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Thema: Bitte um Hilfe!!!!!!!!

  1. #1
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    Standard Bitte um Hilfe-Strafe für Abstellen des WW!!

    Hallo! Bitte um Hilfe: Wir sind am Samstag in der Nacht vom Urlaub zurückgekommen!
    Wir haben den Wohnwagen vor unserem Haus auf zwei Parkplätzen abgestellt und haben am Sonntag, den Wohnwagen ausgeräumt und geputzt. Am Abend haben wir den Wohnwagen weggebracht! Heute bekomme ich eine Anzeige, 30 Euronen sind zu bezahlen, da der Wohnwagen ohne Zugfahrzeug bis 19 Uhr 30 vor unserem Haus gestanden ist! Muß ich das bezahlen? Ich muß doch irgendwie, den Wohnwagen ausräumen. Das Auto haben wir abgehängt und in unserer Einfahrt ausgeräumt! Vielleicht kann mir ja wer helfen?
    lg Michi
    Geändert von michi049 (24.07.2008 um 17:37 Uhr)

  2. #2
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    Hallo Michi

    Es ist verboten Anhänger ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Grund abzustellen, du hättest müssen deinen PKW angehängt lassen!!!

    Wegen € 30,-- würde ich nicht viel herum tun und die 30,-- Teuronen überweisen bevors noch teurer wird!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
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  3. #3
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    Hallo,

    die anzeigende Behörde anrufen und um Milderung bitten, da der PKW wegen eines technischen Problems nicht in der LAge war, den Wohnwagen wegzubefördern - die Reperatur und die "Wegstellung" des WOWA wurde umgehend veranlasst, nahm aber dann doch etwas Zeit in Anspruch ...... oder eben gleich mit der Wahrheit, dass man den WOWA und den PKW nach dem Urlaub entleert und dann den WOWA sofort weggestellt hat !

    Manche Behörde zeigt sich einsichtig und erläßt zumindest einen Teil der Strafe ....


    viel Glück


    gerilu
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  4. #4
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    Mit der Wahrheit hast du normal eh schon gewonnen!
    Ein Anhänger darf zum Be- und Entladen ohne Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt sein!

    Du musst halt sagen das du die ganze Zeit entladen hast!
    Gruß Gerhard

  5. #5
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    ganz einfach anrufen und denen sagen das ihr entladen habt.zeigen sie sich nicht einsichtig berufung einlegen mit der begründung be und entladen von einem anhänger ist ohne zugfahrzeug erlaubt.
    und einen wowa entladen nimmt nun mal etwas zeit in anspruch.
    lg

    Holiday
    (Alex)

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  6. #6
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    Hallo Michi !

    Wegen der 30,-- Euros würde ich da keinen großen Aufstand machen.

    Schildere am Posten höflich den Grund (Ausladen) und wenn es nichts nützt, dann bekommt Deine Frau halt für nächste Woche kein Friseur-Geld. War ja sicherlich SIE schuld.

    Gruß

  7. #7
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    ist zwar schon

    zu spät, aber zumindest in wien einfach auf die nächste polizeidienststelle gehen und eine ladetätigkeit anmelden. dann kann der anhänger bis 48 stunden abgestellt werden.

    wie es mich das erste mal mit einer anzeige erwischt hat, einfach mit der wahrheit rausrücken (ich musste damals in der nacht meinen dienst antreten) und die meisten haben verständnis dafür....
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  8. #8
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Ist mir auch mal passiert, die Politesse sagte, es wurde keine Ladetätigkeit beobachtet, und damit hatte ich die Sache verloren.
    Ach ich würde mich heute nicht mehr streiten um so eine Lappalie.

  9. #9
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    hi wilhelm,

    da müsst ihr aber in aachen andere bestimmungen haben, denn in D ist ein 2wöchiges abstellen erlaubt.

    und warum? ihr bezahlt auch für dem wowa steuern, die bei uns nicht anfallen.
    meint noch immer das campingteuferl und ist schon wieder den 137. tag in kärnten .
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  10. #10
    Wilhelm (gelöscht) Gast

    Standard

    Siehste, hätte das etwas ausführlicher beschreiben sollen.Bei uns ist Bewohnerparken, das heißt, die Berechtigten bekommen einen Bewohnerparkschein.
    Deshalb mußt eben der Zugwagen vorgespannt sein.
    Wäre ich dort gewesen, wie die Frau Politesse vorbei kam, hätte ich gesagt, ich wohne hier, und belade.
    Da ich aber längere Zeit auch nicht beladen habe, hat sie kein beladenn gesehen


