Mit der Wahrheit hast du normal eh schon gewonnen!
Ein Anhänger darf zum Be- und Entladen ohne Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt sein!
Du musst halt sagen das du die ganze Zeit entladen hast!
Mit der Wahrheit hast du normal eh schon gewonnen!
Ein Anhänger darf zum Be- und Entladen ohne Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt sein!
Du musst halt sagen das du die ganze Zeit entladen hast!
Gruß Gerhard