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Thema: Kastenwagen zum Wohnmobil umbauen

  1. #1
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    Standard Kastenwagen zum Wohnmobil umbauen

    Hallo!

    Wie sieht es aus, wenn ich einen Kastenwagen der in Österreich bereits zugelassen war als Wohnmobil ausbaue?


    Muss ich für dieses Fahrzeug bedingt durch die Umwidmung in die Kategorie M1 dann NOVA bezahlen?

  2. #2
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    Hallo,

    JA - außer du lässt ihn weiterhin einfach als LKW "laufen" ....

    was aber beim Einbau von Sitzen hinten und deren Typisierung, nicht mehr möglich ist ...

    d.h. - wenn vorne 3 Sitze sind und du damit Auslangen findest, dann könnte er wohl weiterhin als "einfacher" Kastenwagen durchgehen - sobald der Ausbau "profimäßig" Richtung "Kaufkastenwagencamper" geht, wirst wohl nicht um die NOVA herumkommen !!

    Tirolergruß
    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  3. #3
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    Danke für die Info!

  4. #4
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    Hallo!

    Würd mich mal interessieren was da als Basis zur Berechnung der Nova herangezogen wird, wenn es sich um einen gebrauchten Kasten handelt.

    lg Ferdl
    lg Ferdl


  5. #5
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    hi

    wenn wir schon dabei sind ..

    gibts ueberhaupt NOVA beim import von LKW unter 3,5t
    nein, oder?

    und der CO2 malus?
    den gibts ja auch bei LKW unter 3,5t nicht, oder?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #6
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    wenn wir schon dabei sind ..

    gibts ueberhaupt NOVA beim import von LKW unter 3,5t
    nein, oder?

    und der CO2 malus?
    den gibts ja auch bei LKW unter 3,5t nicht, oder?

    lg
    g
    Lkw haben galub ich keine Nova, daher sollte sie ja auch erst bei der Umtypisierung zu M1 schlagend werden. Kenn mich da allerdings bewusst nicht besonders gut aus....

    Den CO2 Malus.., ist bir LKW unter 3,5t nicht bekannt, oder?
    Auf der Ducatopreisliste ist bei den Kastenwagen im Gegensatz zu den Bus/Kombiausführungenkeine CO2 Strafsteuer angeführt.

    http://www.fiatprofessional.at/at/CM...e%20Ducato.pdf


    Sollte diese eventuell neo eoner Ummeldung auf M1 auch nachgezahlt werden??

    lg Ferdl
    lg Ferdl


  7. #7
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Würd mich mal interessieren was da als Basis zur Berechnung der Nova herangezogen wird, wenn es sich um einen gebrauchten Kasten handelt.

    lg Ferdl
    ah weißt - da sinds am Finanzamt recht kreativ !!!

    Sie suchen in ihrer "Liste" eine verbrauchs - bzw abgastechnisch ebenbürtige Basis und beim Preis wird nach Vorlage von Rechnungen spontan entschieden, ob für die Abgabenberechnung akzeptabel, oder doch ein Gutachten erstellt werden muss ....

    Da mein letzter Kastenwagencamper , wo ich ins FinAmt musste, ein originaler Firmenausbau war, den sie aber nicht in ihrer Liste geführt haben, wurde eigentlich sehr kulant-kreativ entschieden .... schmerzlich ist die "Zusatzzahlung" ohne effektive Wertsteigerung aber allemal !!

    Eigenartig ist diese Abgabengestaltung aber schon - zuerst ist der Wagen gar nicht Nowapflichtig und plötzlich doch ... nur wegen ein fix montierten Ladung !

    gerilu

    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  8. #8
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    Und wie ist das jetzt mit der CO2 Steuer, die ja auch als Umweltabgabe gehandelt wird?
    Verseucht ein LKW die umwelt wenig als ein baugleicher M1 ?


    lg Ferdl
    lg Ferdl


  9. #9
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    hallo

    so, hab jetzt von zwei stellen die bestaetigung erhalten:

    fuer LKW bis 3,5t faellt weder die NOVA noch der CO2 malus an
    fahrzeuge der klassen N1 sind von diesen abgaben freigestellt

    daher sind auch beim import KEINE derartigen abgaben zu zahlen
    auslandspreis ist daher inlandspreis:

    gilt zb fuer folgende karren:

