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Thema: Ziehen eines Wohnwagens mit roter Nummerntafel

  1. #21
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    Zitat Zitat von thoreau Beitrag anzeigen
    Normalerweise halte ich mich raus, denn das Geschwurbel eines abos zieht sich quer durch alle Foren und macht nur müde, aber jetzt wird's an der Zeit, dazu was zu schreiben, denn in seiner Selbstdarstellungsneurose reitet der Typ andere User unter Umständen in massive Schwierigkeiten.

    Hallo Peter und Monika,

    es ist schon hanebüchen, was da vom Experten für eh alles behauptet wird.

    Anhänger, die dem Grunde nach eine Zulassung benötigen, müssen auch eine Versicherung haben und es ist absoluter Nonsens, zu behaupten, dass sie im Nichtversicherungsfall beim Zugfahrzeug mitversichert sind. Was ein Anhänger ist und welche eine Zulassung und somit Versicherung benötigen, ist im KFG in einer Menge Paragraphen genau geregelt ( z.B. §§ 37ff i.V.m. 59/1 KFG) und Wohnwagenanhänger sind mit Sicherheit nicht zulassungsfrei.

    Und die übrigen Ratschläge, die hier erteilt werden, können Euch ebenfalls teuer zu stehen kommen, weil z.B, abgesehen von einem eventuellen Verwaltungsstrafverfahren (ich halte es für ein Gerücht, dass sich die Polizei nicht auskennt, im Speziellen die, die für den Verkehr zuständig ist), im Schadensfall jede Versicherung aussteigt bzw. sich für unzuständig erklärt.

    Natürlich kann es gut gehen und nichts passieren, aber das Risiko ist schon enorm hoch, weil im Straßenverkehr oft Dinge passieren, die mensch einfach nicht beeinflussen kann, überhaupt bei der von Euch vorgesehenen Distanz.

    Wenn ihr also mit Eurem Anhänger die Kriterien für ein tatsächliches Überstellungskennzeichen (kann bei jeder Zul.-Stelle beantrgt werden und kostet jedenfalls weniger, als die Begleichung eines eingetretenen Schadens) nicht erfüllt, dann denkt über eine andere Art des Transportes nach - kommt in jedem Fall billiger, als der Fall eines Falles.

    Da gibt's z.B. völlig legale Anhänger zum ausborgen, auf denen ein derartiger Wohnwagen gepackt und bei dementsprechendem Zugfahrzeug transportiert werden darf und kann.

    Lieben Gruß

    thoreau
    Ganz so falsch ist das vom Gerhard geschriebene aber nicht - es bewegt sich einfach in einer Grauzone, in der man - das gebe ich aber nicht hier öffentlich an - sehr wohl Möglichkeiten findet, wie es ohne Strafe durch die Exekutive abgehen kann, weil dieser eben die dazu notwendigen Informationen fehlen.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  2. #22
    thoreau Gast

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    Falsch, lieber Flüsterer, denn es gibt keine inländische Versicherung, die sich auch im Falle eines Graubereiches zu einer Zahlung hinreißen ließe. Die Behauptung, dass ein zulassungspflichtiger Anhänger ohne Versicherungsschutz versichert ist, sobald er am Haken eines versicherten Zugfahrzeuges hängt und auf öffentlichen Straßen bewegt wird, ist schlichtwegs falsch.

    Und weiters ist es sicher sehr angenehm, wenn mensch z.B. im Zuge einer Verkehrskontrolle auf einem Autobahnparkplatz zwangsweise zwecks Klärung den Anhänger abstellen muss (und wo dann genau geprüft wird)....steht sicher im guten Verhältnis zu den glaube ich 200 €uro die eine mehrtägige Zulassung für eine Überstellungsfahrt kostet.

