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Thema: RSa und RSb Briefe bei Abwesenheit

  1. #1
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    Standard RSa und RSb Briefe bei Abwesenheit

    Bis jetzt haben wir bei unseren längeren Urlaubsfahrten immer das kostenlose(!!!!) Service der Post in Anspruch genommen, wo RSa un RSB Briefe mit Angabe der Ortsabwesenheit auch für einen längeren Zeitraum des Empfängers zum Absender retourniert wurden. Damit begannen keine Fristen zu laufen und man hatte keine Probleme.

    Seit Jänner gibt es dieses Service der Post nicht mehr!!!
    Man kann nur ein kostenpflichtiges Urlaubspostfach für maximal 1 Monat errichten. Aber da gelten RSa und RSb aber als zugestellt!!!! und Fristen beginnen damit zu laufen!!!!!!

    Hat jemand eine Idee wie man dieses Problem jetzt lösen kann, wir haben noch keine Lösung gefunden und die Auskünfte am Postamt sind absolut nicht zufrieden stellend!
    Über Vorschläge und Ideen würden wir uns sehr freuen.
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
    unterwegs mit Adria Twin SL

  2. #2
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    Hallo, über/mittels dem „Digitalem Amt“ zustellen lassen.

    lg

  3. #3
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  4. #4
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    Servus

    Genau mit der App "ID Austria" funktioniert dies super. Mache bereits einiges mit dieser App wie Finanzamt - Arbeitnehmerveranlagung bzw habe ich auch alle Dokumente auf dieser App (Führerschein, Zulassungsscheine, Reisepass, E-Card).
    Beste Grüße
    Karl

  5. #5
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    Zitat Zitat von router1981 Beitrag anzeigen
    Hallo, über/mittels dem „Digitalem Amt“ zustellen lassen.
    Was soll das bringen? Da sind sie ja erst recht wieder zugestellt!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Spittelberg Beitrag anzeigen
    Man kann nur ein kostenpflichtiges Urlaubspostfach für maximal 1 Monat errichten. Aber da gelten RSa und RSb aber als zugestellt!!!! und Fristen beginnen damit zu laufen!!!!!!
    Ich GLAUBE(!!!), das geht sogar bis 9 Wochen. Kostet aber pro Woche ~16€.
    Aber in der Zeit gehen RSa+b als "ortsabwesend" zurück.

    Wobei man aber auch drauf verzichten kann, WENN man streitlustig ist. Denn lt. Zustellgesetz (ja, das gibts)

    Hinterlegung

    § 17.


    • (1)Kann das Dokument an der Abgabestelle nicht zugestellt werden und hat der Zusteller Grund zur Annahme, daß sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, so ist das Dokument im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen.
    • (2)Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder, wenn dies nicht möglich ist, an der Eingangstüre (Wohnungs-, Haus-, Gartentüre) anzubringen. Sie hat den Ort der Hinterlegung zu bezeichnen, den Beginn und die Dauer der Abholfrist anzugeben sowie auf die Wirkung der Hinterlegung hinzuweisen.
    • (3)Das hinterlegte Dokument ist mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Dokument erstmals zur Abholung bereitgehalten wird. Hinterlegte Dokumente gelten mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte.
    • Siehe Abs.3: gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte

      Also auch wenn Fristen versäumt wurden und irgendwelche Rechtsfolgen eingetreten sind, kann man dagegen noch berufen, weil man ja ortsabwesend war. Damit wurde das Schriftstück nie rechtswirksam zugestellt, der Fristenlauf nicht gestartet und die Rechtsfolgen konnten so daher auch nie eintreten. Allerdings muss man das dann auch nachweisen und die ganzen Berufungen usw kosten natürlich Zeit und Nerven.

      Die bisherige Lösung war deutlich einfacher. Und billiger. Denn ich brauch 2 Abmeldungen: mich und meine Firma. Und wie ist das eigentlich, mit 3 Personen an einer Adresse? Reicht da dann 1 Urlaubsfach, oder braucht jede Person ein eigenes?

  7. #7
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    Danke für alle Antworten.

    @Ottakringer: Stimmt, man kann ein Urlaubspostfach für max. 9 Wochen bestellen und da gehen RSa und RSb mit dem Vermerk der Ortsabwesenheit zurück an den Absender. Kostet für 9Wochen € 45,90.
    Näheres hier: Urlaubsfach: Einrichten & entspannt urlauben - PostAG

    ID Austria werden wir sicher auch beantragen!
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
    unterwegs mit Adria Twin SL

  8. #8
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    Wir waren heute auf der Post und haben ein Urlaubspostfach für die maximale Zeit (9 Wochen / 63 Tage) errichten Lassen. Hat für uns beide € 45,90 gekostet. Bei der Gelegenheit haben wir auch gleich die Post App auf unsere Handys installieren lassen.

    Nochmals Danke für alle Tipps.

    Am Montag werden wir noch die ID Austria App (im Rathaus, ohne vorherige Anmeldung möglich) einrichten lassen.
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
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