Zitat Zitat von STO Beitrag anzeigen
die frage bezueglich gasgriller ist noch unbeantwortet.
Laut Platzordnung steht es so drinnen:
Offene Feuer- und Grillstellen sind, ebenso wie das Aufstellen von Zelten oder Vorzelten, auf den Stellplätzen nicht gestattet.

Das würde ich so interpretieren das offene Feuerstellen und offene Grillstellen verboten sind und nicht mehr. Dh. die Feuerschale mit dem wärmenden Feuer am Stellplatz ist verboten.
Aber laut dem hätte ich ein schlechtes Gewissen dabei meinen Gasgriller mit ein paar schönen Steaks zu bestücken.