OK … da ist wohl auch die Novelle spurlos an mir vorübergegangen … es ist ein "B" Gespann, weil die Summe der HzGG 3,5to nicht übersteigt … vor der Novelle war es eben so, dass das Eig.Gew. des Zugfahrzeuges größer als das HzGG des Anhängers sein muss, und die Summer der beiden HzGG 3,5 to nicht übersteigt…also JA, Du darfst es so ziehen...
Aber Du solltest es eben nicht…nimm einen kleineren Anhänger oder besorg Dir ein ordentliches Zugfahrzeug...


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