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Typisieren lassen
Nun wieder eine Frage zu einer Wohnwagen Neuanschaffung.
Ich hätte nun ein passendes Stück gefunden, allerdings geht sich Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger um BLÖDE 5 kg nicht aus, um die 3500kg nicht zu überschreiten.
Fahre schließlich mit FS B und habe keine Lust nun noch den LKW FS zu machen.
Nun ist mir geraten worden, man könne entweder Wohnwagen od Auto mit dem Gesamtgewicht etwas runtertypisieren lassen.
Meine Frage dazu, was ist denn besser und einfacher???
Zugfahrzeug od. Anhänger?
Wie aufwendig, problematisch und kostspielig ist das ganze?
Und wo muß ich da denn hin, ich hab echt keine Ahnung, wohne übrigens in Wien.
Ich danke Euch wiedermal schon im Vorraus für eure kompetenten Antworten.
Und hoffentlich hab ich bald mein Neues Stück Wohnwagen.
Liebe Grüße Renate, 1 Männchen und drei Kindchen und kein Neuer Wohnwagen :-(((
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hallo, hatte das selbe problem mit meinem pick-up, weiß nicht welche bh für dich zuständig ist. für mich war die überprüfungsstelle st. pölten zuständig, am leichtesten ist es bei änderung am fahrzeug, bei mir wars die anhängerkupplung und ein pick.up aufbau. dies waren veränderungen am fahrzeug, im zuge dessen hab ich dann gleich die zuladung von 980 auf ca 450 kg ändern lassen. muss auch mit einem große E am fahrzeug gekennzeichnet sein. musste natürlich im zulassungsschein eingetragen werden. frag am besten bei deiner bh. ich habs aber schon bereut denn wenn ich den fürerschein E zu B gemacht hätte, wären die probleme auch in zukunft nicht relevant. C schein brauchst du ja nur wenn das zugfahrzeug über 3,5 tonnen hat! mit E zu B kannst dann schon bis zu 7,5 tonnen gesamtgewicht haben.
wird dann wohl reichen, oder? ich mach das sicher noch! m.f.g. rudko
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hallo,
hab bis vor einem Jahr noch in einer Fahrschule gearbeitet. Das Problem entstand oft, daher haben viele eines von beiden Fahrzeugen runtertypisieren lassen.
Ich würde auch raten EzuB zu machen, dann hat das herumrechnen ein Ende.
Sehr oft wurden Zugfahrzeuge mit Pferdeanhänger von der Polizei bzw. Gendarmerie aufgehalten. Und das ganze mit Pferden an Bord. Oft war es so, dass die Pferdeliebhaber auf dem Weg zu einem Turnier waren und somit auf der Stelle (meist Autoabfahrten) den Anhänger samt Inhalt stehen lassen mussten. Zusätzlich war eine hohe Geldstrafe zu bezahlen.
Wegen dem runtertypisieren würd ich bei einem ARBÖ bzw ÖAMTC mal nachfragen punkto Preis etc.
Vielleicht bin ich jetzt kurz vom Thema abgekommen, aber dies musste ich jetzt mitteilen.
Viel Spass beim "lernen?!?"
Patrizia
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Danke mal für eure prompten Nachrichten.
Werde mich morgen gleich schlau machen.
Aber in die Fahrschule gehe ich nicht mehr, die Zeiten sind vorbei.
Schönes langes Wochenende noch an Euch
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hallo renate,
ich kann dir auch nur den rat von patrizia ans herz legen und e zu b machen.
wegen 5kg wird dir kaum jemand probleme bereiten, aber erfahrungsgemäß sind fast alle wowa bei der urlaubsfahrt überladen. wenn du dann noch auf die waage musst, kommt ein rattenschwanz von unannehmlichkeiten mit einer saftigen geldstrafe auf dich zu. der e-schein ist mit sicherheit billiger.
entgegen vieler meinungen, bei dieser gewichtsberechnung wegen fs wird das tatsächliche gewicht inkl. deichsellast gerechnet. wenn du dir aber sicher bist, das eingetragene gewicht des wowa einzuhalten, bei der
MA 46, Haidequerstrasse 5, 1110 Wien, Tel. 01/4000/9220 und mail: post.lfp@m46magazin.gv.at
ist man für wien zuständig. leider ist das aber eine ländersache, also auch der preis und wien ist hier am teuersten, rechne hier mit rund € 60,-. kann mir nicht vorstellen, das die herren in den letzten 2 jahren billiger geworden sind <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>.
