hi

Zitat von
Peter und Monika
...
Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
ja

Zitat von
Peter und Monika
Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??
eigentlich nein
weil die roten taferln nur zur verwendung an ANGEMELDETEN, auslaendischen anhaenegern die von inlaendischen zugfahrzeugen gezogen werden zulaessig sind
es gibt aber laender in denen anhaenger keine kennzeichen haben/ benoetigen
falls es sich also um so einen anhaenger handelt ...?
versicherungstechnisch sollte es aber keine probleme geben
sobald ein anhaenger mal haengt ist er von der versicherung des zugfahrzeuges gedeckt
wenn du auf nummer sich gehen willst dann plan halt ein bisserl mehr zeit ein:
Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Stattdessen ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.
mit einem 10km/h taferl hinten dran benoetigst du voellig legal kein anhaengerkennzeichen ..
lg
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)