  3. #23
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    Zitat Zitat von thoreau Beitrag anzeigen
    Falsch, lieber Flüsterer, denn es gibt keine inländische Versicherung, die sich auch im Falle eines Graubereiches zu einer Zahlung hinreißen ließe. Die Behauptung, dass ein zulassungspflichtiger Anhänger ohne Versicherungsschutz versichert ist, sobald er am Haken eines versicherten Zugfahrzeuges hängt und auf öffentlichen Straßen bewegt wird, ist schlichtwegs falsch.

    Und weiters ist es sicher sehr angenehm, wenn mensch z.B. im Zuge einer Verkehrskontrolle auf einem Autobahnparkplatz zwangsweise zwecks Klärung den Anhänger abstellen muss (und wo dann genau geprüft wird)....steht sicher im guten Verhältnis zu den glaube ich 200 €uro die eine mehrtägige Zulassung für eine Überstellungsfahrt kostet.
    Na dann mach Dich mal schlau über die Haftpflichtversicherung für Anhänger und die Verpflichtung der Versicherung...

    Und ich lach mir einen Ast, wie denn die Exekutive einen rumänischen, Bulgarischen oder ähnlichen Anhänger klären will, der keine Zulassungspflicht im eigenen Lande hat.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

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  4. #24
    thoreau Gast

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    Ich denke nicht, dass hier die Rede von einem Anhänger ist, der aus einem Land kommt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt, sondern geht es um eine inländische Überstellungsfahrt von A nach B. Weiters sollte mensch nicht so überheblich sein, andere für dumm zu halten - ohne Eigentums- oder zumindest berechtigten Besitz- bzw. Nutzungsnachweis geht es mit Sicherheit nicht ohne massive Schwierigkeiten über die Bühne.

    Zweitens muss ich mich bezüglich der Haftpflichtversicherung nicht schlau machen, weil sich dieser Behauptung nach nicht nur das KFG sondern auch jede Zulassung ad absurdum führte. Und ja, ich weiß, Versicherungen sind soziale Vereine, die sehr gerne zahlen.....

    Lieben Gruß

    thoreau

  5. #25
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    Hallo!
    Also wenn ich Peter&Monika wäre und das alles da lese was zerschrieben wurde, gibts nur folgende Möglichkeiten:
    a) WOWA am Platz stehen lassen
    b) WOWA anmelden um von A nach B fahren zu können
    c) mittels Toman oder Felbermeier oder wie die alle heißen von A nach B bringen lassen
    d) mittels Hubschrauber von A nach B fliegen lassen!

    Weil alles andere nicht legal ist so wie einige hier ja schreiben!!!!

    meint alfahel
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
    Pendeln zwischen Sardinien, Austria und Kalabrien mit Mercedes ML 280 CDI und Tabbert Comtesse 560E
    Der Kluge macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

    13.CT in Unterschwarza: Wir waren dabei!
    14.CT am CP Lindenstrand: Wir waren dabei!

    15. CT am CP Lutzmannsburg: Wir waren dabei!
    2013 6 M. Sardinien!
    2013/2014 3 M. Kalabrien!
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    2015 6 M. Sardinien!

  6. #26
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    Zitat Zitat von thoreau Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht, dass hier die Rede von einem Anhänger ist, der aus einem Land kommt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt, sondern geht es um eine inländische Überstellungsfahrt von A nach B. Weiters sollte mensch nicht so überheblich sein, andere für dumm zu halten - ohne Eigentums- oder zumindest berechtigten Besitz- bzw. Nutzungsnachweis geht es mit Sicherheit nicht ohne massive Schwierigkeiten über die Bühne.

    Zweitens muss ich mich bezüglich der Haftpflichtversicherung nicht schlau machen, weil sich dieser Behauptung nach nicht nur das KFG sondern auch jede Zulassung ad absurdum führte. Und ja, ich weiß, Versicherungen sind soziale Vereine, die sehr gerne zahlen.....

    Lieben Gruß

    thoreau
    Übrigens: Du kommst mit Deiner PKW Versicherung ins Malus, wenn Du mit dem angehängten Anhänger etwas beschädigst - nur mal so als Denkanstoß....

