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Thema: Ziehen eines Wohnwagens mit roter Nummerntafel

  1. #41
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen

    Aber wer viel fragt....
    Das denke ich mir auch.
    lg
    Ernstl aus Wien
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    Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive

  2. #42
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    WÜRDE ICH

    hi

    das mit den kennzeichen ist tasaechlich eine heisse sache
    wuerde ich keinesfalls so machen

    ist kein verwaltungsvergehen sondern faellt unter das strafrecht
    vorstrafe ectz inklusive

    das zahlt sich ned aus

    auch US kennzeichen duerfen ned montiert sein
    selbes thema

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #43
    thoreau Gast

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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Servus Ernstl!

    Im Ernstfall, kann es zu einer Strafanzeige wegen dem Vergehen der Täuschung und ganz Gefinkelte könnten sogar eine Anzeige wegen Betruges daraus machen........
    Nein, so heiß wird es wiederum nicht gegessen, Exekutivorgane können nicht getäuscht werden, weil sie zur Tatsachenforschung verpflichtet sind, da gibt es eindeutige Erkenntnisse dazu.

    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Weiters handelt es sich bei einem Kennzeichen um eine Urkunde, die in diesem Fall widerrechtlich zur Glaubhaftmachung eines Rechtsgeschäftes (eben den Nachweis einer Zulassung bzw. Versicherung) verwendet wird.
    Auch das ist maximal eine Verwaltungsstrafe, weil die Exekutive...... siehe oben.

    Aber vielmehr geht es beim vielleicht vorgewiesenen Kaufvertrag, der von Flüsterer ins Spiel gebracht wurde, eventuell nicht den Tatsachen entspricht und in Rechtsgeschäften, im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache verwendet wird, um eine gerichtlich strafbare Handlung, die nicht so Lappalie abzuhandeln ist.

    Und das Ganze, weil es etwa 150 oder 200 €uro (so viel kosten, glaube ich, die Kz. für 7 Tage incl. der Versicherung) an Ersparung bringt. Die Überstellungskennzeichen bekommt mensch ohne viel Schwierigkeiten bei jeder Zul.-Stelle.

    Lieben Gruß

    thoreau

  4. #44
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    Hallo!

    Wenn es sich um den eigenen Anhänger des TE handelt, der ohne Zulassung von A nach B gebracht werde soll, dann kommt aus meiner Sicht nur der Kauf eines Überstellungskennzeichens in Frage, wenn man es ganz korrekt machen will.

    Wurde der Anhänger gekauft, dann ist es auch möglich, ihn mit den blauen Kennzeichen vom Verkäufer abzuholen und zu überstellen.

    Für einen Kaufinteressenten ist es auch möglich, in einem Zeitraum von 72 Stunden mit den Probekennzeichen herumzufahren, um die Gebrauchsfähigkeit festzustellen. In diesem Fall sind auch Fahrtunterbrechungen gestattet, wobei wichtig zu beachten ist, dass beim Stehenlassen die Bescheinigung über die Probefahrt sichtbar im Fahrzeug hinterlegt ist.

    Wer nachlesen will - § 45 KFG: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...R40030528.html

    LG
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  5. #45
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    pickerl machen vor ort (vermutlich ca 150,- wenn alles ok ist)
    Hallo!

    Sag mal wo machst du denn dein pickerl???
    Ist das aus GOLD???

    Pickerl WoWa 30€ bei ausgesuchten Werkstätten. MAX 60€ für große in einer LKW Werkstatt mit LKW-Bremsenprüfstand (wegen Spurweite).
    LG Gerry!

  6. #46
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Sag mal wo machst du denn dein pickerl???
    Ist das aus GOLD???
    Pickerl WoWa 30€ bei ausgesuchten Werkstätten. MAX 60€ für große in einer LKW Werkstatt mit LKW-Bremsenprüfstand (wegen Spurweite).
    hi

    wie willst denn OHNE pickerl zur werkstaette fahren herr gscheit?

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  7. #47
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    Danke mal für die ausführlichen Antworten.
    Nachdem ich bis ca. zur Mitte des Threads dazu geneigt hatte, es doch mit der roten Tafel zu versuchen werde ich es nun doch bleiben lassen und den WoWa mit einer "Blauen" holen. Ist wahrscheinlich die sicherere Variante von beiden.
    Danke nochmals an alle Beteiligten an der Diskussion.

