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Thema: Ziehen eines Wohnwagens mit roter Nummerntafel

  1. #1
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    Standard Ziehen eines Wohnwagens mit roter Nummerntafel

    Hallo Allerseits,

    vor bereits längerer Zeit gabs hier mal einen Thread über das Ziehen von Anhängern (unter anderem) mit "roter Nummerntafel". Nur leider finde ich auf die Schnelle den Thread nicht mehr....
    Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....
    Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
    Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??
    Vorab danke für Anworten zu diesem Thema.

    Peter

  2. #2
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    Standard

    hi

    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    ...
    Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
    ja

    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??
    eigentlich nein
    weil die roten taferln nur zur verwendung an ANGEMELDETEN, auslaendischen anhaenegern die von inlaendischen zugfahrzeugen gezogen werden zulaessig sind

    es gibt aber laender in denen anhaenger keine kennzeichen haben/ benoetigen
    falls es sich also um so einen anhaenger handelt ...?

    versicherungstechnisch sollte es aber keine probleme geben
    sobald ein anhaenger mal haengt ist er von der versicherung des zugfahrzeuges gedeckt

    wenn du auf nummer sich gehen willst dann plan halt ein bisserl mehr zeit ein:

    Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Stattdessen ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.

    mit einem 10km/h taferl hinten dran benoetigst du voellig legal kein anhaengerkennzeichen ..

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #3
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    Standard

    Nein, das rote Kennzeichen ist ein sogenanntes "Deckkennzeichen" und dient dazu um einen im Ausland zugelassenen Hänger mit einem in österreich zugelassenen Zugfahrzeug zu ziehen, das ausländische Kennzeichen wird mit der roten Nummer "gedeckt", der Hänger muß dabei noch zugelassen sein und über eine gültige Überprüfung verfügen, bei einer Überstellung im Inland geht das neben Kurzzeitzulassung nur noch mit blauer Nummerntafel
    schnezi

    74er Eriba Triton an 05er Cadillac SRX 3,6AWD

  4. #4
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    Standard

    hi

    Zitat Zitat von schnezi Beitrag anzeigen
    .....der Hänger muß dabei noch zugelassen sein
    ja

    Zitat Zitat von schnezi Beitrag anzeigen
    ...und über eine gültige Überprüfung verfügen
    nein

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  5. #5
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    Nachdem mich die Herren der BAG damals bei der Überstellung meines Wohnwagens aus D bei Wels zur überprüfung angehalten hatten (na no na wenn denen Ende Dezember einer mit einem Ami mit restaurationsbedürftigen Wohnwagen und gedeckelten deutschen Kennzeichen von der Nase auf das Band auffährt ) war ein noch nicht abgelaufener TÜV für die Herren sehr wohl ein Thema um das sie sich gekümmert haben, allerdings war der noch aktuell und ich habe da nicht nochmal nachgefragt wie es mit abgelaufenen TÜV ausgesehen hätte
    schnezi

    74er Eriba Triton an 05er Cadillac SRX 3,6AWD

  6. #6
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    Zitat Zitat von schnezi Beitrag anzeigen
    Nachdem mich die Herren der BAG damals bei der Überstellung meines Wohnwagens aus D bei Wels zur überprüfung angehalten hatten (na no na wenn denen Ende Dezember einer mit einem Ami mit restaurationsbedürftigen Wohnwagen und gedeckelten deutschen Kennzeichen von der Nase auf das Band auffährt ) war ein noch nicht abgelaufener TÜV für die Herren sehr wohl ein Thema um das sie sich gekümmert haben, allerdings war der noch aktuell und ich habe da nicht nochmal nachgefragt wie es mit abgelaufenen TÜV ausgesehen hätte
    schnezi
    hi

    gut, deutscher anhaenger
    da wissen die kappelstaender wie a TÜV plakette aussieht

    was haetten sie bei einem rumaenischen oder mazedonischen anhaenger gemacht ..?
    da gibt es keine verpflichtenden ueberpruefungen

    aber im prinzip hast du recht
    dort, wo es ueberpruefungen gibt im herkunftsland dort muessen diese auch gueltig sein
    aber eine generelle ueberpruefungspflichtim allgeminen sinn gibt es nicht

    lg
    g
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  7. #7
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    Hallo Peter und Monika!

