
Zitat von
Schulgarten1
Wenn ich mit WoMO ausreite, steht PKW ohne Kennzeichen vor dem haus ( Wechselkennzeichen) und niemand meckert.
hallo
in wien würde ich das bleiben lassen
habe mal fürs abholen der neuen kennzeichen (die alten waren beschädigt) die nummern für rund 3 stunden nicht am PKW gehabt
das kostet in wien 2 x 220,-
einmal 220,- wegen abstellen ohne kennzeichen und
einmal 220,- wegen widerrechtlicher benützung der strassenfläche
hab das mal bis zum UVS beeinsprucht
no way ...
ich hätte eben das fahrzeug auf privatem grund einstellen muessen
andere chuzpe von interesse?
mein §57a wurde von der versicherungsstelle irrtümlich nicht gelocht
hat mich dann nach einer verkehrskontrolle 72,- gekostet
laut UVS gehört es zu den obliegenheitsverpflichtungen des lenkers (nicht halters) des fahrzeuges das zu prüfen, so wie dioe funktion der leuchten und der profiltiefe der reifen
eine rückforderung an die versicherungsstelle war ebenfalls nicht sinnvoll denn ich hätte denen vorsatz nachweisen muessen, für reine fahrlässigkeit sind die nicht haftbar.
ich würde mich also wundern wenn ein einspruch wegen des wowa abstellens erfolg hätte
die ausnahme gilt sicher nur für den zeitraum der ununterbrochenen ladetätigkeit und ist an sich für LKW züge gedacht die an baustellen etc abgeladen werden
die formulierung der "..zeitraum der ununterbrochenen ladetätigkeit..:" findet sich in der stvo ja auch bei den parkverboten etc
das risiko beim einspruch ist allerdings gering, es sind ja nur 10% der strafe die dazukommen falls das urtiel nicht gekippt wird
oder war es eine anonyverfügung?
dann rasch einzahlen und die sache vergessen, denn die eigentliche strafe wird dann wohl eher dreistellig ...
lg
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)