    Peter

  8. #48
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    wie willst denn OHNE pickerl zur werkstaette fahren herr gscheit?

    lg
    g
    Na dann frag mal die Werkstatt Herr Oberklug!
    Ich glaube Mich erinnern zu können das hier schon mal die Rede von blauen Kennzeichen war.
    Und wenn sie dir keiner zum überstellen borgt, zum pickerlmachen bekommst sie sicher.

    Oder wie hast du dir das um 150€ gedacht?
    LG Gerry!

  9. #49
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    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    Danke mal für die ausführlichen Antworten.
    Nachdem ich bis ca. zur Mitte des Threads dazu geneigt hatte, es doch mit der roten Tafel zu versuchen werde ich es nun doch bleiben lassen und den WoWa mit einer "Blauen" holen. Ist wahrscheinlich die sicherere Variante von beiden.
    Danke nochmals an alle Beteiligten an der Diskussion.

    Peter
    Blaue Kennzeichen sind sicher die beste Wahl.
    lg
    Ernstl aus Wien
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  10. #50
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Ich glaube Mich erinnern zu können das hier schon mal die Rede von blauen Kennzeichen war. Und wenn sie dir keiner zum überstellen borgt, zum pickerlmachen bekommst sie sicher. Oder wie hast du dir das um 150€ gedacht?
    hi

    jeder hat das recht gegen die gesetze zu verstossen die er fuer bullshit haelt
    und dann dafuer die konsequenzen zu tragen

    in aller regel sind das beim verwaltungskram geldstrafen
    das ist laestig aber ned weiter schlimm

    ganz anders sieht es beim strafrecht oder bei anderen gesetzen aus die zb die gwerbeausuebung betreffen
    hier koennen die konsequenzen ganz andere sein und daher werden diese bestimmungen - zumindestens durch mich - und von jedem der seine sieben sinne beinand hat eingehalten

    bei aller phantasie kann ich mir aber nicht erklaeren warum man sich einerseits scheut mit dem nicht zugelassenen 10km/h anhaenger (mit oder ohne roten deckungskennzeichen) eine ueberstellung zu machen, weil das einfach nicht "ueblich" ist (im wesentlichen ist es rechtlich gesehen eine geschwindigkeitsubertretung, ned mehr) aber andererseits hier vorschlaege zur nutzung von blauen probefahrtkennzeichen fuer eine solche ueberstellung - oder fuer die fahrt zur werkstaette zur pickerlueberpruefung - gemacht werden die tatsaechlich gegen die bestimmungen des KFG und der bezughabenden verordnungen zur nutzung der blauen kennzeichentafeln verstossen.

    zulaessig laut StVo bzw KFG ist BEIDES gleich wenig, im zweifelsfall wiegt die geschwindigkeitsuebertretung mit der 10km/h tafel sicher geringer als der verstoss gegen das KFG

    was macht hier also den unterschied?
    weil es "uebelicher" ist ein gesetze mit blauen als mit roten tafeln zu brechen?

    *ratlos*

    lg
    g

    PS: die € 150,- sind der uebliche tarif wenn ein §57a pickerl quasi "vor ort" gemacht wird, jeder campingplatzbetreiber kann dir sagen welche werkstaette gegen vereinbarung vorbeikommt und das macht bzw den anhaenger abholt. der angestellte der werkstaette darf naemlich - im gegensatz zu dir als besitzer - mit den blauen kennzeichen auch ueberstellungen machen.
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  11. #51
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    @Thoreau
    Man täuscht nicht das Exekutivorgan allein, sondern jeden Verkehrsteilnehmer, der es sieht und davon ausgeht, dass das Fahrzeug bzw. Gespann rechtlich korrekt unterwegs ist.

    Aus meiner Sicht eine Auslegungssache ohne eindeutigem Ausgang.

    @Ernstl
    Es mag sein, dass es gefühlt beim PKW schlimmer ist als beim Hänger, aber das ist dem Gesetz egal. Der Tatbestand ist der Gleiche und das zählt.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  12. #52
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    jeder hat das recht gegen die gesetze zu verstossen die er fuer bullshit haelt
    und dann dafuer die konsequenzen zu tragen
    looool... coole interpretation von "recht".

    weitergedacht... jeder hat das "recht" jemanden umzubringen, wenn er ihn
    unsympathisch genug findet und die konsequenzen dafür zu tragen bereit ist.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
    --------------------------------------------------
    keep it simple

  13. #53
    thoreau Gast

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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    @Thoreau
    Man täuscht nicht das Exekutivorgan allein, sondern jeden Verkehrsteilnehmer, der es sieht und davon ausgeht, dass das Fahrzeug bzw. Gespann rechtlich korrekt unterwegs ist.

