Zitat Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
Die Postzustellungsurkunde wird vom Auftraggeber mit für den Zusteller notwendigen Angaben vorbereitet und dem Zustellungsauftrag beigefügt. Der Zusteller dokumentiert schließlich Ablauf und Umstände der Zustellung und sendet die Zustellungsurkunde dann zum
also nichts anderes als ein "Einschreiber". In DE glaub ich Brief mit Rückschein genannt.
Zitat Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
Die Halterdaten der betreffenden Fahrzeuge werden doch von der zuständigen inländischen Behörde freigegeben , sonst wären dieselben doch nicht feststellbar
Halterdaten sind teilöffentlich. JEDER kann gegen sehr geringe Gebühr (so rund um 10€) den Halter zum Kennzeichen abfragen.
Aber Halter ist nicht Lenker ;-)
Zitat Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
Probier es doch einfach mal aus und berichte uns dann wieder - bin schon gespannt .
WAS soll ich denn bitte ausprobieren? Wie man ausländischen Zahlungsforderungen entkommt? Das hab ich schon beschrieben.
Was willst noch wissen? Wenn du ETWAS konkreter sein könntest, wäre das hilfreich beim Versuch, dir sinnvoll zu antworten.