinlich werden wir bald von dementsprechenden Youtube Material überhäuft.

    Gibts derzeit hier:
    http://www.hofer.at/at/html/offers/2867_37011.htm
    Beste Grüße
    Karl

  7. #27
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    allo johann

    mir kommt trotzdem beim durchlesen das fruehstueck hoch

    ...In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde....
    Wie sagte da schon einmal einer: "Ja dürfen's denn das?"

    Und diese Denkweise sitzt anscheinend noch immer in einigen ... Gehirnen

    LG, Helmut
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  8. #28
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    Zitat Zitat von peterv Beitrag anzeigen
    Hallo, wie in der gestrigen "Krone " zu lesen ist, kannman für den Betrieb einer On Board Kamera mit bis zu 25.000.-(!!!!!!!) Euro bestraft werden. Und ich wollte mir so ein Ding schon einbauen. Da ist den Datenschützern wieder ein Schuss ins Knie gelungen. Jeder bessere Poizist darf meinen Telefon und Webverkehr abfragen, aber Daten für die Aufklärung nach einem Unfall aufzeichnen, fällt unter Datenschutz. Nicht einmal den Gehsteig vor meiner Haustüre darf ich filmen, die Gauner lachen sich krumm. Ob der Nachbar besoffen nach Hause kommt ist mir doch egal, aber wenn wer mein Auro knackt, würde ich doch gerne zusehen.
    Lg und schönen Feiertag
    Wünscht peterv
    O Mann, ehrlich gesagt war mir das nicht klar, dass die Regeln so streng sind!

  9. #29
    thoreau Gast

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    Ich persönlich halte es schon für sinnvoll, wenn die Datenschutzkommission auch auf die Einhaltung von verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten des einzelnen Individuums achtet. Eine Zulässigkeit wäre meiner Meinung auch fatal, weil sie, wie bereits von johannsen angeführt, zahlreiche Wichtigmacher auf den Plan riefe, die sich speziell im Fahrzeugverkehr als Privatsheriff aufspielten und Dauergast in diversen Polizeiinspektionen unter Präsentierung ihrer gemachten Videos wären (gibt eh schon genügend davon, die das durch ihr Fahrverhalten transparent machen).

    Unsere Privatsphäre wird sowieso schon mehr als übergebührlich überwacht und strapaziert - mensch denke nur an die Überwachung durch die ASFINAG, die mir rechtlich sowieso etwas bedenklich erscheint, aber offenbar als wichtiges rechtliches Interesse angesehen wird und somit der Schutz der Privatsphäre geringer wiegt. Bedenklich deshalb, weil der Schutz der Privatsphäre zugunsten der Überwachung der Autobahnmaut aufgehoben wird.

    Es wird vielleicht nicht mehr lange dauern und der Überwachungsstaat, weil er dringend Geld benötigt, auf diese Aufnahmen zurückgreifen, um überprüfen zu können, ob sich alle Fahrzeuglenker auch wirklich an die Geschwindigkeit und sonstigen Vorschriften halten (ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber, dass das sogar schon probiert wurde).

    Und jetzt ganz ehrlich, wie oft kam jeder von Euch in die Situation, dass er ein solches Video für die Beweissicherung benötigte? Ich denke, das hält sich in seeeehr, seeeehr überschaubaren Grenzen.

    Lieben Gruß

    thoreau

  10. #30
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von thoreau Beitrag anzeigen

    Und jetzt ganz ehrlich, wie oft kam jeder von Euch in die Situation, dass er ein solches Video für die Beweissicherung benötigte? Ich denke, das hält sich in seeeehr, seeeehr überschaubaren Grenzen.

    Lieben Gruß

    thoreau
    Hi Thoreau

    Das letzte Mal war es im Jänner. Eine geregelte Kreuzung. Der gerade ausfahrende KFZ Lenker ist bei Rot über die Ampel gefahren und hat den linksabbiegenden (dieser hatte grün) voll erwischt. Das Ergebnis war ein Totalschaden, und drei mittelschwer verletzte Personen.
    Der Verursacher hat behauptet noch bei grün gefahren zu sein.
    Wenn du jetzt das Pech hast und keiner der beobachtenden Passanten stellt sich als Zeuge zur Verfügung schauts nicht wirklich gut für dich aus.

    Meine Crash Cam behalte ich, weil diese nur bei einem Unfall die letzten 15 min und die nächsten 3 min speichert.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch: http://diepresse.com/home/politik/in...rivate-Kameras
    lG

    Wien 23


    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten


    Hier unsere Reiseberichte
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  11. #31
    thoreau Gast

    Standard

    Hallo Gugi,

    hast Du die Aufzeichnungen der Kamera jetzt gebraucht, oder war's jetzt nur eine Vermutung für den Fall des Falles und wenn nicht gewesen wäre, dann?

    Es kann ja jeder tun und lassen was er will, ich denke aber, dass es nicht so einfach sein wird, aufgrund der Erkenntnis der Datenschutzkommission, derartige Daten (in diesem Fall also illegale) für ein eventuelles Gerichtsverfahren als Beweis anzuführen. Aber so wirklich wird mensch es erst wissen, wenn's dann soweit ist.

    Lieben Gruß

    thoreau

  12. #32
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    Standard Sonnenbrille+Kamera vom Hofer

    Zitat Zitat von berghamer Beitrag anzeigen
    Hallo

    Und was sagt ihr zu einer Sonnenbrille, welche Filmaufnahmen macht. Da bekommt man nicht einmal mehr mit, dass (M)an(n) (Frau) gefilmt wird - z.B. am Pissoir. Diese Brille kannst du überall tragen, ohne dass es auffällt. Wahrscheinlich werden wir bald von dementsprechenden Youtube Material überhäuft.

    Gibts derzeit hier:
    http://www.hofer.at/at/html/offers/2867_37011.htm
    Hallo Camperfreunde (innen),

    hab mir die Sonnenbrillen - Kamera zugelegt.

    Das Ding funkt einwandfrei, hab damit schon ca 10 h Filmmaterial aufgenommen,
    natürlich nur Landschaften. einwandfrei sogar beim Autofahren unproblematisch.

    Tolles Ding der Accu hält ca 1 Std / ca 2 Giga Filmmaterial. Ein Bildstabilisator
    fehlt noch.

    Das Tolle ist, du hast keine (wenn noch so kleine Kamera ) umhängen die eventuell
    stören könnte.

    Kann ich nur empfehlen.

    " Hase "
    Liebe Grüße, aus Niederösterreich
    von Erwin + Anni unterwegs
    im Hymermobil mit Collie " Timmy "

    .....wo andere fluchen-heulen-beten, probier ich`s mit dagegentreten ......

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