lg richard
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Hallo,
generell finde ich den Rat "E zu B" ok, allerdings muß man bednken, daß bei 2 Fahrern (Mann und Frau) dann BEIDE den E zu B machen müssen, oder es kann dann nur EINER mit dem Hänger fahren. Wenn man einmal ein anderer für einen den Wagen irgendwo hinzieht (service, Pickerl, Gas, ...) braucht auch DER einen E zu B Schein ...
Ich habe mich auch zum E zu B "geweigert" und halte mich an die Gewichte und lasse lieber mal was zu hause. Im Fall von Renate würde ich einfach den Wohnwagen runtertypisieren lassen (wenn man am PKW rumtypisiert, tut man sich beim Wiederverkauf schwerer!). Dann ist das erledigt ohne mit 16 jährigen Fahrschülern die Schulbank zu drücken.
KISS --> Keep It Short and Simple ;)
lupo
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Nun ja, Lupo hat Recht.
Wir sind nun tatsächlich Mann und Frau.
Außerdem würde sich der E Schein bis zum Sommer auch nicht ausgehen.
Ich will ja dann schon mit dem Wohnwagen fahren können bzw. dürfen.
Ich hätte auch eher an eine runtertypisierung des Wohnwagens gedacht.
Mache ich dies nun auch bei der MA 46???
Wird es dabei Probleme geben oder geht das ohne wenn und aber?
Ich lasse ihn halt um 10 kg runtertyüisieren, denn 5 kg sehen gar blöd aus.
Ich danke Euch allen für eure kompetenten und flotten Antworten
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ups, liebe renate,
fehler von mir. ich dachte man kann entnehmen, dass ich den wowa meinte. logisch ist die ma 46 dafür zuständig und du solltest keine probleme bekommen. aber warum gleich 10 kg wenn du nur 5 kg brauchst? denk nach, wieviel 5 kg an shirts oder badehosen sind <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> . ich find das überhaupt nicht blöd.
solltest du aber den wowa bei einem händler kaufen, lass ihn das machen und nimm das gleich in den kaufvertrag mit hinein. der tut sich wesentlich leichter und er will ja verkaufen, goldene zeiten im verkauf sind längst vorbei.
eines noch, sollte aber beim beladen nicht die regel sein. bei gewichtskontrollen gibt es eine toleranz von 5% :) .
lg richard
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Hallo Renate
das Gewicht heruntertypisieren ist ein Klax. Bei uns in Sbg. wird das auf der Überprüfungsstelle der Landesregierung promt gemacht (15 Min alles vorbei)
Grüße Edi
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Danke nochmals.Rufe morgen auf der MA46 an, daß ich weiß was ich alles brauche.
Kaufe den WW allerdings PRIVAT.
Leider hat mein Händler nichts entsprechendes für mich, immerhin sind wir eine Fünf Kopf Familie, da wirds schon a Weng schwieriger.
Liebe Grüße und danke für Eure hilfreichen Antworten.
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Hallo Renate!
Wir haben ein ähnliches Problem ,wegen dem GGW.
Ich kann zB zur Zeit mit meinem Zafira mit 100PS laut Zulassung und Typenschein nur 1050kg ziehen --was tun ????
Da ich nicht noch mal die Schulbank drücken möchte werde ich mein Auto Auflasten das heißt das Anhängegewicht wird auf 1250kg angehoben und die Steigungsprozent von zur Zeit 12% auf 10% gesenkt.
Was mir bisher so aufgefallen ist , fast alle Camper rechnen nur GGW beider Fahrzeuge---Ein grosses Problem ist aber die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das beachtet man leider fast nicht.
lG
Kraxi
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Hallo Kraxi,
also da muss ich Dir widersprechen: Bei allen Autokäufen in unserer Familie steht die Frage nach der Anhängelast ganz vorne im Programm, und ich bin mir sicher, dass das bei allen WoWa Fahrern der Fall ist.
Lieber das Auto eine Nummer grösser ausfallen lassen und dafür eine einfachere Ausstattung nehmen, ist oft der bessere Weg zum entspannten WoWa-Fahren.
