Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
Hallo!

Wenn es sich um den eigenen Anhänger des TE handelt, der ohne Zulassung von A nach B gebracht werde soll, dann kommt aus meiner Sicht nur der Kauf eines Überstellungskennzeichens in Frage, wenn man es ganz korrekt machen will.

Wurde der Anhänger gekauft, dann ist es auch möglich, ihn mit den blauen Kennzeichen vom Verkäufer abzuholen und zu überstellen.

Für einen Kaufinteressenten ist es auch möglich, in einem Zeitraum von 72 Stunden mit den Probekennzeichen herumzufahren, um die Gebrauchsfähigkeit festzustellen. In diesem Fall sind auch Fahrtunterbrechungen gestattet, wobei wichtig zu beachten ist, dass beim Stehenlassen die Bescheinigung über die Probefahrt sichtbar im Fahrzeug hinterlegt ist.

Wer nachlesen will - § 45 KFG: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...R40030528.html

LG
Hallo!
Also ich glaub es kann oder will jemand nicht alles lesen und oder Wahrhaben!!!
Wenn schon jemand vom Fach ist und wie oben die gesetzlichen Möglichkeiten erörtert!
Ober negiert Derjenige es einfach weil er glaubt der Gescheitere zu sein!

meint alfahel