Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
Das du wenn du die einzelfahrt jetzt kaufst 1Jahr zeit hast die Strecke zu fahren.
Ja klaro! Hab nur hab das 2 Datum schlampig gelesen und das sah für michso aus: 17.11.2017 - 16.11.2017 ! Also irgendwie unsinnig....! Also mein Fehler.

Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
Hallo Ferdl, jetzt musste ich selbst bei unserer Hotline noch einmal nachfragen. Bei der digitalen Streckenmaut (Sondermautstrecken) gibt es auch ein 14 tägiges Rückgaberecht aller Produkte. Die Einzelfahrt gilt deshalb sofort, weil sie beim Durchfahren entwertet wird. Ich kann also nicht fahren und hinter her die Fahrkarte zurück geben wollen. Was bei der digitalen Vignette sehr wohl geht. Da wird mit der AVK (Automatische Vignetten Kontrolle) nur stichprobenartig kontrolliert und mit einer Software alle Gutzahler automatisch gelöscht.

Die Jahreakarte für die Streckenmaut gilt auch erst 17 Tage nach Kauf.
Schon klar, das sieht aber so aus als wäre das Rückgaberecht bei der Streckenmaut ausgeschlossen wenn man dort das X-erl reinsetzt. Oder ist das nur ein Hinweis den man so Akzeptieren muss um überhaupt weiter zu kommen.