Martin
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@ Kraxi:
Du schreibst: " Zafira mit 100PS laut Zulassung und Typenschein nur 1050kg ziehen" Es geht also um das maximales Anhängegewicht gebremst - aber ACHTUNG, das ist bei meinem Megane Kombi um 70kg höher als das Eigengewicht vom Megane. Ich darf also TECHNISCH 70 kg mehr als das Eigengewicht ziehen, ABER mit dem B-SCHEIN darf ich nur (HZG Hänger) maximal gleich dem EG vom Fahrzeug ziehen.
Fazit, selbst wenn Du den Zafira auflasten lässt, darfst Du mit dem B-Schein noch immer nur maximal EG-Fahrzeug ziehen.
Dieses max. Anhängelast im PKW-Zulassungsschein ist also nur technisch für das Zugfahrzeug interessant. Die Richtvariable zum Hängerziehen ist und bleibt das Eigengewicht beim B-Schein
lupo
geändert von - lupo1972 on 2004 May 21 20:11:56
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... und das der zafira nur 1050kg ziehen darf, wird wohl auch seinen grund haben (fahrwerk, bremsen, karosseriestruktur, anfahrzugleistung). gerade opel hat immer eine recht hohe anhängelast für seine fahrzeuge angegeben, ich würde es ernst nehmen, wenn die weniger angeben. oder kriegst du eine werksfreigabe mit voller garantie? vergiss nicht, dass der zafira eigentlich der vorige astra ist (plattform/technik).
Martin
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Nun Renate ist etwas überfordert mit so vielen Antworten.
Lupo, wie berechne ich jetzt tatsächlich, ob ich Hänger mit B Ziehen darf.
Höchstes Zulässiges Gesamtgewicht des Autos u Hängers???
Oder doch nicht.
Und technisch muß das Eigengewicht des PKWs mindestens gleichhoch sein wie vom Anhänger.
Stimmt das jetzt oder nicht?
Liebe Grüße
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@Renate: Es ist ganz einfach:
Nur B-Schein: Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens gleich gross wie das höchstzulässige Gesamtgewicht (HZGG) des Anhängers sein UND die Summe beider HZGGe darf maximal 3500 kg betragen. ODER der Anhänger hat ein HZGG von kleiner als 750kg, dann gilt er als leichter Anhänger und darf auch von einem Fahrzeug mit 3500kg HZGG gezogen werden, d.h. Du darfst IN DIESEM FALLE mit 4250 kg unterwegs sein.
Grundvoraussetzung für beide Fälle ist natürlich, dass das Zugfahrzeug eine technische Anhängelast hat, die das auch erlaubt.
Mit E zu B Schein: Zugfahrzeug dar wieder ein HZGG von 3500kg haben, Du darfst aber einen Anhänger mit einem HZGG ziehen, der dem HZGG des Zugfahrzeuges entspricht. Du darfst also mit maximal 7000kg HZGG unterwegs sein. Natürlich ist hier die Grenze auch wieder die technische Zuglast des Zugfahrzeuges, bzw die Gesamtzugmasse des Gespannes.
Es gibt noch einige Feinheiten, auf die ich hier nicht eingegangen bin, bitte dieses zu entschuldigen, für das Grundverständnis sollte es aber reichen.
Martin
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mit einem geländewagen wird der e zu b aber noch interessanter:
ein geländewagen darf das 1,5fache HZGG ziehen, also im höchstfall 3.500 x 1,5 = 5.250 kg, ergibt dann ein gesamtzuggewicht von 8.750 kg.
da kann man dann endlich einen gemütlichen wowa schleppen <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
lg richard
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@ Renate:
Also ich habe das für FS B so gelernt und das stimmt auch so:
EG(PKW) >= HZG(Hänger) UND HZG(PKW)+HZG(Hänger)<= 3500kg
Wenn BEIDE Bedingungen stimmen, darfst Du mit B das Gespann lenken.
Der Hänger muß gebremst sein und das KFZ muß die HZG(Hänger) auch ziehen dürfen (steht im Zulassungsschein unter max. Anhängelast gebremst)
EG = Eigengewicht
HZG= Höchst Zulässgies Gesamtgewicht
lupo
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Danke Lupo, jetzt kenn ich mich aus.