    Chevrolet Astro Cargo
    Chevrolet G Van Cargo
    Chrysler Grand Voyager 4Cargo Doppelkabine (mit zwei Sitzreihen)
    Chrysler Voyager Van (bis Modelljahr 1995)
    Citroen Berlingo Kastenwagen
    Citroen C 15
    Citroen Jumper Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Citroen Jumpy Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Citroen C 25 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Daihatsu Hijet Van
    Fiat Doblò Cargo
    Fiat Doblò MaxiCargo
    Fiat Ducato Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Fiat Fiorino Kastenwagen
    Fiat Scudo Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Ford Escort Kastenwagen (Lieferwagen)
    Ford Fiesta Courier Kastenwagen
    Ford Transit Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Hyundai H-1 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Hyundai H-100 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Iveco Daily Kastenwagen und Iveco TurboDaily Kastenwagen
    KIA Pregio 3Van und 6Van (6Van mit zwei Sitzreihen)
    Land Rover Defender 110 Hard Top (ohne Fenster)
    Mazda E2200 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Mercedes Sprinter Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Mercedes Vito Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Mitsubishi L300 Kastenwagen und Transporter (Transporter auch mit zwei Sitzreihen)
    Mitsubishi L400 Kastenwagen und Transporter (Transporter mit zwei Sitzreihen)
    Nissan Trade (auch mit zwei Sitzreihen)
    Nissan Urvan (auch mit zwei Sitzreihen)
    Nissan Vanette Cargo (auch mit zwei Sitzreihen)
    Nissan Sunny Van Hochdach
    Nissan Vanette (auch mit zwei Sitzreihen)
    Opel Astra Lieferwagen, 3türig
    Opel Combo
    Opel Kadett Combo, Modell 38
    Opel Kadett Delivery Van, Modell 37
    Opel Movano Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Opel Rekord Delivery Van, Modell 65
    Opel Vivaro Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Peugeot Boxer Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Peugeot Expert Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    Peugeot J5/J9/J7 Kastenwagen (J5 auch mit zwei Sitzreihen)
    Peugeot Partner Kastenwagen
    Piaggio Porter Kastenwagen
    Puch G Kastenwagen (Baumuster 4)
    Renault Espace J66 DK (mit zwei Sitzreihen)
    Renault Express Kastenwagen
    Renault Kangoo FC
    Renault Kangoo Grande FC
    Renault Master FD
    Renault Master Kastenwagen
    Renault Master Kasten - JD (mit zwei Sitzreihen)
    Renault Trafic - DK (mit zwei Sitzreihen)
    Renault Trafic Kastenwagen
    Seat Inca Van
    Seat Terra LKW
    Skoda 795 Van Plus
    Skoda Foman Praktik 135 Ausf. 785L 136B-Hochdach
    Subaru Domingo Van
    Suzuki Carry Van
    Talbot City-Laster
    Toyota Hi Ace Kastenwagen
    Toyota Lite Ace Kastenwagen
    VW Caddy Kastenwagen
    VW LT Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    VW Transporter Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
    VW Transporter Winner
    VW TransVan (mit zwei Sitzreihen)

    Chevrolet Kalos (2 Seitentüren)
    Chrysler Voyager Cargo (4 Seitentüren)
    Citroen C1 Profi (2 Seitentüren)
    Citroen C2 Profi (2 Seitentüren)
    Citroen C5 Profi (4 Seitentüren)
    Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren)
    Citroen Picasso Profi (4 Seitentüren)
    Citroen Saxo Profi (2 Seitentüren)
    Citroen Xsara Profi (4 Seitentüren)
    Dacia Duster Van (4 Seitentüren)
    Dacia Logan Van (4 Seitentüren)
    Dodge Nitro Cargo (4 Seitentüren)
    Fiat Punto 188 (2 Seitentüren)
    Fiat Punto 199 (2 Seitentüren)
    Fiat Stilo (2 Seitentüren)
    Ford Fiesta Van (2 Seitentüren)
    Ford Focus Van (2 Seitentüren)
    Ford Focus Van Traveller (4 Seitentüren)
    Ford Transit Connect (kurzer und langer Radstand) (2, 3 oder 4 Seitentüren)
    Hyundai i30 (Hatchback) LKW (4 Seitentüren)
    Hyundai Santa Fe LKW (4 Seitentüren)
    Hyundai Terracan LKW (4 Seitentüren)
    Iveco Massif LKW (2 oder 4 Seitentüren)
    Jeep Cherokee Cargo (4 Seitentüren)
    Jeep Commander Cargo (4 Seitentüren)
    Jeep Grand Cherokee Cargo (4 Seitentüren)
    Jeep Wrangler Cargo (2 Seitentüren)
    Jeep Wrangler Cargo Unlimited (4 Seitentüren)
    KIA Carens (4 Seitentüren)
    KIA cee`d Typ ED SW (4 Seitentüren)
    KIA Sorento JC (4 Seitentüren)
    KIA Sportage JE (4 Seitentüren)
    KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren)
    LADA 111 Rabota (4 Seitentüren)
    LADA Niva Taiga (2 Seitentüren)
    Land Rover Defender 90 Hard Top (HT)-LKW (2 Seitentüren)
    Land Rover Freelander Td4 3DR-LKW (2 Seitentüren)
    Land Rover LA (Discovery) LKW (4 Seitentüren)
    Land Rover LF/LKW (Freelander 2 LKW) (4 Seitentüren)
    Mahindra Type M 540 SU4BU THAR - LKW geschlossener Aufbau
    Mazda Premacy Van (4 Seitentüren)
    Mega Multitruck Kastenwagen (2 Seitentüren)
    Mercedes-Benz G Kastenwagen (2 oder 4 Seitentüren)
    Mercedes-Benz Vaneo Company (4 Seitentüren)
    Mitsubishi Colt Van (2 Seitentüren)
    Mitsubishi i-MiEV Van (2 Seitentüren)
    Mitsubishi Outlander LKW (4 Seitentüren)
    Mitsubishi Pajero MT LKW (2 Seitentüren)
    Mitsubishi Pajero MT Van (2 Seitentüren)
    Mitsubishi Pajero Pinin LKW (2 Seitentüren)
    Mitsubishi Pajero WG LKW (4 Seitentüren)
    Mitsubishi Pajero WG Van (4 Seitentüren)
    Mitsubishi Space Star LKW (4 Seitentüren)
    Nissan Almera-N16 (2 Seitentüren)
    Nissan Note-E11 (4 Seitentüren)
    Nissan Pathfinder R51 (4 Seitentüren)
    Nissan Patrol Y61 (2 oder 4 Seitentüren)
    Nissan Terrano R20 (2 oder 4 Seitentüren)
    Nissan X-Trail – T30 (4 Seitentüren)
    Nissan X-Trail – T31 (4 Seitentüren)
    Opel Corsa Van (2 Seitentüren)
    Opel Zafira Van (4 Seitentüren)
    Peugeot Bipper (2, 3 oder 4 Seitentüren)
    Peugeot 206 XA (2 Seitentüren)
    Peugeot 307 Break XA (4 Seitentüren)
    Peugeot 307 XA (2 Seitentüren)
    PT Cruiser Cargo (4 Seitentüren)
    Renault Clio-SB (2 Seitentüren)
    Renault Clio-SR (2 Seitentüren)
    Renault Kangoo FW (3 oder 4 Seitentüren)
    Renault Laguna K74 SOC (4 Seitentüren)
    Renault Megane CM – SOC (2 Seitentüren)
    Renault Megane Ka Societe (4 Seitentüren)
    Renault Megane Km Societe (4 Seitentüren)
    Renault Megane Kz Societe (4 Seitentüren)
    Seat Altea XL/Freetrack Cargo 5P-N1 (4 Seitentüren)
    Seat Ibiza-Cargo 6J-N1 (2 Seitentüren)
    Skoda 1U – LKW (Octavia) (4 Seitentüren)
    Skoda 5J – LKW (2 Seitentüren)
    Skoda 6Y – LKW (Fabia) (2 Seitentüren)
    Skoda Oktavia 1Z "Praktik" (4 Seitentüren)
    SsangYong Korando LKW (2 Seitentüren)
    SsangYong Kyron LKW (4 Seitentüren)
    SsangYong Rexton LKW (4 Seitentüren)
    Suzuki Grand Vitara JT (Modell 2005) (2 oder 4 Seitentüren)
    Suzuki Grand Vitara XL7 2,0 TD (LKW) Type HT (4 Seitentüren)
    Suzuki Ignis 1,3 DDiS (LKW) Type MH (4 Seitentüren)
    Suzuki Jimny VU Type FJ (2 Seitentüren)
    Suzuki SX4 (LKW) Type EY (4 Seitentüren)
    Suzuki Vitara 2,0 TD VU (Type ET-V04V.S) (2 Seitentüren)
    Think City Van (Elektromotor) (2 Seitentüren)
    Toyota Aygo VAN (Type Aygo AB1N)
    Toyota Corolla Van Type E12 (2 Seitentüren)
    Toyota Land Cruiser 300 Van Type J12 (2 oder 4 Seitentüren)
    Toyota Land Cruiser J15 Van (2 oder 4 Seitentüren)
    Toyota RAV 4 Van Type A2 (2 oder 4 Seitentüren)
    Toyota RAV4 Van Type XA3 (4 Seitentüren)
    Toyota Verso Van (Type AR2N - 4 Seitentüren)
    Toyota Yaris Verso Van (Type P2 - 4 Seitentüren)
    Volvo C30 City Van (2 Seitentüren)
    Volvo V40 Van (4 Seitentüren)
    Volvo V50 Van (4 Seitentüren)
    Volvo V70 Van (4 Seitentüren)
    Volvo XC 70 Fiskal (4 Seitentüren)
    Volvo XC90 Van (4 Seitentüren)
    VW 1K-LKW (Golf V) (2 Seitentüren)
    VW Fox City Van (VW 5Z-LKW) (2 Seitentüren)
    VW Golf City Van (2 Seitentüren)
    VW Golf Variant City Van (4 Seitentüren)
    VW Lupo City Van (2 Seitentüren)
    VW Polo City Van (2 Seitentüren)

    Citroen Jumpy Kombi
    Fiat Scudo Kombi
    Hyundai H-100 Bus
    Hyundai Starex
    Mitsubishi L300 Bus
    Mitsubishi L400 Bus
    Mitsubishi Space Gear
    Peugeot Expert Kombi

    Chevrolet Astro Van
    Chevrolet Sport Van
    Chevrolet Trans Sport
    Chrysler Grand Voyager
    Citroen Jumper Kombi
    Citroen C 25 Kombi
    Fiat Ducato Kombi
    Fiat Ducato Panorama
    Ford Tourneo
    Ford Transit Kombi und Busse
    GMC/Savanna
    Hyundai H-100 Bus (8-Sitzer, älteres Modell)
    Hyundai Starex (7-Sitzer)
    Hyundai Trajet Business
    Iveco Daily Combi und Iveco TurboDaily Combi
    KIA Carnival Super Station (ST)
    Mercedes Sprinter Kombi
    Mercedes Vito Kombi
    Mercedes V-Klasse
    Nissan Urvan
    Nissan Vanette Cargo Combi 8
    Nissan Vanette
    Opel Movano Combi
    Opel Vivaro Combi
    Peugeot Boxer Kombi und Luxusbus
    Peugeot J5/J9/J7 Bus
    Renault Grand Espace mit den Verankerungspunkten am Fahrzeugboden für die hinteren Sitze (nicht mit Gleitschienen)
    Renault Master JD - Kombi
    Renault Trafic Kombi
    Toyota Hi Ace Bus
    Toyota Previa
    Toyota Lite Ace Bus
    VW Caravelle, VW Caravelle GL, VW Caravelle Coach
    VW Combi CL
    VW FamilyVan
    VW LT Kombi
    VW Transporter Kombi
    VW Multivan

    Chevrolet Astro Van
    Chevrolet Sport Van
    Chevrolet Trans Sport
    Chevrolet Uplander
    Chrysler Ram Van
    Chrysler Voyager
    Chrysler Grand Voyager
    Citroen Berlingo (Modelle ab 2009)
    Citroen C8
    Citroen C 25
    Citroen Evasion
    Citroen Jumper
    Citroen Jumpy
    Fiat Doblo (ab Modelljahr 2006)
    Fiat Ducato
    Fiat Scudo
    Fiat Ulysse
    Ford Aerostar
    Ford Galaxy
    Ford Mercury Villager
    Ford Tourneo
    Ford Tourneo Connect langer Radstand
    Ford Transit
    GAZ Gazelle
    GMC/Savanna
    Honda Shuttle
    Hyundai H-100
    Hyundai Starex
    Hyundai Trajet
    Isuzu WFR, WFS 53 und Midi
    Iveco Daily
    KIA Carnival
    Lancia Phedra
    Lancia Z
    Mazda E2000
    Mazda E2200
    Mazda MPV
    Mercedes Sprinter
    Mercedes Viano
    Mercedes Vito
    Mercedes V-Klasse
    Mercedes 207, 208, 209, 210, 307, 309, 310 und MB 100
    Mitsubishi Grandis
    Mitsubishi L 300
    Mitsubishi L 400
    Mitsubishi Space Gear
    Mitsubishi Space Wagon ab Modelljahr 1999
    Nissan Interstar
    Nissan NV200
    Nissan Primastar
    Nissan Serena C23
    Nissan Urvan
    Nissan Vanette
    Nissan Vanette Cargo
    Opel Movano
    Opel Sintra
    Opel Vivaro
    Opel Vivaro Life
    Peugeot Boxer
    Peugeot Expert
    Peugeot Expert Tepee
    Peugeot Partner Tepee (Modelle ab 2009)
    Peugeot J5/J9/J7
    Peugeot 806
    Peugeot 807
    Pontiac TransSport
    Renault Espace
    Renault Grand Espace
    Renault Master
    Renault Trafic
    Seat Alhambra
    SsangYong Rodius
    Toyota Avensis Verso
    Toyota Hi Ace
    Toyota Lite Ace
    Toyota Previa
    VW Caddy (alle Modelle)
    VW Caravelle
    VW Crafter
    VW Eurovan
    VW LT
    VW Multivan
    VW Sharan
    VW Transporter, TransVan, Combi CL
    VW Type 70

    sowie fuer alle anderen fahrzeueg die als N1 zugelassen werden

    angabe ohne gewaehr, ich habe jetzt einfach ein paar listen aus der seite der FLD zusammenkopiert
    vor allem bei den bussen unten bin ich mir nicht sicher
    die kommen fuer mich persoenlich nicht in frage daher hab ich da nicht gezielt nachgefragt
    es koennte sein das die richtigen busse mit 9 sitzen NICHT als fahrzeugkategorie N1 gefuehrt werden, daher waere diese dann auch NICHT befreit

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  10. #10
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    Standard

    Hat jemand von euch schon einmal überlegt einen Kastenwagen von außen zu isolieren??

    Das heißt außen GFK darunter PUR (Schaum) und das dann an den Kastenwagen kleben?

  11. #11
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    Zitat Zitat von geandu Beitrag anzeigen
    Hat jemand von euch schon einmal überlegt einen Kastenwagen von außen zu isolieren??
    hi

    hat wohl kaum wer
    weils wohl noch viel aufwaendiger ist als von innen

    denk an die stoesse bei den tueren
    an die scheibenwischer
    die fenster
    und die ganzen leuchten, wie willst das denn machen ..?

    vermutlich auch typisierungstechnisch ned machbar

    denk an den fussgaengerschutz
    das zeug darf ned splittern aussen...

    lg
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  12. #12
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    Standard

    denk an die stoesse bei den tueren
    an die scheibenwischer
    die fenster
    und die ganzen leuchten, wie willst das denn machen ..?
    Ich würde die Isolierung erst ab dem Laderaum beginnen, somit keine Probleme bei den vorderen Türen. Die hinteren Türen würde ich gänzlich verschließen und die vordere Schiebetüre gegen eine normale WOMO Türe ersetzen. Die hinteren Leuchten würde ich einfach in die Isolierung verbauen da ein Wassereintritt in den Schaum ja egal ist da dieser kein Wasser aufnimmt und in das Fahrzeug kann ja aufgrund der Karosserie auch nichts eindringen.

    vermutlich auch typisierungstechnisch ned machbar

    denk an den fussgaengerschutz
    das zeug darf ned splittern aussen...
    Das ist aber bei einem "normalen" WOMO auch nichts anderes! Hast du übrigens schon einmal einen Plastikkotflügel wie ihn z.b. Renault bei Scenic, Megane, Clio, Espace,u.s.w. verbaut nach einem Unfall gesehen?? Das sind Messerscharfe Plastikspitzen. Da möchte ich nicht an kommen!

  13. #13
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    Zitat Zitat von geandu Beitrag anzeigen
    Ich würde die Isolierung erst ab dem Laderaum beginnen
    hallo

    hmmm

    was ist denn dann noch genau der vorteil gegenueber der vorgangsweise bei "richtigen" womos?

    da bist doch besser dran du kaufst dir einen geigneten kastenwagen, aktuelles modell mit heftigem heckschaden, und schneidest die karosserie komplett ab und setzt dort bodenplatte und waende auf

    ich weiss schon
    vom bauchgefuehl her ist das "viel komplizierter"

    aber glaub mir, im vergleich zu adaptierungen an bestehenden strukturen, egal ob kastenwagen oder alt-womo ist das hinbauen von einer bodenplatte und vier waenden und dach drauf ein echter klacks ...

    eine woche in einer halle und zwei leute als hilfe und das ding steht im rohbau ..

    lg
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  14. #14
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    Zitat Zitat von geandu Beitrag anzeigen
    Hat jemand von euch schon einmal überlegt einen Kastenwagen von außen zu isolieren??
    so in etwa?

    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  15. #15
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    Wenn´s gut isoliert!

  16. #16
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    Zitat Zitat von geandu Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Wie sieht es aus, wenn ich einen Kastenwagen der in Österreich bereits zugelassen war als Wohnmobil ausbaue?


    Muss ich für dieses Fahrzeug bedingt durch die Umwidmung in die Kategorie M1 dann NOVA bezahlen?
    ja
    vom zeitwert

    lg
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  17. #17
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    Zitat Zitat von geandu Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Wie sieht es aus, wenn ich einen Kastenwagen der in Österreich bereits zugelassen war als Wohnmobil ausbaue?


    Muss ich für dieses Fahrzeug bedingt durch die Umwidmung in die Kategorie M1 dann NOVA bezahlen?
    Ja, das könnte so sein.....(oder auch nicht) auf jeden Fall einkalkulieren.

    lg Ferdl
    lg Ferdl


  18. #18
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Und wie ist das jetzt mit der CO2 Steuer, die ja auch als Umweltabgabe gehandelt wird?
    Verseucht ein LKW die umwelt wenig als ein baugleicher M1 ?
    lg Ferdl
    hi

    was hat denn die NOVA und die CO2 abgabe mit der umwelt zu tun?

    du bist doch a vernueftiger, gestandener mann
    lasst du dich jetzt auch schon von der kronenzeitung einlullen?

    die abgaben dienen dazu das budget irgendwie aus der schieflage zu bekommen um die verschuldung im griff zu behalten.

    sinnvollerweise gelten sie nur fuer endkunden und konsumenten und nicht fuer unternehmen

    daher sind eben steuer LKW aus genommen davon

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  19. #19
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    was hat denn die NOVA und die CO2 abgabe mit der umwelt zu tun?

    du bist doch a vernueftiger, gestandener mann
    lasst du dich jetzt auch schon von der kronenzeitung einlullen?

    die abgaben dienen dazu das budget irgendwie aus der schieflage zu bekommen um die verschuldung im griff zu behalten.

    sinnvollerweise gelten sie nur fuer endkunden und konsumenten und nicht fuer unternehmen

    daher sind eben steuer LKW aus genommen davon

    lg
    g
    Häuptling "Lange Leitung", oder wie?
    Nach einem Jahr hätte ich jetzt nicht mehr akut auf eine Antwort gehofft...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  20. #20
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Häuptling "Lange Leitung", oder wie?
    Nach einem Jahr hätte ich jetzt nicht mehr akut auf eine Antwort gehofft...
    hi

    hab grad nach dem alten thread rumgesucht in dem so emotional wegen der typisierung rumdiskutuert wurde

    habe ihn weh ned gefunden aber eben dafuer dieses posting hier

    weil ich die woche an haufen telefonate mit dem finanzministerium gehabt habe

    wenn es noch wen interessiert:

    es ist in KEINEM fall moeglich ein fahrzeug selbst zu importieren und daraus durch verblendung von fenstern oder einbau einer trennwand oder ausbau von sitzen einen fiskal-LKW zu machen

    auch dann NICHT wenn es sich um ein fahrzeug aus der liste der fiskal LKWs handelt und auch dann nicht wenn der umbau vom selben dienstleister vorgenommen wird der auch fuer den importuer umbaut

    nicht mal dann wenn es ein neufahrzeug ist

    in der entsprechenden verordnung steht ausdruceklich drinnen dass das fiskal privileg (vorsteuerabzug berechtigung und keine NOVA und keine CO2 abgabe) immer NUR DANN zusteht wenn der generalimportuer den auftrag zum umbau erteilt hat

    quelle:
    fiskal lastkraftwagen verordnung (im volltext nachstehend zitiert)

    zustaendig:
    BMfF Sektion VI Abt. 4

    die ganze verordnung ist eine zugangsbeschraenkung in den freien markt zum schutz der heimischen importeure und nach dem gemeinschaftsrecht mit hoher sicherheit nicht verfassungkonform

    selbst nach einer langen nachdenkpause konnte man mir nicht mal eine theorie dafuer anfuehren warum sie das evt nicht sein sollte

    ich habe zwar naechste woche noch einen termin dort, aber die meinen das richtig ernst

    voellig absurd das ganze

    wir wuerden einen fiskal-LKW fuer die firma benoetigen
    lieferzeit hier in AT sind aber 4 monate

    in muenchen stehen die dinger auf halde, die schicken das ding noch heute rueber wenns sein muss

    den exakt gleichen fiskalumbau wie er fuer dieses fahrzeug festgelegt ist wuerde der lagermax auch innerhalb einer woche hinbekommen, der baut auch die autos fuer den importeur immer um.

    aber damit ist nichts gewonnen
    der umbau wuerde dann nicht vom generalimportuer sondern von mir (oder dem deutschen haendler) in auftrag gegeben.

    damit ist dieses fahrzeug zwar STVO rechtlich ein LKW, aber er ist trotzdem NOVA pflichtig und ich bin fuer dieses fahrzeug nicht vorsteuerabzugsberechtig

    a riesensauerei das ganze ....
    des BMfF ist - habe ich den eindruck - jenes ministerium welches sich in vielen faellen ned amal im ansatz um das EU recht kuemmert

    lg
    g


    vollzitat:

    Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen, Fassung vom 20.02.2013
    Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse StF: BGBl. II Nr. 193/2002

    Zu § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2002 und zu § 8 Abs. 6 Z 1 und § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2002 wird verordnet:

    § 1. Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse fallen nicht unter die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen".

    § 2. Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre.

    § 3. (1) Fahrzeuge, die vom Aufbau der Karosserie her auch als Personen- oder Kombinationskraftwagen gefertigt werden, können nur bei Vorliegen folgender Mindesterfordernisse als Kleinlastkraftwagen eingestuft werden:
    1.Das Fahrzeug muss eine Heckklappe oder Hecktüre(n) aufweisen.
    2.Das Fahrzeug darf mit nur einer Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer ausgestattet sein.
    3.Hinter der Sitzreihe muss ein Trenngitter oder eine Trennwand oder eine Kombination beider Vorrichtungen angebracht sein. Das Trenngitter (die Trennwand) muss mit der Bodenplatte (Originalbodenplatte oder Bodenplattenverlängerung, siehe Punkt 6) und mit der Karosserie fest und nicht leicht trennbar verbunden werden. Diese Verbindung wird insbesondere durch Verschweißen oder Vernieten oder einer Kombination beider Maßnahmen herzustellen sein.
    4.Der Laderaum muss seitlich verblecht sein; er darf somit keine seitlichen Fenster aufweisen. Die Verblechung muss mit der Karosserie so fest verbunden sein, dass deren Entfernung nur unter Beschädigung der Karosserie möglich wäre. Diese Verbindung wird insbesondere durch Verschweißen oder Verkleben mit einem Kleber, dessen Wirkung einer Verschweißung gleichkommt (zB Kleber auf Polyurethanbasis), herzustellen sein. Die Verblechung muss in Wagenfarbe lackiert sein. Ein bloßes Einsetzen von Blechtafeln in die für die Fenster vorgesehenen Führungen unter Belassung der Fensterdichtungen ist nicht ausreichend.
    5.Halterungen für hintere Sitze und Sitzgurte müssen entfernt und entsprechende Ausnehmungen unbenützbar (zB durch Verschweißen oder Ausbohren der Gewinde) gemacht worden sein.
    6.Der Laderaumboden muss aus einer durchgehenden, ebenen Stahlverblechung bestehen. Es muss daher eine allfällige Fußmulde durch eine selbsttragende, mit der Originalbodenplatte fest verbundenen und bis zum Trenngitter (Trennwand) vorgezogenen Stahlblechplatte überdeckt werden. Die Verbindung mit der Originalbodenplatte muss so erfolgen, dass eine Trennung nur unter Beschädigung der Originalbodenplatte möglich wäre. Zur Herstellung dieser Verbindung eignet sich insbesondere ein Verschweißen. Sind größere Auflageflächen vorhanden, ist auch ein durchgehendes Verkleben der Auflageflächen mit einem Kleber, dessen Wirkung einer Verschweißung gleichkommt (zB Kleber auf Polyurethanbasis), in Verbindung mit einem Vernieten (Durchnieten durch die Originalbodenplatte) möglich. Die Fußmulde muss auch durch seitliche Verblechungen abgeschlossen werden.
    7.Seitliche Laderaumtüren darf das Fahrzeug nur dann aufweisen, wenn es eine untere Laderaumlänge von grundsätzlich mindestens 1 500 mm aufweist. Diese Mindestladeraumlänge darf durch eine schräge Heckklappe nicht sehr erheblich eingeschränkt werden. Bei den seitlichen Laderaumtüren muss die Fensterhebemechanik unbenützbar gemacht worden sein.
    8.Das Fahrzeug muss kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeug für die Warenbeförderung) einzustufen sein.
    9.Für Geländefahrzeuge, die keine Fußmulde aufweisen, gilt ergänzend Folgendes: Die Trennvorrichtung hinter der Sitzreihe (vergleiche Punkt 1) muss im unteren Bereich in einer Trennwand bestehen, die sich nach hinten waagrecht etwa 20 cm fortsetzen muss. Diese Trennwandfortsetzung muss mit der Originalbodenplatte so fest verbunden werden, dass eine Trennung nur unter Beschädigung der Originalbodenplatte möglich wäre. Bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Herstellung dieser Verbindung siehe Punkt 6.
    (2) Der Kleinlastkraftwagen muss die angeführten Merkmale bereits werkseitig aufweisen. "Werkseitig" bedeutet, dass allenfalls für die Einstufung als Kleinlastkraftwagen noch erforderliche Umbaumaßnahmen bereits vom Erzeuger oder in dessen Auftrag oder von dem gemäß § 29 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Bevollmächtigten oder in dessen Auftrag durchgeführt werden müssen.

