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Thema: Mautvergehen Italien

  1. #41
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    Kassieren könnten sie das nur, wenn sie dich nochmal und direkt in IT erwischen und anhalten. Aber auch nur, wenn du dann immer noch die gleiche Nummer hast.
    Und da hast Recht, aber wegen dem die Nummer ändern? oder haben die ein Tablet mit wo alle Mautvergehen mit der Nummer gelistet sind? das wäre dann natürlich dumm..Oder bei jeder Kontrolle eine Abfrage machen?
    lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1


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  2. #42
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    Zitat Zitat von bernhard 1967 Beitrag anzeigen
    Und da hast Recht, aber wegen dem die Nummer ändern? oder haben die ein Tablet mit wo alle Mautvergehen mit der Nummer gelistet sind? das wäre dann natürlich dumm..Oder bei jeder Kontrolle eine Abfrage machen?
    ANGEBLICH können die mit der Nummer nachsehen, ob du offene (=unbezahlte) Strafen hast. Und falls ja, dann darfst JETZT zahlen oder eben nicht weiterfahren. (AFAIK können die in Ö ja auch nachsehen, ob du was offen hast).

    Das Mautvergehen wird die Polizei kaum sehen, das ist ja eine Privatforderung der Autostrade. Und das ist auch der Unterschied zwischen Maut und Polizeistrafe: Die Polizeistrafe ist quasi ein offizielles Delikt und kann NUR über die Behörden eingetrieben werden (so wie oben beschrieben in Ö also nur durch die Polizei, aber nicht durch Mahnbriefe oder Inkassobüros). Das Mautvergehen ist eine privatrechtliche Forderung, die geht aber wieder die Polizei nichts an. Die kann man nur über Mahnung/Klage/Exekution eintreiben. Also das rechtliche Vorgehen der Autostrade gegen mich, das war schon ok so. Nur war es halt grundlos.

  3. #43
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    Danke für den Hinweis , dann lese dich doch mal ein - habe ich auch nicht gewusst

    https://www.bussgeldkatalog.org/eu-v...kungsabkommen/

  4. #44
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    ist mir alles bekannt. Bestätigt auch 1:1, was ich gesagt habe!

    Der entscheidende Satz ist:
    Zuständige für die Prüfung und Vollstreckung der ausländischen Bußgelder ist in Deutschland in der Regel das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Damit das BfJ allerdings ein ausländisches Vollstreckungsersuchen ablehnt, müssen besondere Gründe vorliegen.

    Da steht eindeutig: die ausländische Behörde von Land A muss an die inländische Behörde von in dem Fall Land DE ein Vollstreckungsersuchen stellen, damit die DE-Behörden dann die Strafe vollstrecken. Aber KEINE DIREKTE VOLLSTRECKUNG durch Land A!!! Das Vorgehen ist in jedem Land gleich, weil EU-Recht und ist exakt das, was ich oben gesagt hab. Daher landen ausländische Zahlungsaufforderungen in der Rundablage, weil sie nicht exekutierbar sind.

    btw: der link wird bald in Teilen überholt sein, denn die EU arbeitet daran, dass zB Punkte/Fahrverbote dann auch im Ausland gelten sollen. Denn jetzt kann ich in DE ja 250 Punkte sammeln und 10J Fahrverbot kassieren, aber das gilt eben nur in DE. Im Rest der Welt und auch der EU gilt mein Führerschein weiterhin und ich darf fahren. Das soll geändert werden.

  5. #45
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    Cool

    Danke … hier noch die Erklärung zur …..

    Die Postzustellungsurkunde wird vom Auftraggeber mit für den Zusteller notwendigen Angaben vorbereitet und dem Zustellungsauftrag beigefügt. Der Zusteller dokumentiert schließlich Ablauf und Umstände der Zustellung und sendet die Zustellungsurkunde dann zum

    Die Halterdaten der betreffenden Fahrzeuge werden doch von der zuständigen inländischen Behörde freigegeben , sonst wären dieselben doch nicht feststellbar

    Probier es doch einfach mal aus und berichte uns dann wieder - bin schon gespannt .
    Geändert von Palmyra (16.04.2025 um 10:59 Uhr)

  6. #46
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    Zitat Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
    Die Postzustellungsurkunde wird vom Auftraggeber mit für den Zusteller notwendigen Angaben vorbereitet und dem Zustellungsauftrag beigefügt. Der Zusteller dokumentiert schließlich Ablauf und Umstände der Zustellung und sendet die Zustellungsurkunde dann zum
    also nichts anderes als ein "Einschreiber". In DE glaub ich Brief mit Rückschein genannt.
    Zitat Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
    Die Halterdaten der betreffenden Fahrzeuge werden doch von der zuständigen inländischen Behörde freigegeben , sonst wären dieselben doch nicht feststellbar
    Halterdaten sind teilöffentlich. JEDER kann gegen sehr geringe Gebühr (so rund um 10€) den Halter zum Kennzeichen abfragen.
    Aber Halter ist nicht Lenker ;-)
    Zitat Zitat von Palmyra Beitrag anzeigen
    Probier es doch einfach mal aus und berichte uns dann wieder - bin schon gespannt .
    WAS soll ich denn bitte ausprobieren? Wie man ausländischen Zahlungsforderungen entkommt? Das hab ich schon beschrieben.
    Was willst noch wissen? Wenn du ETWAS konkreter sein könntest, wäre das hilfreich beim Versuch, dir sinnvoll zu antworten.

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