    Ein Kaufvertrag wir wohl ausreichen für den Besitznachweis - da geht es nicht ums für dumm halten, sondern um das Wissen ob des Informationsstandes des Gegenübers.
    lg,

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    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  7. #27
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    versicherungstechnisch sollte es aber keine probleme geben
    sobald ein anhaenger mal haengt ist er von der versicherung des zugfahrzeuges gedeckt
    bist du dir da wirklich sicher? Das gilt AFAIK NICHT für NICHT zugelassene Anhänger (außer eben mir der 10 oder 20km/h-Einschränkung, aber die werden ja nicht im Schrittempo quer durch Österreich wollen)
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  8. #28
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    bist du dir da wirklich sicher? Das gilt AFAIK NICHT für NICHT zugelassene Anhänger (außer eben mir der 10 oder 20km/h-Einschränkung, aber die werden ja nicht im Schrittempo quer durch Österreich wollen)
    hi

    ziemlich sicher

    voellig nicht, weil ich kein jurist bin
    und selbst der weiss es erst nachdem er die entsprechenden gesetze, verordnungen, erlaesse- soweit oeffentlich - und die aktuellen OGH urteile studiert hat

    und dazu nehm ich mir ehrlich gesagt ned die zeit weil es ned mein anhaenger ist

    ich wuerde einfach so fahren
    unauffaellig wo in einer ecke ein 10km/h schild drauf und rote tafel und ab die post
    wenn geht ueber nacht

    die chance dass du da aufgehalten wirst ist gering
    und selbst wenn ist die strafe sicher niedriuger als die kosten fuer pickerl machen vor ort (vermutlich ca 150,- wenn alles ok ist) und kurzzeitzulassungen (ca 180,-)

    und wenn du einen anhaenger am haken hast der keine zulassung hat, dann ist es - ueberraschung - ein "nicht zum verkehr zugelassener anhaenger" wie in der Stvo vorgesehen

    allfaellige schaeden an dritten werden bei solchen anhaengern von der haftpflicht des zugfahrzeuges uebernommen

    was sollte dagegen sprechen ...?
    steht doch so im gesetz und ist in den versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  9. #29
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    Die mit Abstand einfachste Lösung für eine einmalige Überstellung , wäre zum Touringclub bzw. zur Werkstätte des Vertrauens gehen und für einen Tag ein Probekennzeichen ausleihen.

    Damit erspart man sich die ganzen "halb" oder "vielleicht doch legalen" Theoriegeschichten und kann mit ruhigem Gewissen und noch dazu völlig Legal durchs Land fahren
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  10. #30
    thoreau Gast

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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Übrigens: Du kommst mit Deiner PKW Versicherung ins Malus, wenn Du mit dem angehängten Anhänger etwas beschädigst - nur mal so als Denkanstoß....

    Ein Kaufvertrag wir wohl ausreichen für den Besitznachweis - da geht es nicht ums für dumm halten, sondern um das Wissen ob des Informationsstandes des Gegenübers.
    Hier ging es um eine Nachfrage bezüglich Überstellung und nicht darum, wie ich mit einem linken Kaufvertrag versuchen kann, irgendwen zu täuschen. Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, dass erstens diejenigen, die zu täuschen versucht werden, nicht auf der Nudlsuppe dahergeschwommen sind, zweitens im Verwaltungsstrafverfahren die Beweislastumkehr gilt und drittens die Daten des Kaufvertrages im Rahmen der EU rasch einmal auf Plausibilität geprüft werden können. Viertens reicht die Palette der Zwangsmaßnahme von der Untersagung der Weiterfahrt bis hin zur Sicherstellung nach der StPO.