    Aus meiner Sicht eine Auslegungssache ohne eindeutigem Ausgang.
    Nein, da gibt es keine andere Interpretation, weil Täuschung die Herbeiführung eines absichtlichen Schadens verlangt. Weiters muss der Getäuschte durch seine Handlung, Duldung oder Unterlassung in einem Recht verletzt werden.......in welchem subjektiven Recht werden unbeteiligte Verkehrsteilnehmer bei einem Verstoß gegen eine Verwaltungsübertretung verletzt und welcher absichtliche Schaden tritt für sie ein?

    Eben.

    Und schon wieder Geschwurbel des Experten für eh alles:

    "zulaessig laut StVo bzw KFG ist BEIDES gleich wenig, im zweifelsfall wiegt die geschwindigkeitsuebertretung mit der 10km/h tafel sicher geringer als der verstoss gegen das KFG"

    Wissen das die BHs auch, die dann etwas tiefer in den Schmalztopf greifen, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung jenseits von mehr als 50 km/h liegt? Und dass die bezüglich der 10 km/h-Beschränkung bald einmal erreicht sind, müsste jedem denkenden Menschen klar sein......und wie sieht's dann mit der Verkehrszuverlässigkeit und einer eventuellen Entziehung der Lenkerberechtigung bei Feststellung der Geschwindigkeit mit technischen Mitteln aus?

    Die Ratschläge des Meisters aller Klassen werden immer besser.

    Lieben Gruß

    thoreau

  14. #54
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    Zitat Zitat von gary Beitrag anzeigen
    looool... coole interpretation von "recht".

    weitergedacht... jeder hat das "recht" jemanden umzubringen, wenn er ihn
    unsympathisch genug findet und die konsequenzen dafür zu tragen bereit ist.
    hi

    naja, das ist sicher ueberzeichnet

    aber wie interpretierst du es?
    oder willst du jetzt sagen du haeltst dich grundsaetzlich immer an alle bestimmungen ect?

    das ist in der westlichen welt so wie wir sie heute kennen eigentlich unmoeglich

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  15. #55
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Wenn es sich um den eigenen Anhänger des TE handelt, der ohne Zulassung von A nach B gebracht werde soll, dann kommt aus meiner Sicht nur der Kauf eines Überstellungskennzeichens in Frage, wenn man es ganz korrekt machen will.

    Wurde der Anhänger gekauft, dann ist es auch möglich, ihn mit den blauen Kennzeichen vom Verkäufer abzuholen und zu überstellen.

    Für einen Kaufinteressenten ist es auch möglich, in einem Zeitraum von 72 Stunden mit den Probekennzeichen herumzufahren, um die Gebrauchsfähigkeit festzustellen. In diesem Fall sind auch Fahrtunterbrechungen gestattet, wobei wichtig zu beachten ist, dass beim Stehenlassen die Bescheinigung über die Probefahrt sichtbar im Fahrzeug hinterlegt ist.

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    LG
    Hallo!
    Also ich glaub es kann oder will jemand nicht alles lesen und oder Wahrhaben!!!
    Wenn schon jemand vom Fach ist und wie oben die gesetzlichen Möglichkeiten erörtert!
    Ober negiert Derjenige es einfach weil er glaubt der Gescheitere zu sein!

    meint alfahel
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
    Pendeln zwischen Sardinien, Austria und Kalabrien mit Mercedes ML 280 CDI und Tabbert Comtesse 560E
    Der Kluge macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

    13.CT in Unterschwarza: Wir waren dabei!
    14.CT am CP Lindenstrand: Wir waren dabei!

    15. CT am CP Lutzmannsburg: Wir waren dabei!
    2013 6 M. Sardinien!
    2013/2014 3 M. Kalabrien!
    2014 6 M. Sardinien!
    2014/2015 3 M. Kalabrien!
    2015 6 M. Sardinien!