    Der sieht dann so aus


  11. #11
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    Hab in Wien heuer in der Wienzeile Richtung auhof einen WoWa im Frühjahr direkt daneben am Parkstreifen OHNE angekuppeltes Auto gesehen, der is einige Wochen dort gestanden! Wie das ging und das sein kann/darf, ist mir unerklärlich, war auch ein älterer WoWa.
    Aber hauotsache es wird mit der Radarpistole kontrolliert, ob man 60 fährt Wird in Summe mehr Geld bringen für weniger Aufwand.....
    Florian aus dem Wald4tel

    unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E

  12. #12
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    Jo I bin seit 2 Jahren a Gscherter..... I kenn so a problem ned.
    Wenn ich mit WoMO ausreite, steht PKW ohne Kennzeichen vor dem haus ( Wechselkennzeichen) und niemand meckert.
    Dafür fahre ich auch 20tkm extra jedes jahr um nach Wien zu reiten. Wo Licht ist, gibts auch Schatten.
    Liebe Grüsse: Etelka + Walter
    ------------------------------------------------------------------------------
    Unterwegs mit einem Zwucki von Wohnmobil: Chausson Welcome 50.

  13. #13
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    Hallo,


    Wegen der 30,-- Euronen würde ich da keinen großen Aufstand machen,ich würde bez.und mich nicht ärgern
    Lg.Illo

  14. #14
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    Hallo!

    Wegen der 30,-- Euronen würde ich da keinen großen Aufstand machen,ich würde bez.und mich nicht ärgern
    Das ist ja wohl eines der Hauptprobleme mit den Euronen!
    Die paar läppigen 30.--€ wären heute vermutlich fiktive ATS 500.--!!!! für das entladen des Wowa´s.

    Also wenns eine Möglichkeit gibt die einzusparen.....UNBEDINGT in Anspruch nehmen.

    Da geht es für mich mehr ums Prinzip obwohl ich sonst kein Prinzipienreiter bin. Aber 20€ da, 30€ dort.......! Es wird uns so viel Geld aus den Taschen gezogen, dass man wirklich alle Register ziehen muß. Wenn man bedenkt wiviel Geld noch immer beim FA liegen bleibt da kein JA gemacht wird...!

    Denk aber das es für eine Kullanzlösungn in diesem Fall schon zu spät ist falls sie noch nicht versucht wurde.

    lg Ferdl
    lg Ferdl


  15. #15
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Also wenns eine Möglichkeit gibt die einzusparen.....UNBEDINGT in Anspruch nehmen.
    Normalerweise sehe das genau so wie du, aber das Risiko, das es nach Gerichtsbeschluss sehr viel teurer wird ist groß. Ich glaube nicht, das die Behörde das einfach zurück nimmt, nein sie gibt es weiter ans Gericht.

    Wenn ich mit WoMO ausreite, steht PKW ohne Kennzeichen vor dem haus ( Wechselkennzeichen) und niemand meckert.
    Dafür fahre ich auch 20tkm extra jedes jahr um nach Wien zu reiten. Wo Licht ist, gibts auch Schatten.
    Oh, da hättest du bei uns sehr schlechte Karten. Gut es gibt kein Wechselkennzeichen, aber hin und wieder steht eben auch bei uns ein abgemeldetes Auto rum.
    Die Politessen melden das, dann kommt einer mit einen Auto vorbei, klebt dir einen orangen Zettel drauf, den man nur sehr schwer abbekommt, das Fahrzeug ist sofort aus dem öffentlichen Verkehr zu entfernen, und wenn du darauf nicht reagierst, ist es nach 14 Tagen abgeschleppt und wird entsorgt.

    So einfach ist das.

  16. #16
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    Also ich würde nicht bezahlen!

    Par. 23, Abs. 6 der StVO sagt:

    (6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden u. dgl.) dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn stehengelassen werden, es sei denn, die genannten Fahrzeuge und Behälter können nach der Ladetätigkeit nicht sofort entfernt werden, das Entfernen wäre eine unbillige Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige wichtige Gründe für das Stehenlassen vor....

    Im Klartext:

    Wir machen es immer so, dass wir den WoWa bereits einen Tag vor dem Urlaub holen, damit meine Frau bereits die wichtigsten Sachen einräumt, während ich noch einen Tag in der Arbeit bin. Diesen Tag ist der Anhänger abgekuppelt und es ist auch egal, wie lange meine Göttergattin zum Beladen braucht. Angekuppelt wird erst dann wieder, wenn ich nach der Arbeit und den letzten Besorgungen nach Hause komme. Mich kann im obigen Sinne niemand zwingen, extra von der Firma nach Hause zu fahren, weil die Beladung abgeschlossen ist. Gleiches gilt auch für das Entladen.

