servus ingrid,
man sollte auch dazusagen, er ist nicht der einzige. etliche bieten ihren kunden die möglichkeit einer übernachtung.
so z.b. fa. bachner in lieboch oder fa. doskoczil in kritzendorf um nur zwei zu nennen.
Druckbare Version
servus ingrid,
man sollte auch dazusagen, er ist nicht der einzige. etliche bieten ihren kunden die möglichkeit einer übernachtung.
so z.b. fa. bachner in lieboch oder fa. doskoczil in kritzendorf um nur zwei zu nennen.
Servus Richard,
Kritzendorf haben wir schon jahrelang auf unserer Stellplatzseite.
http://www.camper-55plus.info/Stellp...itzendorf.html
Bachner in Liboch wusste ich nicht!
hi ingrid,
beim bachner vor der haupteinfahrt zwei übernachtungsplätze. übrigens kostenlos...;)
Bin jetzt über euer altes Thema gestolpert.
Naja, ich würde sagen, in Wien ist es eine Verordnung,
Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung 1985)
und verboten ist nicht nur das Übernachten, sondern sogar schon das Abstellen zu diesem Zweck !!
1. Außerhalb von Campingplätzen ist an im Freien gelegenen öffentlichen Orten verboten:
.......3. das Abstellen von Personenkraftwagen, Omnibussen, Kombinationskraftwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wohnwagenanhängern zu Wohnzwecken sowie deren Benützen zum Wohnen (Schlafen).
Gehört endlich einmal vom Verfassungsgerichtshof überprüft !:D
servus ktm2
"Auf Grund der §§ 76 und 108 der Wiener Stadtverfassung wird verordnet:
§ 1. Außerhalb von Campingplätzen ist an im Freien gelegenen öffentlichen Orten verboten:
1. das Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken,
2. das Aufstellen und das Benützen von Zelten sowie
3. das Abstellen von Personenkraftwagen, Omnibussen, Kombinationskraftwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wohnwagenanhängern zu Wohnzwecken sowie deren Benützen zum Wohnen (Schlafen).
§ 2. § 1 findet auf solche Handlungen keine Anwendung,
1. die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (zum Beispiel Straßenbau, genehmigte Veranstaltung) oder
2. die schon nach anderen gesundheitspolizeilichen Vorschriften verboten sind.
§ 3. Wer gegen ein Verbot des § 1 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt der hierfür im § 108 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung-WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehenen Strafe."
nach dem Paragraphen darfst du das womo nicht einmal dazu abstellen um deinen kind ein fläschchen zu wärmen.
das wohnen nicht erlaubt ist stimmt laut Paragraph 2 gar nicht den bei genehmigten Veranstaltungen (rockkonzerte sind genehmigt) darf ich schon wieder.
wieder einmal der gummiparagraphendschungel der österreichischen Unfähigkeit!!!!!!!!
alles mit maß und ziel, eine nacht sparsam schlafen wird keinen stören, ein paar tage wohnen und Müll hinterlassen, habe ich schon bei ital. womos hinter der Börse sehen müssen gibt natürlich Unmut.
es gibt ja auch noch einen Paragraphen das ich im Fahrzeug schlafen darf um meine Fahrtüchtigkeit wieder zu erlangen.
wie immer wie man den Polizisten anschnauzt, so wird er den Paragraphen auslegen.
also viel spaß beim campen und reisen, wir werden weiterhin frei stehen, schaffen das mittlerweile sogar in kroatien ohne Probleme.