    Ich würd das mit den Roten Nummern nicht riskieren!
    Wenn dann fragt mal bei einem Autohändler den ihr gut kennt ob der euch vielleicht blaue Kennzeichen leiht!
    Ist sicherer wenns innerhalb Österreichs ist!
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
    Pendeln zwischen Sardinien, Austria und Kalabrien mit Mercedes ML 280 CDI und Tabbert Comtesse 560E
    Der Kluge macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

    13.CT in Unterschwarza: Wir waren dabei!
    14.CT am CP Lindenstrand: Wir waren dabei!

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    2013 6 M. Sardinien!
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  8. #8
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    Standard

    Zitat Zitat von alfahel Beitrag anzeigen
    Hallo Peter und Monika!

    Ich würd das mit den Roten Nummern nicht riskieren!
    Wenn dann fragt mal bei einem Autohändler den ihr gut kennt ob der euch vielleicht blaue Kennzeichen leiht!
    Ist sicherer wenns innerhalb Österreichs ist!

    hi

    schon ...
    aber ist genau genommen genauso illegal wie die roten
    blaue ueberstellungskennzeichen darfst fuer private ueberstellungen nicht benutzen ...
    ;-)

    lg
    g
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  9. #9
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    Standard Rote Nummer geht gar nicht...

    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    Hallo Allerseits,

    vor bereits längerer Zeit gabs hier mal einen Thread über das Ziehen von Anhängern (unter anderem) mit "roter Nummerntafel". Nur leider finde ich auf die Schnelle den Thread nicht mehr....
    Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....
    Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
    Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??
    Vorab danke für Anworten zu diesem Thema.

    Peter
    Hallo Peter,
    Ich denke ,du meinst das rote Nummernschild ,das du am Fahrradträger montierst um nicht immer das Originale vom Auto demontieren zu müssen um es dann nach hinten zu setzen.
    Mit diesem Schild darfst du keinen Hänger Ziehen und bei den ganzen Antworten wird hier offensichtlich was verwechselt.
    Lg. Walter
    Unterwegs mit Knaus Road 540

  10. #10
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    Standard Nachtrag

    Zitat Zitat von Knaus Road Beitrag anzeigen
    Hallo Peter,
    Ich denke ,du meinst das rote Nummernschild ,das du am Fahrradträger montierst um nicht immer das Originale vom Auto demontieren zu müssen um es dann nach hinten zu setzen.
    Mit diesem Schild darfst du keinen Hänger Ziehen und bei den ganzen Antworten wird hier offensichtlich was verwechselt.
    Lg. Walter
    Rote Kennzeichentafel oder "normale" Kennzeichentafel?
    Bei am Heck des Pkw auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradhalterungen ergibt oft sich das Problem, dass diese das Kennzeichen verdecken.

    In Österreich ist es daher zulässig, eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anzubringen (§ 49 Abs 8 KFG). Dadurch erspart sich der Lenker das Ummontieren des „normalen“ Kennzeichens.

    Ich denke du meinst diese Nummer?
    Unterwegs mit Knaus Road 540

  11. #11
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    Standard

    Zitat Zitat von Knaus Road Beitrag anzeigen
    Rote Kennzeichentafel oder "normale" Kennzeichentafel?
    Bei am Heck des Pkw auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradhalterungen ergibt oft sich das Problem, dass diese das Kennzeichen verdecken.

    In Österreich ist es daher zulässig, eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anzubringen (§ 49 Abs 8 KFG). Dadurch erspart sich der Lenker das Ummontieren des „normalen“ Kennzeichens.

    Ich denke du meinst diese Nummer?
    hi

    ja, die kannst auch zum ziehen von anhaengern nehmen
    aber eben nur von auslaendischen, angemeldeten ..

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  12. #12
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    Standard

    Zitat Zitat von Knaus Road Beitrag anzeigen
    Hallo Peter,
    Ich denke ,du meinst das rote Nummernschild ,das du am Fahrradträger montierst um nicht immer das Originale vom Auto demontieren zu müssen um es dann nach hinten zu setzen.
    Mit diesem Schild darfst du keinen Hänger Ziehen und bei den ganzen Antworten wird hier offensichtlich was verwechselt.
    Lg. Walter
    doch
    darf man

    du verwechselst was

    lies dir mal §82 und §83 Stvo durch

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  13. #13
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    Standard

    ...und innerhalb von Österreich kräht kein Hahn danach - bin ein Jahr so gefahren - unter anderem auch nach Italien damit....
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  14. #14
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    ...und innerhalb von Österreich kräht kein Hahn danach - bin ein Jahr so gefahren - unter anderem auch nach Italien damit....

