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Allerding sstimmen die 100 km/h nicht.
Man darf das Gespann zwar mit B fahren aber bei den Geschwidnigkeiten hat man den Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT rausgenommen:

Früher (vor 2013) stand der Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges bei den schweren Anhängern mit Klasse B auch bei den Bestimmungen zur Lenkberechtigung drinnen, jetzt nur mehr bei den Geschwindigkeiten.
Das heißt dass das Gespann aus dem Eingangsposting zwar mit Klasse B gelenkt werden darf aber es gilt beeits die dritte Zeile im Bild hier da das Eigengewicht zu gering ist, also 50/70/80/80
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