Zitat Zitat von Knaus Road Beitrag anzeigen
Hallo Peter,
Ich denke ,du meinst das rote Nummernschild ,das du am Fahrradträger montierst um nicht immer das Originale vom Auto demontieren zu müssen um es dann nach hinten zu setzen.
Mit diesem Schild darfst du keinen Hänger Ziehen und bei den ganzen Antworten wird hier offensichtlich was verwechselt.
Lg. Walter
Rote Kennzeichentafel oder "normale" Kennzeichentafel?
Bei am Heck des Pkw auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradhalterungen ergibt oft sich das Problem, dass diese das Kennzeichen verdecken.

In Österreich ist es daher zulässig, eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anzubringen (§ 49 Abs 8 KFG). Dadurch erspart sich der Lenker das Ummontieren des „normalen“ Kennzeichens.

Ich denke du meinst diese Nummer?