    Hallo
    Da liegt der Vorteil darin, dass auch die Polizei sich nicht auskennt.

    LG Werner
    seiwer

  15. #15
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    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    Hallo Allerseits,

    Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....

    Peter
    Hallo Peter
    Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?
    lg
    Ernstl aus Wien
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    Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive

  16. #16
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Hallo Peter
    Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?

    Haha der Ernstl hat auch ein rotes Kennzeichen auf seinen Spucki 5!
    Is a nix zum Wohnwagenziehen LOL

    LG Mario
    Wer sich verfährt sieht wenigstens eine andere Gegend

  17. #17
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Hallo Peter
    Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?
    Hallo Ernstl,

    von OÖ nach Kärnten, also nicht grad ums Eck

  18. #18
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    Zitat Zitat von Peter und Monika Beitrag anzeigen
    Hallo Ernstl,

    von OÖ nach Kärnten, also nicht grad ums Eck
    Dann fahrts jetzt schnell - im Schneetreiben sieht keiner ob überhaupt eine Nummer oben ist...!


    Ich schließe mich übrigens Martins "Meinung" an;
    rote Nummer - und fahren...

    wer lang fragt geht weit irr (oder so ähnlich...)
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
    unterwegs mit Dethleffs A5881

  19. #19
    thoreau Gast

    Standard

    Normalerweise halte ich mich raus, denn das Geschwurbel eines abos zieht sich quer durch alle Foren und macht nur müde, aber jetzt wird's an der Zeit, dazu was zu schreiben, denn in seiner Selbstdarstellungsneurose reitet der Typ andere User unter Umständen in massive Schwierigkeiten.

    Hallo Peter und Monika,

    es ist schon hanebüchen, was da vom Experten für eh alles behauptet wird.

    Anhänger, die dem Grunde nach eine Zulassung benötigen, müssen auch eine Versicherung haben und es ist absoluter Nonsens, zu behaupten, dass sie im Nichtversicherungsfall beim Zugfahrzeug mitversichert sind. Was ein Anhänger ist und welche eine Zulassung und somit Versicherung benötigen, ist im KFG in einer Menge Paragraphen genau geregelt ( z.B. §§ 37ff i.V.m. 59/1 KFG) und Wohnwagenanhänger sind mit Sicherheit nicht zulassungsfrei.

    Und die übrigen Ratschläge, die hier erteilt werden, können Euch ebenfalls teuer zu stehen kommen, weil z.B, abgesehen von einem eventuellen Verwaltungsstrafverfahren (ich halte es für ein Gerücht, dass sich die Polizei nicht auskennt, im Speziellen die, die für den Verkehr zuständig ist), im Schadensfall jede Versicherung aussteigt bzw. sich für unzuständig erklärt.

    Natürlich kann es gut gehen und nichts passieren, aber das Risiko ist schon enorm hoch, weil im Straßenverkehr oft Dinge passieren, die mensch einfach nicht beeinflussen kann, überhaupt bei der von Euch vorgesehenen Distanz.

    Wenn ihr also mit Eurem Anhänger die Kriterien für ein tatsächliches Überstellungskennzeichen (kann bei jeder Zul.-Stelle beantrgt werden und kostet jedenfalls weniger, als die Begleichung eines eingetretenen Schadens) nicht erfüllt, dann denkt über eine andere Art des Transportes nach - kommt in jedem Fall billiger, als der Fall eines Falles.

    Da gibt's z.B. völlig legale Anhänger zum ausborgen, auf denen ein derartiger Wohnwagen gepackt und bei dementsprechendem Zugfahrzeug transportiert werden darf und kann.

    Lieben Gruß

    thoreau

  20. #20
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    Standard

    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Hallo Peter
    Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?
    Hallo

    was macht es für einen unterschied von wo nach wo?
    grundsätzlich verboten, ob man sich jetzt darüber hinweg setzt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen!!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14

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