hallo lupo,
das ist wieder die endlose geschichte, wo du leichter was falsch als richtig machen kannst.
du sprichst hier die punkte 12.1 und 12.2, leer und eigengewicht an. das ist klar definiert, "eigengewicht", wie schon im zulassungsschein zu entnehmen ist. diese regelung existiert gottlob schon länger, denn wenn du z.b. bei 450 kg zuladung 5 personen (mit österreichischem gewichtsdurchschnitt <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>) mit gepäck einladen wolltest, geht sich das nie im leben aus.
in deinem beispiel kannst du übrigens vollgetankt und mit dir noch 150 kg im pkw zuladen. in der realität fast nicht hinzubekommen.
schön langsam setzt sich das auch bei den wowa-herstellern mit "fahrfertig" durch, obwohl hier noch immer in z.b. prospektangaben keine klaren linien zu erkennen sind.
@ fo, du hast mit den 2% richtig gehört, aber wir haben nirgendwo eine diesbezügliche bestimmung gefunden, denn auch bei mir haben die alarmglocken geläutet (ein eigenes problem bei der beladung). nach diversen rückfragen wäre das eine freie entscheidung (ist aber unbestätigt!!!) der jeweiligen kontrollorgane mit einer "österreichischen" lösung.
lg richard

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