Zitat:
quote:
Wie "grisu" in seinem ersten Beitrag bereits richtig angeführt hat, ist das eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise, wobei der Grundsatz gilt: Eine Schadenabwicklung darf zu keiner Bereicherung führen. Nachdem es für die Feststellung des Zeitwertes eines alten Kfz keine objektiven Kriterien muss ein Sachverständiger herangezogen werden (der es auch nicht exakt kann) und dessen "Urteil" dan Gültigkeit hat.
Das heißt für die Versicherungen:
Für eine geringe Prämie muss Sie den Schaden in jedem Fall von einem Sachverständigen prüfen lassen. Meist ist der Zeitwert geringer als die Schadenreparatur; damit ist der Kunde dann jedenfalls sehr unzufrieden mit der Abwicklung.
D.h. die Versicherung will nicht ein Risiko abdecken, das ohnedies schwer defizitär ist, und dann noch eine schlechte Nachrede haben.
Einfach gesagt:
Es ist niemand böswillig, nicht die EU schuld - es rechnet sich einfach nicht.
mfg Werner
seiwer