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Thema: Mautvergehen Italien

  1. #1
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    Standard Mautvergehen Italien

    Jetzt hats uns "erwischt" und wir haben einen "Liebesbrief" eines italienischen Inkassobüros erhalten.

    Unser Vergehen: Unser Anhänger(!!!) sei im Mai 2016 in Tarvis registriert worden, es wurde aber die Einfahrt nicht erkannt (Fehlercode V88), daher keine Maut entrichtet. Komisch: der Hänger soll Maut zahlen, das Zugfahrzeug wurde aber nicht beanstandet???
    Dafür wollen die jetzt 88€ an Maut (was für die kurze Strecke, siehe unten, viel zu viel ist) und in Summe mit allen Spesen 127€

    So, als alter Jäger und Sammler in der Mottenkiste gekramt und siehe da:
    Ja, die Aufzeichnung des Navis bestätigt: wir waren an dem Tag dort, Rückreise aus Bibione, aufgefahren in Latisana, in einem Rutsch durch bis Tarvis und nach Ö.
    Na suchen wir weiter und tatsächlich, es findet sich auch noch die Kreditkartenabrechnung und auf der steht eindeutig, dass wir an dem Tag in Tarvis Maut bezahlt haben.
    Was wollen die also von uns???

    Und als Tüpfelchen auf dem i: Der Brief (=die Zahlungsaufforderung) ist datiert mit 02-08-2023. Wenn man nicht binnen 30 Tagen zahlt, werden weitere Schritte eingeleitet. Angekommen ist der Schrieb gestern, also am 05-09-2023.
    Die 30 Tage sind also jetzt schon um!

    Na ja, ich mach mal Einspruch per Mail und frag auch den ÖAMTC, bin gespannt, was da rauskommt. Zahlen tu ich fix nicht, sollen mich doch klagen in Ö, das gewinnen die nie.

  2. #2
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    Lass wissen wie es weitergeht...
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  3. #3
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    Servus.

    Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist bei solchen Delikten 5 Jahre. Habe leider keine Ahnung, ob dies in Italien auch so geregelt ist.

    Lass auf jeden Fall wissen, was herausgekommen ist.
    Beste Grüße
    Karl

  4. #4
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    Verjährungsfrist für Mautvergehen ist in IT 10J. Also DAS ist korrekt.

  5. #5
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    so, nach langer Zeit nun ein (hoffentlich letztes) update:

    Der "Bettelbrief" kam mehrfach und wurde mehrfach von uns einfach ignoriert. Einzige Änderung: die Höhe der Forderung, die ist immer gestiegen.

    Dann gabs mal was Neues: ein Brief aus Österreich, von einem inländischen Inkassobüro. Womit das Spielchen mehr oder minder von vorne los ging.
    Was aber an den Basisfakten nichts geändert hat: ich hab einen Beleg, dass wir Maut bezahlt haben, und zwar 11,30 und die haben einen Fehlercode und wollen Geld.
    Das ging natürlich wieder mehrfach hin und her, wir haben denen sogar die KK-Abrechnung als Beweis geschickt, daraufhin kam das allerdümmste Argument überhaupt:
    Mit Ihrer Zahlung vom 01.06.2016 wurde eine Maut in Höhe von 11,30 EUR geleistet.
    Die Maut der von uns geltend gemachten Forderung betrug jedoch 83,30 EUR.
    Somit ist die von uns geltend gemachte Forderung bislang nicht von Ihnen ausgeglichen worden und wir wurden berechtigterweise mit dem
    Forderungseinzug beauftragt.
    Dem vollständigen Zahlungsausgleich sehen wir spätestens bis zum xxx entgegen.


    Saufen die? Wenn ich die Maut, so wie sie mir an der Mautstation angezeigt wird, NACHWEISLICH bezahlt habe, dann habe ich meine Zahlungspflicht erfüllt. Dann gibts eine bezahlte Maut von 11€ und die behauptete Mautforderung von 83€ entsteht erst gar nicht. Ende der Diskussion.
    Das hab ich denen auch geschrieben.
    Dann kam als allerletzte Drohung: wenn Sie das nicht binnen 2 Wochen zahlen, dann geht das vor Gericht.
    Meine Antwort: warum warten? BITTE sofort klagen, ich MÖCHTE das vor einem Gericht klären.

    Seither ist Funkstille. Seit Monaten. Die werden nicht klagen, weil sie krachend verlieren. Ich nehme an, das wars. Falls nicht, gibts wieder ein update!

    Sonst haben wir auch wenig Sorgen, weil das Zugfahrzeug gibts nicht mehr und das neue hat eine andere Nummer. Also finden sie uns so auch nicht, selbst wenn sie uns in IT anhalten sollten.

    PS: am Am Schluss waren es knapp 300€, die sie haben wollten! Aber nicht von mir ...

  6. #6
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    Es ist halt blöd, wenn man als Inkassobüro eine Forderung übernimmt und dann nicht kassieren kann. Die kriegen doch sicher nur im Erfolgsfall. Ergo versucht man es auf die blöde Art!

    lg!
    georgf.

  7. #7
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    ich GLAUBE(!!! = nix wissen) ein sehr kleiner Teil des Entgeltes ist lt. InkassoVO erfolgsunabhängig.

    Aber real rennt es so ab: ich übergeb meine Forderung dem Aasgeier, der meine Forderung FÜR MICH kostenlos eintreibt. Also volles Risiko des Inkassobüros. Klar probiert man dann alles. Zu 90-95% geht es ja auch durch und die 5%, tja, gewissen Ausfall hast immer.
    Nach der gleichen Methode arbeiten Hausverwaltungen: Bankspesen hier, EDV-Gebühr da, ... Klar, wegen 50c oder auch 1,50 regt sich keiner wirklich auf, das lohnt ja die Mühe nicht.... Aber multiplizier das mit 1000 Mietern. Pro Monat!

  8. #8
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    Jetzt wird es dann noch interessanter, es kommt Streckenweise das neue Tutor 3.0 zum Einsatz...
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  9. #9
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    tutor 3 kann was?

  10. #10
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    Uiiii, das wird böse. Das sind ja dann viele viele km an Section Control.
    Da wird wohl öfter ein neues Kennzeichen fällig werden.

  11. #11
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    Auszug aus einer anderen Website:

    Wo wird Tutor 3.0 eingesetzt?

    Das neue System wird von der Polizia Stradale verwaltet und ist auf insgesamt 178 Autobahnabschnitten mit einer Gesamtlänge von 1.800 Kilometern installiert. Besonders stark betroffen sind Hauptverkehrsadern wie:
    • A1 (Mailand - Neapel) mit Schwerpunkten auf den Abschnitten Chiusi - Monte San Savino (beide Richtungen) sowie Castelnuovo di Porto - Settebagni (Fahrtrichtung Rom).
    • A4 (Mailand - Triest) speziell im Bereich Mailand - Brescia.
    • A14 (Bologna - Tarent) mit verstärkter Kontrolle zwischen Pesaro und Rimini Sud.
    • A27 (Mestre - Belluno) in Verbindung mit der Pedemontana.
    • A9 (Lainate - Como - Chiasso) zwischen Saronno und Momazzo Nord.
    • A11 (Florenz - Pisa Nord) zwischen Montecatini und Prato Est.

    Das System wurde speziell auf 26 neuen Autobahnabschnitten aktiviert, und es ist geplant, das Netz in Zukunft weiter auszubauen.
    Die zu den am stärksten frequentierten Straßen Italiens gehören.

    Wie funktioniert Tutor 3.0?

    Tutor 3.0 ist die neueste Entwicklung des Durchschnittsgeschwindigkeitsüberwachungssystems. Im Gegensatz zu herkömmlichen Radarkameras, die nur die momentane Geschwindigkeit an einem Punkt messen, berechnet Tutor 3.0 mithilfe präziser Laserabtastung die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs über einen längeren Streckenabschnitt.

    So funktioniert es:

    • Beim Einfahren in den überwachten Bereich erkennt das System die Fahrzeugkategorie (Auto, Lkw, Motorrad, Wohnmobil) und speichert das Kennzeichen mit Datum und Uhrzeit.
    • Am Ende der überwachten Strecke wird eine erneute Erfassung durchgeführt.
    • Das System berechnet die Durchschnittsgeschwindigkeit und gleicht sie mit den zulässigen Werten ab.
    • Bei einem Verstoß werden automatisch die Halterdaten aus den Archiven der Kraftfahrzeugbehörde oder Autovermietungen abgefragt.
    • Zusätzlich können Abstände, Überholvorgänge, Falschfahrer und das zulässige Gesamtgewicht überprüft werden.



    Worauf müssen Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer achten?

    In Italien gelten für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen:
    • Autobahnen: max. 100 km/h
    • Schnellstraßen: max. 80 km/h
    • Landstraßen: max. 70 km/h

    Das Tutor 3.0 berücksichtigt diese Limits und passt die Überwachung entsprechend an. Da das System über längere Streckenabschnitte hinweg misst, können kurzfristige Bremsmanöver eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr verschleiern.


    Strafen und Gültigkeitsdauer

    Wer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, muss mit folgenden Strafen rechnen:
    • Bis zu 10 km/h zu schnell: 42 - 170 Euro
    • 11 bis 40 km/h zu schnell: 173 - 694 Euro (mit Punktabzug)
    • 41 bis 60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro + 1-3 Monate Führerscheinentzug
    • Über 60 km/h zu schnell: 847 - 3.389 Euro + 6-12 Monate Führerscheinentzug

    Zusätzlich können bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwei Jahren die Strafen verdoppelt werden. Nicht bezahlte Bußgelder bleiben bis zu fünf Jahre im italienischen System gespeichert und können zu Problemen bei zukünftigen Reisen nach Italien führen.
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  12. #12
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    das hab ich auch gefunden. Klingt aber AUCH ein wenig nach Werbeaussage, denn "Zusätzlich können ... Überholvorgänge ... und das zulässige Gesamtgewicht überprüft werden"
    Häää? Wie will ein stationäres Überkopfsystem Überholvorgänge auf einem mehrere km langen Streckenabschnitt kontrollieren. Und das Gewicht? woher wollen die das Gewicht meines Anhängers kennen?

    Na mal abwarten. Das alte Tutor-System war auch der angeblich große Paukenschlag und in der Praxis dann völlig zahnlos.
    Und selbst wenn: die Strafverfolgung im Ausland ist nicht so einfach und voller rechtlicher Hürden (für die Verfolger, nicht mich).

  13. #13
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    Hallo

    ..nur mal so interessehalber, wenn ich in der zwischenzeit eine pause einlege, oder wir hier nur auf abschnitten gemessen wo es keine rastplätze gibt
    Liebe Grüsse
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  14. #14
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    Hallo

    ..nur mal so interessehalber, wenn ich in der zwischenzeit eine pause einlege, oder wir hier nur auf abschnitten gemessen wo es keine rastplätze gibt
    Ja Michi...das werden sicher schon mehr gedacht haben, auch ich...Aber das wird so nicht sein, nehm ich an
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  15. #15
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen
    wenn ich in der zwischenzeit eine pause einlege, oder wir hier nur auf abschnitten gemessen wo es keine rastplätze gibt
    Das hilft ja nix. Die SC-Abschnitte sind ja immer nur ein paar km lang. Da müsstest du alle 10km eine Pause machen. Da kommst ja nie weiter.

  16. #16
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    Das hilft ja nix. Die SC-Abschnitte sind ja immer nur ein paar km lang. Da müsstest du alle 10km eine Pause machen. Da kommst ja nie weiter.
    Hallo

    ok. ich dachte das geht über längere strecken.
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  17. #17
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    Das hilft ja nix. Die SC-Abschnitte sind ja immer nur ein paar km lang. Da müsstest du alle 10km eine Pause machen. Da kommst ja nie weiter.
    Vielleicht ist es einfacher, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Mit dem Wohnwagen dürfen wir nur das LKW-Tempo fahren und tun das. Das liegt, nicht legal, aber ungestraft, um die 90km/h. Einfach hinter einen Laster setzen, und gut ist es. Zu mindestens haben wir damit noch nie unerfreuliche Post bekommen.

    lg!
    georg
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  18. #18
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    Und das Gewicht? woher wollen die das Gewicht meines Anhängers kennen?
    750kg oder drüber, darum gehts wohl. so etwas gibts in österreich auch. hatte schon vor jahren mal post bekommen: mit dem wowa knapp über 100. also nix neues. war auf der süd. und das zulässige gesamtgewicht wird dann wohl auch bildgebend beurteilt. also smart mit 7m wowa dran, wird sich nicht ausgehen.

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