    Das ist schon richtig, dass mensch im Schadensfall mit dem Zugfahrzeug in den Malus kommt, aber ich wünsche, abgesehen von strafrechtlich relevanten Umständen, viel Vergnügen beim Rechtsstreit mit der Versicherung, wenn nur der Geruch einer nicht vorgenommenen Zulassungsverpflichtung und Verwendung auf öffentlichem Grund inklusive falscher Angaben anhaftet. Die Schränke der Versicherungen sind voll mit Fällen des Versicherungsbetruges und den daraus resultierenden Regressfällen.

    Darum sind derartig gemachte "gute Ratschläge" dem Grunde nach eine Sauerei, denn wer sich dann im guten Glauben darauf verlässt, kann sich erhebliche Schwierigkeiten einhandeln.

    Lieben Gruß

    thoreau

  11. #31
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    Servus beinand!

    Wenn ein Unfall mit einem Gespann verursacht wird, gilt die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Was logisch ist, weil ja mit dem Zugfahrzeug der Unfall verursacht wird.
    Ob die Versicherung leistungsfrei wird weil der Hänger nicht zugelassen ist, bezweifle ich, weil der Unfall eben mit dem Zugfahrzeug verursacht wird. Festschreiben möcht ich es aber nicht.

    Die Haftpflichtversicherung für den Anhänger ist notwendig, wenn der Hänger "freistehend" einen Schaden verursacht.

    Ein in Österreich gezogener Anhänger muss auch zum Verkehr zugelassen sein. Da helfen auch die ganzen Gschichten von ausländischen WoWa wo keine Zulassung "üblich" nichts.
    Wenn mit einem österr. Kfz ein ausländischer Hänger gezogen wird, muss für diesen Hänger ein Fahrzeugschein bzw. eine Bescheinigung mitgeführt werden, aus dem der "Zulassungsbesitzer" (in den speziellen ausländischen Fällen der Eigentümer) hervorgeht.

    Die einfachste und auch gleichzeitig korrekteste Lösung ist und bleibt ein blaues Probefahrtkennzeichen. Wer nicht Zulassungsbesitzer der "Blauen" ist muss unbedingt ein Fahrtenbuch führen und mit haben.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  12. #32
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    Hallo

    was macht es für einen unterschied von wo nach wo?
    grundsätzlich verboten, ob man sich jetzt darüber hinweg setzt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen!!!!
    Ist es verboten, zu fragen?

    Hätte ja sein können, daß ich (oder ein anderer) eine Lösung gehabt hätte.
    lg
    Ernstl aus Wien
    Unterwegs mit 5 Kindern,
    Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive

  13. #33
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    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    Hallo Allerseits,

    Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....

    Peter
    Hallo Peter
    Die Möglichkeiten, die es gibt:
    *) Pickerl machen und anmelden - ist aber eigentlich ein Schwachsinn, wenn der Wohnwagen nur irgendwo abgestellt wird.
    *) Blaue Kennzeichen ausborgen. Mit den Blauen Kennzeichen fahrst ganz legal und das Pickerl darf auch abgelaufen sein. Nur Sonntags darfst damit nicht fahren. Bin aber selber schon mit den blauen Taferl vom Waldviertl nach Wien ( 135km) an einem Sonntag gefahren und nichts ist passiert.
    *) auf einen Anhänger laden. Das kommt dann aber wieder auf den Wohnwagen an. Wenn das ein 9 Meter Drum ist, kannst das vergessen.
    *) Rotes Kennzeichen vom Auto für den Fahrradträger WÜRDE ICH nehmen, wenn
    A) keine blauen Kennzeichen aufzutreiben sind und
    B) der Wohnwagen vom technischen Zustand in Ordnung ist (also Reifen, Bremsen, Licht und Fahrgestell)

    Wie hoch kann so eine Polizei Strafe eigentlich sein, wenns dich wirklich aufhalten?
    Wenn man nett und höflich der Polizei erklärt, daß man das nicht wußte und falsch informiert war, dann wird es wohl nicht so schlimm sein.