So ungefähr lag ich aber mit meinen Rechnungen eh Richtig.
Liebe Grüße Renate
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hi lupo,
dann machen wirs für die renate ganz perfekt :) , steht nur im typenschein:
in den eu-typengenehmigungen gibt es den punkt 18 höchstzulässiges gesamtgewicht des gespannzuges in kg.
sollte man auch beachten. ich darf z.b. gesetzlich 6.400 kg auf die waage bringen, ist aber technisch auf 6.060 kg beschränkt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle> .
jetzt kanns aber keine fragen mehr geben :):):) .
lg richard
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Hallo Renate!
Also ich hab vor einigen Wochen meinen LT28(VW-Kastenwagen) auf unter 1000kg Nutzlast herruntertypisieren lassen um weniger Versicherung zu zahlen. Das ganze hat 1 Woche gedauert und 39Euro gekostet. Müsste beim WW auch gehen,denke ich oder beim Zugfahrzeug. Wenn ja,dann sicher noch am Besten als für LKW-Schein zu strebern bzw. den auch noch bezahlen!!!
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@ Richard - jetzt gibt es WIEDER Fragen ;)
Was ist jetzt genau EIGENGEWICHT - Es gibt im Typenschein einen Punkt mit Eigengewicht und einen mit Leergewicht (oder so ähnlich) das beschrieben ist als "ohne Fahrer und Flüssigkeiten" Wenn der Fahrer und Flüssigkeiten (inkl. Tank) im Eigengewicht drinnen sind sieht die Sache wieder anders aus (zumindest beim B-Schein)
Beispiel: PKW EG 1250kg, Hänger HZG 1250kg (maximal für B-Schein) dieser ominöse Punkt 18 im Typenschein spricht von 2650kg --> damit dürfte man den PKW (wenn das HZG voll ausgenützt ist) mit maximal 100kg beladen. Ist der Fahrer im EG inkl. geht sich das halbwegs aus, wenn nicht, wird`s eng wenn man einen Anhänger mit HZG=EG(PKW) zieht.
Hast Du eine Ahnung, wie die Gewichte genau definiert sind?
Jedenfalls ist es schlimm, was man hier beachten muß. Die Polizei kann ja nur die Daten aus dem Zulassungsschein sehen, allerdings könnte die Versicherung bei einem Unfall ungemütlich werden, wenn man hier den Punkt 18 im Typenschein überschreitet - wobei, wenn es eine Toleranz gibt, kann es auch nicht schlimm ausgehen denn wenn man eine Toleranz von 5% annimmt sind das bei Gespanngewicht vn 2650 132kg die man "überziehen" darf -- aber besser man hält alle Gewichte genau ein - jedenfalls weiß ich, daß ich künftig beim Auto-Kauf darauf achte, möglichst viel ziehen zu dürfen (inkl. Gespanngewicht gem. Pt. 18) und beim Wohnwagenkauf darauf achte, daß der möglichst leicht ist. :(
Danke f. d. Hinweis.
lupo
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hallo
vorsicht bei den toleranzen, glaube gehört/gelesen zu haben, dass man neuerdings bereits ab 2% überladung umladen muss, da die weiterfahrt untersagt werden muss.
richard sollte dazu doch einige informationen beschaffen können.
mit herzlichen grüßen
fo1
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Also muß man folgendes genau beachten:
B-Schein:
EG(PKW) >= HZG(Hänger) UND HZG(PKW)+HZG(Hänger)<= 3500kg
UND
Technisch KFZ:
(Pt.18 Typenschein) >= EG(Hänger)+EG(PKW)+ [tatsächliche Zuladung(PKW und HÄNGER)]
Ich habe das mal nachgerechnet und wenn ich d. max Anhängelast gebremst gem. Zulassung + EG(PKW) + ca. 1 Fahrer rechne, komme ich genau auf das Gewicht gem. Pt. 18 Typenschein. Damit kann man auch auf der Straße genaue Gewichte ersehen.
Das bedeutet, daß man zwar manche Hänger gem. Führerschein B fahren darf, gem. Zulassung vom PKW darf man diese auch technisch ziehen, allerdings kann es vorkommen, daß dabei NUR 1 Fahrer (oder 2 leichte Personen) im Wagen sithzen dürfen und KEIN Gepäch IM Kfz transportiert werden darf.
Das bedeutet, je leichter das EG vom KFZ ist, desto genauer muß man beim HZG Hänger aufpassen und lieber mal einen leichteren nehmen oder extrem wenig Zuladung bunkern.
Na ja, wieder mal was gelernt.
lupo
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hallo lupo,
das ist wieder die endlose geschichte, wo du leichter was falsch als richtig machen kannst.
du sprichst hier die punkte 12.1 und 12.2, leer und eigengewicht an. das ist klar definiert, "eigengewicht", wie schon im zulassungsschein zu entnehmen ist. diese regelung existiert gottlob schon länger, denn wenn du z.b. bei 450 kg zuladung 5 personen (mit österreichischem gewichtsdurchschnitt <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>) mit gepäck einladen wolltest, geht sich das nie im leben aus.
in deinem beispiel kannst du übrigens vollgetankt und mit dir noch 150 kg im pkw zuladen. in der realität fast nicht hinzubekommen.
schön langsam setzt sich das auch bei den wowa-herstellern mit "fahrfertig" durch, obwohl hier noch immer in z.b. prospektangaben keine klaren linien zu erkennen sind.
@ fo, du hast mit den 2% richtig gehört, aber wir haben nirgendwo eine diesbezügliche bestimmung gefunden, denn auch bei mir haben die alarmglocken geläutet (ein eigenes problem bei der beladung). nach diversen rückfragen wäre das eine freie entscheidung (ist aber unbestätigt!!!) der jeweiligen kontrollorgane mit einer "österreichischen" lösung.
lg richard
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Hallo Richard,
danke f. d. Versuch <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> , allerdings bin ich jetzt komplett verwirrt, wie man auf die 1 Fahrer +150 kg kommt.
Nochmal mein Beispiel mit genauen Daten, wenn ich einen Hänger mit maximal erlaubten HZG für mein KFZ ziehe - ich hoffe, ich kann das dann auf ein HZG(Hänger) von 1170kg "rauf rechnen":
EG PKW: 1215 kg
HZG PKW: 1695 kg
HZG Hänger: 1215 kg
Max.Anhängelast Zulassung: 1300 kg
"PT18" Zulassungsschein: 2650 kg
Frage: Wie viel Zuladung darf ich hier im PKW laden, wenn ich als "Durchschnittsösterreicher" mit Frau und Kind im Auto sitze, der Tank voll ist und ich am Haken einen voll ausgelasteten Hänger ziehe? Und WIE rechne ich das?
Ich glaube, sobald ich das "kapiert" habe werde ich ein Excel-tool schreiben, dann kann ich bei KFZ-Wechsel leicht rumspielen, was maximal möglich ist - oder gibt es sowas schon beim ARBÖ oder ÖAMTC?
Vielen Dank für Deine Mühe,
Grüße aus Salzburg,
lupo
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hi lupo,
also probieren wirs noch einmal:
EG kfz 1.250 mit fahrer inklusive
HZGG wowa 1.250
ergibt 2.500 differenz 150 auf 2.650.
somit darf frau und kind inklusive gepäck eben diese 150 kg schwer sein. anteil des gepäcks richtet sich dann auch nach dem erfolg von weight watchers <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.
lg richard
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Danke Richard,
jetzt habe es sogar ICH kapiert <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
Da sind ja dann doch ausreichend Reserven ....
Grüße aus Salzburg und Danke,
lupo
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hallo,
das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
lg
Patrizia
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Hallo Patrizia
Darf es doch, jedoch gelten dann wieder andere Ansprüche an deine Lenkberechtigung und du unterliegst anderen Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Herzliche Grüße
fo1
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Hallo Richard
Zur 2 % Problematik fand ich folgende Bestimmung im KFG 1967 § 102 Absatz 12, wo es heißt:
"Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hiedurch begehen oder begehen würden eine Übertretung"
danach folgen mehrer litera,
unter lit g) geht es dann ans Eingemachte:
"des § 4 Abs. 7a des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs 7a im Ausmaß von mehr als 2 % oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6 % jedenfalls gefährdet wird".