    Viele Grüße aus Linz
    Helmut und Judith
    unterwegs mit Pössl Summit 600 Plus

  17. #17
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    Zitat Zitat von HelmutK Beitrag anzeigen
    Also ich würde nicht bezahlen!

    Par. 23, Abs. 6 der StVO sagt:

    (6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden u. dgl.) dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn stehengelassen werden, es sei denn, die genannten Fahrzeuge und Behälter können nach der Ladetätigkeit nicht sofort entfernt werden, das Entfernen wäre eine unbillige Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige wichtige Gründe für das Stehenlassen vor....

    Im Klartext:

    Wir machen es immer so, dass wir den WoWa bereits einen Tag vor dem Urlaub holen, damit meine Frau bereits die wichtigsten Sachen einräumt, während ich noch einen Tag in der Arbeit bin. Diesen Tag ist der Anhänger abgekuppelt und es ist auch egal, wie lange meine Göttergattin zum Beladen braucht. Angekuppelt wird erst dann wieder, wenn ich nach der Arbeit und den letzten Besorgungen nach Hause komme. Mich kann im obigen Sinne niemand zwingen, extra von der Firma nach Hause zu fahren, weil die Beladung abgeschlossen ist. Gleiches gilt auch für das Entladen.

    Viele Grüße aus Linz
    Also bitte nicht böse sein, aber für € 30,-- auf eine Anzeige ankommen lassen und nachher eine Gerichtsverhandlung und dann vielleicht noch verlieren, denn deine Ausreden sind sehr dünn, kann ich gern verzichten!!!

    Mag auch sein das ich kein streitsüchtiger Mensch bin!!!

    Die paar läppigen 30.--€ wären heute vermutlich fiktive ATS 500.--!!!! für das entladen des Wowa´s.


    Stimmt natürlich das er die € 30,-- einsparen hätte können, nähmlich das Gepann vorschriftsmässig abzustellen!!!
    Liebe Grüsse
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    Westbahnmichi und seine Gabi
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  18. #18
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    Hallo Michi 049,

    schreib uns doch was rausgekommen ist Danke!
    Lg.Illo

  19. #19
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    Zitat Zitat von Schulgarten1 Beitrag anzeigen
    Wenn ich mit WoMO ausreite, steht PKW ohne Kennzeichen vor dem haus ( Wechselkennzeichen) und niemand meckert.
    hallo

    in wien würde ich das bleiben lassen
    habe mal fürs abholen der neuen kennzeichen (die alten waren beschädigt) die nummern für rund 3 stunden nicht am PKW gehabt

    das kostet in wien 2 x 220,-
    einmal 220,- wegen abstellen ohne kennzeichen und
    einmal 220,- wegen widerrechtlicher benützung der strassenfläche

    hab das mal bis zum UVS beeinsprucht
    no way ...

    ich hätte eben das fahrzeug auf privatem grund einstellen muessen

    andere chuzpe von interesse?
    mein §57a wurde von der versicherungsstelle irrtümlich nicht gelocht
    hat mich dann nach einer verkehrskontrolle 72,- gekostet

    laut UVS gehört es zu den obliegenheitsverpflichtungen des lenkers (nicht halters) des fahrzeuges das zu prüfen, so wie dioe funktion der leuchten und der profiltiefe der reifen

    eine rückforderung an die versicherungsstelle war ebenfalls nicht sinnvoll denn ich hätte denen vorsatz nachweisen muessen, für reine fahrlässigkeit sind die nicht haftbar.

    ich würde mich also wundern wenn ein einspruch wegen des wowa abstellens erfolg hätte
    die ausnahme gilt sicher nur für den zeitraum der ununterbrochenen ladetätigkeit und ist an sich für LKW züge gedacht die an baustellen etc abgeladen werden

    die formulierung der "..zeitraum der ununterbrochenen ladetätigkeit..:" findet sich in der stvo ja auch bei den parkverboten etc

    das risiko beim einspruch ist allerdings gering, es sind ja nur 10% der strafe die dazukommen falls das urtiel nicht gekippt wird

    oder war es eine anonyverfügung?
    dann rasch einzahlen und die sache vergessen, denn die eigentliche strafe wird dann wohl eher dreistellig ...

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

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