Hallo Rudi!
Auch ich stand vor der Anschaffung unseres Adria Twin vor der gleichen Entscheidung.- Ich habe (hatte) einen Gewerbeschein als Handelsvertreter. Laut Aussage meines Steuerberaters wäre es durchaus möglich gewesen, dieses Fahrzeug mit Vorsteuerabzug durchzubringen. Ert selbst hat dies vor einigen Jahren auch erfolgreich mit dem Finanzamt durchgefochten. Anfangs meinte bei ihm auch der Sachbearbeiter vom FA daß dies nicht geht. Nach Ausführungen meines Steuerberaters daß dies ja ein Sonderkahrzeug der Klasse M1 ist und er das Fahrzeug ja für Kundenbesuche einsetzt um sich Übernachtungsspesen zu sparen und daher sehr wohl Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das FA erkannte die Richtigkeit seiner Ausführungen und gewährte die Vorsteuerabzugsberechtigung.]
Bei mir hat sich das insoferne nicht gelohnt, da ich 1 Jahr nach Anschaffung in Pension ging und ich dann den aliquoten Teil der Mehrwertsteuer wieder zurück zahlen hätte müssen. Die Abschreibungsdauer hätte 5 Jahre betragen.
Gerne kann ich Dir bei Bedarf meinen Steuerberater in einer PN nennen.
Liebe Grüße
Gerhard und Hanna
unterwegs mit Adria Twin SL