-
Hallo!
Dieses Fahrzeug ist kein LKW - Trennwand fehlt, zuviele Fenster, ev.vergittern, Verzurrmöglichkeiten fehlen, Ladefläche vorhanden; ist kein WOHNMOBIL - Kochgelegenheit und Schlafgelegenheit fehlt; Die Kriterien für einen PKW werden erfüllt: mind. 2.Sitzreihe, Seitenfenster, keine Trennwand (direkte Verbindung zum Fahrer), SichGurte ??? Spricht alles für einen PKW - deshalb NOVA pflichtig, ev Richtnorm nach 01.10.2020 (01.01.2021) - kann teuer werden, auch wenn dieses Fz als Kombi angemeldet wird.
Die Landesprüfstelle bestimmt die Klasseneinteilung - das Finanzamt auf Grund dieser Einteilung ob NOVA pflichtig oder nicht. Und ob dieses Fahrzeug einer Gartenlaube mit Ofenbeheizung gleicht, ist dem Finanzamt total egal. Auch Autobusse sind sinngemäss PKW, allerdings im gewerblichem Gebrauch.
Ob es eine Typisierung als Sonderkfz gibt, kann nur die Prüfstelle beantworten - wenn ja welcher Verwendungszweck ???
schöne Grüsse, und lass`was hören wie es ausgegangen ist schreiner46
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln