lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1
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ANGEBLICH können die mit der Nummer nachsehen, ob du offene (=unbezahlte) Strafen hast. Und falls ja, dann darfst JETZT zahlen oder eben nicht weiterfahren. (AFAIK können die in Ö ja auch nachsehen, ob du was offen hast).
Das Mautvergehen wird die Polizei kaum sehen, das ist ja eine Privatforderung der Autostrade. Und das ist auch der Unterschied zwischen Maut und Polizeistrafe: Die Polizeistrafe ist quasi ein offizielles Delikt und kann NUR über die Behörden eingetrieben werden (so wie oben beschrieben in Ö also nur durch die Polizei, aber nicht durch Mahnbriefe oder Inkassobüros). Das Mautvergehen ist eine privatrechtliche Forderung, die geht aber wieder die Polizei nichts an. Die kann man nur über Mahnung/Klage/Exekution eintreiben. Also das rechtliche Vorgehen der Autostrade gegen mich, das war schon ok so. Nur war es halt grundlos.
Danke für den Hinweis , dann lese dich doch mal ein - habe ich auch nicht gewusst
https://www.bussgeldkatalog.org/eu-v...kungsabkommen/
ist mir alles bekannt. Bestätigt auch 1:1, was ich gesagt habe!
Der entscheidende Satz ist:
Zuständige für die Prüfung und Vollstreckung der ausländischen Bußgelder ist in Deutschland in der Regel das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Damit das BfJ allerdings ein ausländisches Vollstreckungsersuchen ablehnt, müssen besondere Gründe vorliegen.
Da steht eindeutig: die ausländische Behörde von Land A muss an die inländische Behörde von in dem Fall Land DE ein Vollstreckungsersuchen stellen, damit die DE-Behörden dann die Strafe vollstrecken. Aber KEINE DIREKTE VOLLSTRECKUNG durch Land A!!! Das Vorgehen ist in jedem Land gleich, weil EU-Recht und ist exakt das, was ich oben gesagt hab. Daher landen ausländische Zahlungsaufforderungen in der Rundablage, weil sie nicht exekutierbar sind.
btw: der link wird bald in Teilen überholt sein, denn die EU arbeitet daran, dass zB Punkte/Fahrverbote dann auch im Ausland gelten sollen. Denn jetzt kann ich in DE ja 250 Punkte sammeln und 10J Fahrverbot kassieren, aber das gilt eben nur in DE. Im Rest der Welt und auch der EU gilt mein Führerschein weiterhin und ich darf fahren. Das soll geändert werden.
Danke … hier noch die Erklärung zur …..
Die Postzustellungsurkunde wird vom Auftraggeber mit für den Zusteller notwendigen Angaben vorbereitet und dem Zustellungsauftrag beigefügt. Der Zusteller dokumentiert schließlich Ablauf und Umstände der Zustellung und sendet die Zustellungsurkunde dann zum
Die Halterdaten der betreffenden Fahrzeuge werden doch von der zuständigen inländischen Behörde freigegeben , sonst wären dieselben doch nicht feststellbar
Probier es doch einfach mal aus und berichte uns dann wieder - bin schon gespannt .
Geändert von Palmyra (16.04.2025 um 10:59 Uhr)
also nichts anderes als ein "Einschreiber". In DE glaub ich Brief mit Rückschein genannt.
Halterdaten sind teilöffentlich. JEDER kann gegen sehr geringe Gebühr (so rund um 10€) den Halter zum Kennzeichen abfragen.
Aber Halter ist nicht Lenker ;-)
WAS soll ich denn bitte ausprobieren? Wie man ausländischen Zahlungsforderungen entkommt? Das hab ich schon beschrieben.
Was willst noch wissen? Wenn du ETWAS konkreter sein könntest, wäre das hilfreich beim Versuch, dir sinnvoll zu antworten.