  16. #56
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    *ratlos*

    lg
    g

    PS: die € 150,- sind der uebliche tarif wenn ein §57a pickerl quasi "vor ort" gemacht wird, jeder campingplatzbetreiber kann dir sagen welche werkstaette gegen vereinbarung vorbeikommt und das macht bzw den anhaenger abholt. der angestellte der werkstaette darf naemlich - im gegensatz zu dir als besitzer - mit den blauen kennzeichen auch ueberstellungen machen.
    Also wenn ich das so da lese bin ich auch ratlos!!
    So wie Allesfahrer schon schrieb, wegen dem Kosten!
    Ich hab auch noch nie mehr als 50Euronen für WOWA-Pickerl bezahlt egal wo ich es machte!
    (Bosch, Lagerhaus, Mercedes)
    Vielleicht wenn wer von einer Werkstatt kommt und den WOWA holt kanns teuer werden!
    Nuuuuur vor Ort (CP) darfs sowieso keiner machen, außer der hat einen mobilen Bremsprüfstand! (hmmmm gibts sowas überhaupt für Werkstätten?)
    Liebe Campergrüße von
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    13.CT in Unterschwarza: Wir waren dabei!
    14.CT am CP Lindenstrand: Wir waren dabei!

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  17. #57
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    Zitat Zitat von alfahel Beitrag anzeigen
    Vielleicht wenn wer von einer Werkstatt kommt und den WOWA holt kanns teuer werden!
    Nuuuuur vor Ort (CP) darfs sowieso keiner machen, außer der hat einen mobilen Bremsprüfstand! (hmmmm gibts sowas überhaupt für Werkstätten?)
    hi

    davon rede ich ja die ganze zeit
    und ja, mobile bremsenpruefstaende gibts
    sogenannte standpruefstaende ...

    in der praxis kommt aber normal der mechaniker mit der grossen werkzeugtasche und den blauen kennzeichen, prueft vor ort ob die grunsaetzliche fahrsicherheit gegeben ist
    schleppt das teil in die werkstaette und prueft

    und da bist dann halt mindestens mit 150,-. dabei
    mit weniger kaum ..

    und anders geht es legal nicht

    im gegensatz zu DE zum beispiel wo es diesbezueglich eine eigene regelung gibt dass du auch mit abgelaufenem TÜV bis zur werkstaette fahren darfst ist das in AT ja nicht erlaubt ..

    lg
    g
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  18. #58
    Registriert seit
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    @Thoreau
    Habs jetzt nochmal nachgelesen und gebe dir natürlich, die Täuschung betreffend, recht.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  19. #59
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    @abo

    Einerseits schreibst du das das Fahren MIT 10km Tafel erlaubt ist und andererseits schreibst du das die Überstellung zum pickerl machen nicht ohne Abholung möglich ist.
    Also was jetzt?

    Das du selber nicht MIT den Blauen Fahren darfst kann sein.

    Das pickerl kostet aber auf jeden Fall nicht 150€ wenn dann kommt eben noch die Abholung dazu oder die Gebühr für einen mobilen Prüfstand bzw für Vorortüberprüfung.
    LG Gerry!

  20. #60
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    @abo

    Einerseits schreibst du das das Fahren MIT 10km Tafel erlaubt ist und andererseits schreibst du das die Überstellung zum pickerl machen nicht ohne Abholung möglich ist.
    Also was jetzt?

    Das du selber nicht MIT den Blauen Fahren darfst kann sein.

    Das pickerl kostet aber auf jeden Fall nicht 150€ wenn dann kommt eben noch die Abholung dazu oder die Gebühr für einen mobilen Prüfstand bzw für Vorortüberprüfung.
    hi

    ich habe geschrieben dass eine allfaellige strafe fuer das fahren mit den roten deckungskennzeichen oder fuer eine moderate geschwindigkeitsubertretung wohl sicher billiger kommt als ein "..pickerl vor ort (ca. 150,-) und echten uberstellungskennzeichen (ca. 180,-)
    ..."

    ned mehr und ned weniger
    und das stimmt auch so

    mit der 10km/h tafel kannst auch ohne pickerl fahren
    daher sparst dir das pickerl vor ort machen
    ein nicht zum verkehr zugelassener anhaenger muss auch keine §57a plakette haben, er darf nur nicht offensichtlich nicht verkehrssicher sein

    lg
    g
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