    § 4. Nicht als Personen- oder Kombinationskraftwagen sind unter den im § 2 angeführten allgemeinen Voraussetzungen weiters folgende Fahrzeuge anzusehen (Kleinlastkraftwagen im weiteren Sinn):
    -Kastenwagen; das sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig (§ 3 Abs. 2) so konstruiert sind, dass sie einen vom Führerhaus abgesetzten kastenförmigen Laderaum aufweisen. Die Fahrzeuge sind mit hinteren Flügeltüren ausgestattet und dürfen außer einem kleinen rechtsseitigen Sichtfenster (Höchstausmaß 38 cm × 38 cm), das mit einem Innenschutzgitter versehen sein muss, keine seitlichen Laderaumfenster aufweisen. Diese Fahrzeuge müssen kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) einzustufen sein.
    -Pritschenwagen (Pick-Up-Fahrzeuge); das sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig (§ 3 Abs. 2) so konstruiert sind, dass sie ein geschlossenes Führerhaus (mit einer Sitzreihe oder mit zwei Sitzreihen) und eine sich daran anschließende, grundsätzlich offene Ladefläche aufweisen. Die Ladefläche kann auch mit einem Hardtop, einer Plane oder einer ähnlichen zum Schutz der Transportgüter bestimmten Zusatzausstattung versehen werden. Die Fahrzeuge müssen kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) einzustufen sein.
    -Leichenwagen; das sind Fahrzeuge, die sich sowohl von der Bauweise (geschlossenes Führerhaus, durchgehende seitliche Verglasung des Laderaumes) als auch von der Ausstattung (spezielle Vorrichtungen für den Sargtransport) her wesentlich von den üblichen Typen von Personen- und Kombinationskraftwagen unterscheiden.

    § 5. Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird.

    § 6. (1) Die Verordnung ist in Bezug auf die Umsatzsteuer in allen nicht rechtskräftigen Fällen anzuwenden.
    (2) Die Verordnung ist in Bezug auf die Einkommensteuer auf Fahrzeuge anzuwenden, die ab 8. Jänner 2002 angeschafft (hergestellt) werden bzw. bei denen der Beginn der entgeltlichen Überlassung ab 8. Jänner 2002 erfolgt.
    (3) Entsprechend dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 außer Kraft.
    Geändert von abo (21.02.2013 um 13:08 Uhr)
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

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