Hallo Allerseits,

vor bereits längerer Zeit gabs hier mal einen Thread über das Ziehen von Anhängern (unter anderem) mit "roter Nummerntafel". Nur leider finde ich auf die Schnelle den Thread nicht mehr....
Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....
Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??
Vorab danke für Anworten zu diesem Thema.

Peter