    PS: oder du montierst den Fahrradträger ans Heck vom Wohnwagen.
    Dann ist das rote Kennzeichen ja wieder richtig angebracht.

    Noch schnell ein Hinweis:
    Alles was verboten ist, darf natürlich nicht gemacht werden.
    lg
    Ernstl aus Wien
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  14. #34
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Ist es verboten, zu fragen?

    Hätte ja sein können, daß ich (oder ein anderer) eine Lösung gehabt hätte.
    Hall

    nein ist nicht verboten zu fragen, aber unterschied macht es keinen, ob 10km oder 500 km gefahren werden, und die lösung heisst hier einmal anmelden, od. überstellungskennzeichen od. probefahrkennzeichen (blaue).
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14

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    www.rdh-websolutions.at

  15. #35
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Hallo Peter
    *) Rotes Kennzeichen vom Auto für den Fahrradträger WÜRDE ICH nehmen, wenn
    A) keine blauen Kennzeichen aufzutreiben sind und
    B) der Wohnwagen vom technischen Zustand in Ordnung ist (also Reifen, Bremsen, Licht und Fahrgestell)


    Hallo

    ..und genau das ist FALSCH, und VERBOTEN!!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
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  16. #36
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    hi

    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Ein in Österreich gezogener Anhänger muss auch zum Verkehr zugelassen sein.
    mit 10km/h tafel nicht

    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Die einfachste und auch gleichzeitig korrekteste Lösung ist und bleibt ein blaues Probefahrtkennzeichen.
    naja, ist jetzt die frage wie genau man jetzt sein will
    denn genau genommen duerfen die blauen NICHT fuer private ueberstellungen genuetzt werden...

    lg
    g
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  17. #37
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    Servus Ernstl!

    Im Ernstfall, kann es zu einer Strafanzeige wegen dem Vergehen der Täuschung und ganz Gefinkelte könnten sogar eine Anzeige wegen Betruges daraus machen.

    Du täuscht nämlich eine Zulassung bzw. das Vorhandensein einer Versicherung vor. Da du dir dadurch etwas ersparst könnte man durchaus einen Bereicherungsvorsatz erkennen.

    Weiters handelt es sich bei einem Kennzeichen um eine Urkunde, die in diesem Fall widerrechtlich zur Glaubhaftmachung eines Rechtsgeschäftes (eben den Nachweis einer Zulassung bzw. Versicherung) verwendet wird.

    Also wie hoch kann jetzt die Strafe schon sein???????? Ob das ganze eine Vorstrafe wert ist??????

    Nicht Alles was sich auf der Straße abspielt, spielt sich auch nur in StVO, KfG oder FSG ab. Da sollt man schon ein wenig ins Denken anfangen bevor man derartige Tips gibt.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  18. #38
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    Hallo

    ..und genau das ist FALSCH, und VERBOTEN!!!!
    Also Michi.
    Manchmal kommst du mir vor, als wenn du so richtig Sachen suchst, um zu zitieren.

    Ich habe doch extra geschrieben.

    WÜRDE ICH
    lg
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  19. #39
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Nicht Alles was sich auf der Straße abspielt, spielt sich auch nur in StVO, KfG oder FSG ab. Da sollt man schon ein wenig ins Denken anfangen bevor man derartige Tips gibt.
    Aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen.
    Es ist ein großer Unterschied, ob ich das mit dem PKW mache oder mit einem Hänger, der sowieso beim Auto versichert ist, wenn er dran hängt.
    lg
    Ernstl aus Wien
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  20. #40
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    (...)
    Die einfachste und auch gleichzeitig korrekteste Lösung ist und bleibt ein blaues Probefahrtkennzeichen. Wer nicht Zulassungsbesitzer der "Blauen" ist muss unbedingt ein Fahrtenbuch führen und mit haben.
    Blaue sind aber für den Einsatz wie schon oben neschrieben auch nicht legal......

    Aber wer viel fragt....
    lg,

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