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Wohnwagen darf man nicht abkuppeln
Ist es tatsächlich so, daß man einen Wohnwagen kaufen kann, verkehrstechnisch überprüfen lassen , das Pickerl erhält, ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen erhält, aber dieses für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug nicht ohne Zugfahrzeug abstellen darf. ?
Das bedeutet, ich muß ständig mit dem Wohnwagen im Stadtbereich zum Einkaufen, zum Arzt, zur Bank usw. herum fahren, dabei vergeude ích Unmengen an Benzin , weil es eine zeitraubende Blockumfahrung erfordert, ehe man eine Fläche für ein Gespann findet und es behindert den Verkehr erheblich beim Rückwärtseinparken oder beim Zurückstoßen aus Garageneinfahrten, wo die Höhenbegrenzung erst unten in der Tiefgarage angebracht ist oder gar nicht und man muß zurück - eine Katastrophe.
Das Verkehrsministerium hat mir nur mit einem Zitat aus der StVO geantwortet, ging auf meinen Inhalt der Frage nicht ein, aber es bezog das Abstellverbot auf "Fahrbahnen". Eine Definition, was eine Fahrbahn ist, fand ich nirgends definiert.
Der ÖAMTC verweigert sich eine Stellungnahme abzugeben, weil ich kein Mitglied bin.
Die Polizei hat mich aber vom Parkplatz verjagt, so als wäre diese Fläche eine Fahrbahn.
Lustigerweise parken jetzt die Wohnwagen nicht mehr auf dem öffentlich ausgeschilderten Parkplatz sondern auf der Fahrbahn.
Was sagt ihr dazu ?
Gegrüßt vom Winfried
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