Der Kunde hat zwei Vertragspartner. Den Händler, der das Gerät verkauft hat, wofür die Gewährlestung/Garntie geregelt ist. Die Montagefirma, die Gewährleistung für den fach und sachgerechten Einbau gibt. Der Monteur haftet aber natürlich für Schäden am Gerät, wenn dieses durch den nicht sachgemäßen Einbau nicht richtig funktioniert oder defekt wird.