Einen Ermessensspielraum für den einzelnen Beamten kann ich bei der Formulierung: "von mehr als 2 % .... jedenfalls ...." nicht erkennen bzw würde ich mich darauf nicht verlassen. Heißt dies doch im Klartext: Abladen, Umladen und Strafe zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
fo1
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hi fo,
herzlichen dank für die information, ich habs nicht gefunden. hab aber auch einiges anderes zu tun gehabt, und die grauen zellen arbeiten manchmal nicht mehr perfekt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>.
ich vermute, man hat sich dieser bestimmung wieder erinnert, hauptsache man kann uns wieder was am zeug flicken, mit den 5% dürfte es damit vorbei sein.
lg richard
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Mich würde das Interessiern, wie ihr die Anhängelast am PKW ändern wollt. Ich habe ein ähnliches Problem. Ich hab einen Crysler Grand Voyager, dessen Anhängelast "nur" 1.600 kg ausmacht. Ist meiner Meinung nach lächerlich, weil all die koreanischen Vans, die viel kleiner und schwächer sind auch 2.000 kg verkraften. Ich würde aber gern einen Wohnwagen ziehen, der mehr als 1.600 kg zulässiges gesamtgewicht hat. Meine Anfrage bei Daimler Chrysler war erfolglos. Man hat mir lapidar mitgeteilt, daß man die Anhängelast nicht ändern kann/darf. Hab ich mir gedacht, na gut, dann werdet Ihr das nächste mal eben kein Geschäft mehr mit mir machen. Aber bis dahin. Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit die Anhängelast zu ändern/erhöhen ?
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hi ML,
kannst Du beim Voyager vergessen. Beim alten war es sogar notwendig, die ganze Hinterachse beim Anbau einer AHV zu tauschen, und auch die Motorkühlung musste geändert werden. Beim Neuen ist es ein bisserl besser, aber DC stellt sich taub, was eine Erhöhung der Anhängelast betrifft. Die wissen, warum. DC ist nämlich normalerweise eher optimistisch in Ihren Angaben (E-Klasse bis 1900kg, aber das ist nicht wirklich gut machbar), und wenn die 1600kg sagen, würd ich es eher nicht überschreiten.
Martin
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Um das ganze noch etwas komplizierter zu machen:
wo wird die Stützlast dazugerechnet?
Zb. am bisherigen Rechenbeispiels
EG PKW: 1215 kg
HZG PKW: 1695 kg
HZG Hänger: 1215 kg
Max.Anhängelast Zulassung: 1300 kg
"PT18" Zulassungsschein: 2650 kg
Stützlast 50 kg
gehört ja eigentlich auch zur Beladung des Zugfahrzeugs?
Oder zum HZG des Anhängers?
Oder Beides?
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hallo rainer,
jetzt hast mich kalt am linken fuss erwischt. und das mir, asche auf mein haupt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>.
natürlich ist die stützlast bei der pkw-beladung abzuziehen. da bleiben dann wahrlich nur mehr 100 kg über.
das hzgg ist mit der stützlast zu rechnen, die achlast ohne. in diesem fall würde z.b. eine achse mit 1.165 kg traglast genügen.
@ lupo, werden jetzt zum guten ende die weight watchers doch aktuell <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> ?
lg richard
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Richard,
ich glaube die Weightwatchers werden NICHT aktuell <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> , da ich ja nur mit dem "pt 18" Typenschein Probleme vermutet habe, aber da geht es ja um das Gesamtgewicht des GESPANNES - also dann ist es ja egal, ob die 50kg zum PKW oder Wohnwagen zählen - sie zählen jedenfalls nur einmal - right?
Mein Gott, der Arboe oder Öamtc sollte einen "Gewichtsrechner" ins Netzt stellen - ist ja schrecklich <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
lupo
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richtig lupo,
aber bevor wir so einen rechner zusammenbasteln, das eigengewicht des pkw, wowa oder mannschaft <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> ?
das würde sich bei mir aber traurig rechnen, denn dann käme noch die persönliche auflastung im urlaub bei der heimfahrt dazu <img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle> .
lg richard
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... ich denke das Gewicht ist definiert als "inklusive aller Flüssigkeiten" .... *lach*
<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
Prost!
lupo
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nun ja, aber das gewicht der flüssigkeiten ist halt auch stark variabel - bei schönem wetter verlagert es sich in richtung eingeweide der passagiere - bei regenwetter saugen sich dann die wowa wände voll <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>
Martin